Richtlinie über die operative Personenkontrolle 1981, Blatt 40

Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981, Blatt 40 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 40); 40 - Gl'108 4 mittel (kein Rotstift) fortlaufend zu numerieren. Die Akten l sind zu versiegeln bzw, durch eine VS-Plombe zu verschließen. Die Nummer der Petschaft bzw, der Plombe ist auf der hinteren Innenseite des Aktendeckels mit einem radierfesten, dunklen Schreibmittel zu vermerken und vom zuständigen operativen Mitarbeiter durch Unterschrift zu bestätigen. Die Abteilungen XII haben die zu archivierenden OPK-Akten mit einer Archivsignatur zu versehen. Durch die Abteilungen XII kann das in den archivierten OPK-Akten enthaltene Schriftgut ersatzverfilmt und anschließend vernichtet werden. Wenn dem aus politisch-operativen Gründen nicht zugestimmt werden kann, ist das im Zusammenhang mit der Abverfügung der OPK-Akten auf dem übersichtsbogen, Form 310, zu vermerken und vom zuständigen Leiter gesondert zu bestätigen. Die Abteilungen XII haben did AOPK-Akten bzw. Ersatzfilme unter Berücksichtigung des Klassifizierungsvermerkes "gesperrt" bzw. "nicht gesperrt" zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Bei erneuter Erfassung der kontrollierten Personen auf der Grundlage eines Operativen Vorganges, eines IM-Vorganges, IM-Vorlaufes oder einer GMS-Akte oder einer OPK-Akte kann die archivierte OPK-Akte in die im Zusammenhang mit der neuen Erfassung anzulegenden Akten übernommen werden. Der zuständigen Abteilung XII ist das mittels eines Veränderungsund Ergänzungsauftrages, Form 5, mitzuteilen.;
Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981, Blatt 40 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 40) Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981, Blatt 40 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 40)

Dokumentation: Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 1-42).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges in und-außerhalb der Untersuchungshaftanstalten rechtzeitig zu erkennen und mit dem Ausmaß der Störung von Ordnung um Sicherheit entsprechenden, gesetzlich zulässigen sowie operativ wirksamen Mitteln und Methoden zu unterbinden und zur Abwendung weiterer Gefahren differenziert, der Situation entsprechend angepaßt, zu reagieren. Die hohe Ordnung und Sicherheit im UntersuchungshaftVollzug ist stets an die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Arbeit des stellen. Diese neuen qualitativen Maßstäbe resultieren aus objektiven gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten bei Her weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfordert nicht nur die allmähliche Überwindung des sozialen Erbes vorsozialistischer Gesellschaftsordnungen, sondern ist ebenso mit der Bewältigung weiterer vielgestaltiger Entwicklungsprobleme insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu unterstützen. Das erfordert, alle Gefahren abzuwehren oder Störungen zu beseitigen diesen vorzubeugen, durch die die öffentliche Ordnung und Sicherheit angegriffen oder beeinträchtigt wird. Mit der Abwehr von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt zu wahren, sind bei der Realisierung dieser Aufgaben Grnnderfordernisao und durch alle eingesetzten Angehörigen konsequent zu gewährleisten durohzusetzen. Stets muß beachtet werden, daß die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Un- Da den durch die U-Organe Staatssicherheit bearbeiteten Ermitt-lungsverfähren vielfach operative Bearbeitungsergebnisse zugrunde liegen und infolgedessen bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mit ohne Haft enden, so hat die zuständige Untersuchungsabteilung dem Leiter des Untersuchungsorgans den Vorschlag zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens zu unterbreit.n.

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