Richtlinie über die operative Personenkontrolle 1981, Blatt 41

Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981, Blatt 41 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 41); 41 0 '‘1085 Bei mit dem Klassifizierungsvermerk "gesperrt" versehenen AOPK-Akten ist zusätzlich die Zustimmung des Leiters der operativen Diensteinheit, durch den die Festlegung dieses Klassifizierungsvermerkes erfolgte, erforderlich. 8. Schlußbestimmungen 8.1. Die Realisierung der in anderen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zur OPK gestellten Aufgaben und getroffenen Regelungen hat unter Berücksichtigung der spezifischen Aufgaben der operativen Diensteinheiten und der politisch-operativen Lage in den Verantwortungsbereichen auf der Grundlage dieser Richtlinie zu erfolgen. 8.2. Der Leiter der HA Kader und Schulung hat die Durchführung der operativen Fachschulung zu dieser Richtlinie zu gewährleisten und dazu die erforderlichen Festlegungen zu treffen. Der Rektor der Juristischen Hochschule Potsdam hat zu sichern, daß rechtzeitig das erforderliche Schulungsmaterial erarbei-tet wird. Ä / C'% i 8.3. Die Leiter ,dveir'operativen Diensteinheiten sind dafür P verantwortlich, daß die operativen Mitarbeiter ihrer Diensteinheiten entsprechend ihrem Aufgabengebiet in Dienstversammlungen und in der operativen Fachschulung mit dem Inhalt dieser Richtlinie vertraut gemacht werden. 8.4. OPK, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie durchgeführt und bis zum 31.12. 1981 nicht abgeschlossen oder eingestellt werden, sind nachträglich gemäß Ziffer 7.2. dieser Richtlinie in der zuständigen Abteilung XII zu registrieren. Die nachträgliche Registrierung ist mit der zuständigen Abteilung XII abzustimmen und bis zum 31.12. 1981 abzuschließen.;
Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981, Blatt 41 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 41) Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981, Blatt 41 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 41)

Dokumentation: Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 1-42).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gesamt aufgabenstellung Staatssicherheit . Diese hohe Verantwortung der Linie ergibt sich insbesondere aus der im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens und aus der vor und während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen von feindlich-negativen Einstellungen und ihres Umschlagens in staatsfeindliche Handlungen nicht vorgegriffen werden soll. Ausgehend vom Ziel der Forschung, zur weiteren Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung Staatssicherheit bei der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen belegen, daß es durch die ziel-gerichtete Einschränkung der Wirksamkeit Ausräumung von Faktoren und Wirkungszusamnvenhängen vielfach möglich ist, den.

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