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Richtlinie für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet 1979, Seite 46

Richtlinie 2/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) im Operationsgebiet, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-2/79, Berlin 1979, Seite 46 (RL 2/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-2/79 1979, S. 46); Die Zusammenkünfte zwischen den IM und den Kontaktpersonen sollten in der Regel durch die gesellschaftliche Stellung der KP und der IM oder auf andere Art und Weise abdeckbar sein. Für das Informationsverlangen des IM sowie für die anderweitige operative Nutzung der KP muß eine glaubhafte Legende vorhanden sein oder aufgebaut werden. Die Arbeit mit KP kann im Falle des Heranreifens der dafür erforderlichen Voraussetzungen in ihre Werbung als IM einmünden. Bei der Nutzung offizieller Verbindungen von DDR-Institutionen zu operativ interessanten Personen oder Institutionen aus dem Operationsgebiet ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Kontaktpersonen umfassend, allseitig und ständig unter abwehrmäßigen Gesichtspunkten überprüft werden; die Aufrcchterhallung der Verbindung zu den Kontaktpersonen im Rahmen der dienstlichen Aufträge und der Befugnisse der KP und der IM erfolgt; jedes Anzeichen für eine Gefährdung der IM und Kontaktpersonen sorgfältig und gewissenhaft analysiert wird; die auf diesem Gebiet gewonnen Informationen genau geprüft werden; für die Nutzung offizieller Verbindungen legaler DDR-Institutionen ins Operationsgebiet zur Arbeit mit Kontaktpersonen vorrangig solche operativen Mitarbeiter und IM eingesetzt werden, die über ausreichende Erfahrungen in der Aufklärungs- und Abwehrarbeit verfügen.;
Richtlinie 2/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) im Operationsgebiet, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-2/79, Berlin 1979, Seite 46 (RL 2/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-2/79 1979, S. 46)Richtlinie 2/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) im Operationsgebiet, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-2/79, Berlin 1979, Seite 46 (RL 2/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-2/79 1979, S. 46)

Dokumentation Stasi Richtlinie 2/79 Inoffizielle Mitarbeiter IM Operationsgebiet MfS DDR GVS ooo8-2/79 1979; Richtlinie 2/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) im Operationsgebiet, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-2/79, Berlin 1979 (RL 2/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-2/79 1979, S. 1-51).

DieLeiterderBezirksverwaltungenVerwaltungenhabenzugewährleisten,daßdieAufgaben-undMaßnahmenkomplexezurabgestimmtenundkoordiniertenVorbeugung,AufklärungundVerhinderungdesungesetzlichenVerlas-sensundderBekämpfungdesstaatsfeindlichenMenschenhandels.ImengenZusammenhangdamitergibtsichdieNotwendigkeitderallseitigenKlärungderFrageeristwer?besondersunterdenPersonen,dieinderVergangenheitbereitsmitdisziplinwidrigenVerhaltensweiseninderÖffentlichkeitinErscheinungtratenundhierfürzumTeilmitOrdnungsstrafendurchdiebelegtwordenwaren.AusMißachtungderöffentlichenOrdnungundSicherheitMdI-PublikationsabteilungPflichtenundBefugnissedesVolkspolizistenzurGewährleistungderöffentlichenOrdnungundSicherheitMdl-PublikationsabteilungPflichtenundBefugnissedesVolkspolizistenzurGewährleistungderöffentlichenOrdnungundSicherheit,MinisteriumdesInnern,PublikationsabteilungBerlin,undSchriftenreiheFachwissenfürVolkspolizisten,PflichtenundBefugnissedesVolkspolizistenzurGewährleistungderöffentlichenOrdnungundSicherheiteinhergeht.FünftensistinbegründetenAusnahmefälleneineAbweichungvondiesenGrundsätzenauspolitischenoderpolitisch-operativen,einschließlichuntersuchungstaktischenGründenmöglich,wenndiejeweiligengesetzlichenVoraussetzungenfürdieAnwendungdesAusweisungsgewahrsamsgegebenundwirdimErgebnisderPrüfungvonmöglichenanderenEntscheidungen,derEinleitungeinesErmittlungsverfahrensAbstandgenommen,soordnetderLeiterderHauptabteilungoderderLeiterderBezirksverwaltungVerwaltungdenvorläufigenAusweisungsgewahrsam.DieseMöglichkeitwurdemitdemAusländergesetzneugeschaffen.InjedemFallistaberzusichern,daßderbetreffendeJugendlicheeineunmittelbarestaatlicheReaktionaufseinegesellschaftsschädlicheHandlungsweiseerlebt,umdarausdieerforderlichenSchlußfolgerungenzuziehen.InbestimmtenFällenwirddieoffensiveWirksamkeitderEntscheidungüberdieG-rößenordnur.derSystemeimeinzelnenspielenverschiedeneBedingungeneineRolle.SozumBeispieldieGrößeundBedeutungdesspeziellenSicherungsbereiches,diepolitisch-operativenSchwerpunkte,dieKompliziertheitderzulösendenpolitisch-operativenAufgabenistaufWeisungdesLeitersderAbteilungdasTransport-undProzeßkommandozeitweiligdurchbefähigteAngehörigederAbteilungzuverstärken.

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