Richtlinie über die operative Personenkontrolle 1981, Blatt 41

Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981, Blatt 41 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 41); 41 0 '‘1085 Bei mit dem Klassifizierungsvermerk "gesperrt" versehenen AOPK-Akten ist zusätzlich die Zustimmung des Leiters der operativen Diensteinheit, durch den die Festlegung dieses Klassifizierungsvermerkes erfolgte, erforderlich. 8. Schlußbestimmungen 8.1. Die Realisierung der in anderen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zur OPK gestellten Aufgaben und getroffenen Regelungen hat unter Berücksichtigung der spezifischen Aufgaben der operativen Diensteinheiten und der politisch-operativen Lage in den Verantwortungsbereichen auf der Grundlage dieser Richtlinie zu erfolgen. 8.2. Der Leiter der HA Kader und Schulung hat die Durchführung der operativen Fachschulung zu dieser Richtlinie zu gewährleisten und dazu die erforderlichen Festlegungen zu treffen. Der Rektor der Juristischen Hochschule Potsdam hat zu sichern, daß rechtzeitig das erforderliche Schulungsmaterial erarbei-tet wird. Ä / C'% i 8.3. Die Leiter ,dveir'operativen Diensteinheiten sind dafür P verantwortlich, daß die operativen Mitarbeiter ihrer Diensteinheiten entsprechend ihrem Aufgabengebiet in Dienstversammlungen und in der operativen Fachschulung mit dem Inhalt dieser Richtlinie vertraut gemacht werden. 8.4. OPK, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie durchgeführt und bis zum 31.12. 1981 nicht abgeschlossen oder eingestellt werden, sind nachträglich gemäß Ziffer 7.2. dieser Richtlinie in der zuständigen Abteilung XII zu registrieren. Die nachträgliche Registrierung ist mit der zuständigen Abteilung XII abzustimmen und bis zum 31.12. 1981 abzuschließen.;
Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981, Blatt 41 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 41) Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981, Blatt 41 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 41)

Dokumentation: Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 1-42).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der über Aufgaben und Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Bugendgefährdung und Bugendkriminalität sowie deliktischen Kinderhandlungen - Bugendkriminalität - von Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei, der Instruktionen und Festlegungen des Leiters der Verwaltung Strafvollzug im MdI, des Befehls. des Ministers für Staatssicherheit sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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