Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der DDR und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels, Schulungsmaterial 1975, Seite 196

Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der DDR und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels, Schulungsmaterial, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-206/75, Potsdam 1975, Seite 196 (Sch.-Mat. MfS DDR JHS VVS 001-206/75 1975, S. 196); WS JI-IS 00 WS JI-IS 001 - 206/75 n/'-t i i . - - 196 - lJö;U f r"-1 C2 Die Gewährleistung der einheitlichen und zentralisierten. Bekämpfung durch die ZKG und die Verantwortung vorgangsführender und anderer Diensteinheiten dos MfS 3.1. Die ZKG gewährleistet durch ihre orientierende, koordinierende und anleitende Tätigkeit die volle Übereinstimmung der Bearbeitung der einzelnen Zentral- und Teilvorgänge mit dein ZFO und der Operativvorgänge mit den Zentral- und Teilvorgängen. Die ZKG ist für die Bestimmung der Schwerpunkte in der Bandenbekämpfung verantwortlich. Sie gewährleistet, daß der Hauptstoß gegen die Organisatoren, Inspiratoren und Hintermänner der Bandentätigkeit gerichtet wird. Sie bestimmt die Banden, die vorrangig und mit besonderer Intensität zu bekämpfen sind. Kriterien hierfür sind - die Bedeutung der in der Bekämpfung der jeweiligen Bande zu erreichenden Ergebnisse für die Realisierung politischer Zielstellungen, - Umfang und Intensität ihrer Verbrechen, - Gefährlichkeit der von ihnen angewandten Methoden, - der durch ihr Wirken verursachtet oder beabsichtigte politische, ökonomische und ideologische Schaden unter besonderer Berücksichtigung zielgerichteter Angriffe gegen Schwerpunktbereiche,;
Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der DDR und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels, Schulungsmaterial, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-206/75, Potsdam 1975, Seite 196 (Sch.-Mat. MfS DDR JHS VVS 001-206/75 1975, S. 196) Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der DDR und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels, Schulungsmaterial, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-206/75, Potsdam 1975, Seite 196 (Sch.-Mat. MfS DDR JHS VVS 001-206/75 1975, S. 196)

Dokumentation: Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der DDR und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels, Schulungsmaterial, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Juristische Hochschule (JHS), Vertrauliche Verschlußsache (VVS) 001-206/75, Potsdam 1975 (Sch.-Mat. MfS DDR JHS VVS 001-206/75 1975, S. 1-227).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der gemeinsamen Lageeinschätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheitan Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Die Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit zu erfolgen hat, weil die Abwehr dieser konkreten Gefahr Bestandteil der politisch-operativen Aufgabenerfüllung entsprechend der staatsrechtlichen Verantwortlichkeiten Staatssicherheit ist. Die Unumgänglichkeit der Durchführung der Sachverhaltsklärung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung und die von der Sowjetunion und den anderen Warschauer Vertragsstaaten ausgehenden Friedensinitiativen in der internationalen Öffentlichkeit zu diskreditieren sowie unter Einschaltung der Einrichtungen und Zentren der politisch-ideologischen Diversion und Störtätigkeit subversiver Organe einzudringen. Demzufolge ist es erforderlich, die zu diesem Bereich gehörende operativ interessante Personengruppe zu kennen und diese in Verbindung mit der Belehrung über die Hausordnung gleichfalls über die Bestimmungen zum ßesucher-verkehr nachweispflichtig in Kenntnis zu setzen. Nach der Belehrung der Besucher sind die aufgenommenen Personen vorzuführen.

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