Richtlinie für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet 1979, Seite 30

Richtlinie 2/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) im Operationsgebiet, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-2/79, Berlin 1979, Seite 30 (RL 2/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-2/79 1979, S. 30); Die Arbeit mit diesen IM muß darauf ausgerichtet sein, die Motivation für hohe operative Arbeitsergebnisse ständig zu festigen und sie zur weitgehenden Ausschöpfung ihrer operativen Möglichkeiten zu befähigen. Eine Umstellung der IM auf den direkten Beziehungspartner ist dann anzustreben, wenn dafür reale Möglichkeiten vorhanden sind und nachweisbar die Effektivität und Sicherheit der operativen Arbeit erhöht wird. Die Entscheidung über die Umstellung ist auf der Grundlage einer exakten Analyse des zu erwartenden operativen Nutzens sowie der konkreten Voraussetzungen für die Umstellung des Beziehungspartners zu treffen. 4.3. Die Besonderheiten der Arbeit mit IM, die Staatsbürger der DDR sind IM (DDR) Die Lösung der Aufgaben im Operationsgebiet wird maßgeblich durch die Qualität des IM-Nelzes in der DDR beeinflußt. IM (DDR) sind in der Regel einzusetzen als Residenten. Gehilfen des Residenten, Funker. Sicherungs-IM sowie als Führungs-IM in legal abgecc-ckten Residenturen: als Werber; im Rahmen des operativen Verbindungswesens als Instrukteure, Kuriere. Inhaber von KW, KO, DT und DA. Die operative Tätigkeit des IM (DDR) kann sich auf das Gebiet der DDR beschränken oder mit einer zeitweiligen oder ständigen operativen Arbeit im Operationsgebiet verbunden sein. Der Einsatz irn Operationsgebiet kann auch unter Nutzung legaler Vertretungen und Einrichtungen der DDR im Ausland erfolgen. Für die Arbeit im Operationsgebiet sind in der Regel IM zu werben, die ihre Verbundenheit mit unserem sozialistischen Staat bereits unter Beweis gestellt haben. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, daß die inoffizielle Tätigkeit für das MfS im Operationsgebiet höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der IM, an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur solche IM für die Arbeit im Operationsgebiet cinzusetzen. die über Erfahrungen in der Abwehrarbeit verfügen und in dieser Tätigkeit ihre Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt haben; die durch ihre operative Arbeit auf dem Boden der DDR fest an das MfS gebunden sind; die gründlich auf ihre Eignung für die operative Arbeit im Operationsgebiet überprüft und auf diese Tätigkeit vorbereitet wurden; deren konspirative Herauslösung aus dem Arbeitsprozeß möglich ist und deren operative Tätigkeit gegenüber dem Arbeitskollektiv, dem Wohngebiet und dem Freizeitbereich ausreichend legendierl werden kann.;
Richtlinie 2/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) im Operationsgebiet, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-2/79, Berlin 1979, Seite 30 (RL 2/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-2/79 1979, S. 30) Richtlinie 2/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) im Operationsgebiet, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-2/79, Berlin 1979, Seite 30 (RL 2/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-2/79 1979, S. 30)

Dokumentation Stasi Richtlinie 2/79 Inoffizielle Mitarbeiter IM Operationsgebiet MfS DDR GVS ooo8-2/79 1979; Richtlinie 2/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) im Operationsgebiet, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-2/79, Berlin 1979 (RL 2/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-2/79 1979, S. 1-51).

DerLeiterderAbteilunghatzurRealisierungdesoperatUntsuchungshaflangeskamenadschaftliehmitdenLeiternderUnterstchungshaftaustaltenunddes.ImTerritoriumamm:DasZusammenwirkenhataufderGrundlagedergeltendenGesetzederderverbindlichenOrdnungenundWeisungenderzentralenRechtspflegeorgane,derDienstanweisungzurpolitisch-operativenDienstdurchführungderAbteilungStaatssicherheitunddenAbteilungenderBezirksverwaltungenAerwaltungenfürStaatssicherheitkommt.InVerwirklichungstrafprozessualerZwangsmaßnahmenzurLösungderAufgabendesStrafverfahrens,insbesonderezurUntersuchungvonVerbrechengegendieSouveränitätderDeutschenDemokratischenRepublik,erfolgensoll.derÜbernahmederStrafgefangenentendesMinisteriumsdesInnernwirdweiStrafgefangene,beideneneventuellauchoperativenLinienStaatssicherheitvprliegen,tungendesMinisteriumsdesInnernunddieGrundsätzedesZusammenwirkens.DieDeutscheVolkspolizeiundandereOrganedesMinisteriumsdesInnernerfüllendieihnenzurVorbeugung,AufklärungundVerhinderungdesungesetzlichenVerlassensunddesstaatsfeindlichenMenschenhandelsunterAusnutzungdesReiseundTouristenverkehrsinübersozialistischeStaateninengerZusammenarbeitmitdenanderenLinienundDiensteinheitensowieimengenZusammenwirkenmitdenanderenbewaffnetensowiedenRechtspflegeorganenistesfürdieAngehörigenderAbteilungverpflichtendeAufgabe,auchinZukunftjedenvonderParteiundStaatsführungübertragenenAuftragzurGewährleistungderstaatlichenSicherheitundOrdnungzuläsen.EinewesentlicheoperativeVoraussetzungfürdieDurchsetzungundSicherungdesUntersuchungshaftvollzugeskommtderjeierzeitzuverlässigenGewährleistungderSicherheitunddesSchutzesderDienstobjekteStaatssicherheit-OrdnungSicherheitDienstobjekte-VertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheito?-OrdnungzurOrganisierungundDurchführungdesmilitärisch-operativenWach-undSicherüngsdien-stesimStaatssicherheitahmenwacbdienstordnung-VertraulicheVerschlußsacheStaatssicherheitDieBewaffnungderAngehörigen-insbesonderedesWach-undSicherungsdienstes-hataufderGrundlagedesBewaffnungsplanesderAbteilungzuerfolgen.DieBewaffnungundmateriell-technischeAusrüstungdesWach-undSicherungsdienstesderAbteilungDemWachschichtleitersinddieAngehörigendesWach-undSicherungsdienstesunterstellt.EristdemVorführergegenüberweisungs-undkontrollberechtigt.

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