Richtlinie für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet 1979, Seite 18

Richtlinie 2/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) im Operationsgebiet, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-2/79, Berlin 1979, Seite 18 (RL 2/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-2/79 1979, S. 18); -18- In legal abgedecklen Residenturen können auch IM (DDR) als Führungs-IM eingesetzt werden. Sie sind den Residenten unterstellt. Werber Werber sind IM. die planmäßig operativ interessante Personen mit dem Ziel bearbeiten, ihre operative Perspektive festzustellen und sie für eine bewußte operative Zusammenarbeit zu gewinnen. Sie unterliegen hinsichtlich ihrer Kontakte zu Geheimnisträgern den Geheimschutzmaßnahmen feindlicher Objekte. Werber müssen auf Grund ihrer tatsächlichen oder vorgetäuschten gesellschaftlichen Stellung, ihrer Fähigkeiten. Eigenschaften und speziellen Kenntnisse in der Lage und bereit sein, entsprechende Kandidaten aufzuklären und sie in Richtung auf die Herbeiführung einer bewußten operativen Zusammenarbeit zu beeinflussen. I struktour Instrukteure leiten als Beauftragte der Zentrale auf der Grundlage von Befehlen und Weisungen IM im Operationsgebiet an. Sie haben zu sichern, daß die von der Zentrale S'estgelegtcn Aufgabenstellungen durch die IM im Operationsgebiet erfüllt, die dafür erforderlichen Entscheidungen an Ort und Stelle getroffen und die Zentrale umfassend und real über die Situation der im Operationsgebiet tätigen IM informiert wird. Sie sind in die Vorbereitung von Entscheidungen über die Entwicklung der IM-Voygärige einzu’ocziehen. I r.st ruk i eure m ü ssc-n -- aus ihrer beruflichen Tätigkeit konspirativ’ herauszulösen sein: sich durch ihre tatsächliche oder vorgetäuschte Identität im Operationsgebiet aufhallen und bewegen können; die betreffenden ii\I-Vorgänge kennen und die Fähigkeit besitzen, die operative Aufgabenstellung in konkrete Maßnahmen zur politischen und fachlichen Erziehung der IM umzusetzen; nufgaben- und vorgangsbezogene Regimekenntnisse besitzen. ivurier Kuriere haben Informationen, operativ-technische und finanzielle Mittel zwischen dem MfS und IM im Operationsgebiet konspirativ zu transportieren. Ihr Aufenthalt und ihre Bewegung im Operationsgebiet erfolgen unter den gleichen Bedingungen und Anforderungen wie beim Instrukteur. In bestätigten Fällen wird die Funktion des Kuriers durch den Instrukteur wahrgenommen.;
Richtlinie 2/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) im Operationsgebiet, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-2/79, Berlin 1979, Seite 18 (RL 2/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-2/79 1979, S. 18) Richtlinie 2/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) im Operationsgebiet, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-2/79, Berlin 1979, Seite 18 (RL 2/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-2/79 1979, S. 18)

Dokumentation Stasi Richtlinie 2/79 Inoffizielle Mitarbeiter IM Operationsgebiet MfS DDR GVS ooo8-2/79 1979; Richtlinie 2/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) im Operationsgebiet, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-2/79, Berlin 1979 (RL 2/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-2/79 1979, S. 1-51).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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