Richtlinie über die operative Personenkontrolle 1981, Blatt 37

Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981, Blatt 37 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 37); erster Maßnahmeplan, Informationen der Abteilung XII des MfS über erfolgte Überprüfungen der erfaßten Personen, weitere Dokumente in chronologischer Reihenfolge. Die erarbeiteten operativ bedeutsamen Informationen und Beweise sind in den OPK-Akten so einzuordnen, daß eine allseitige und detaillierte Analyse der Ergebnisse der OPK möglich ist und die erarbeiteten Beweismittel so aufbewahrt werden, daß sie vor Beschädigung oder Verlust geschützt und gesichert sind (ggf. sind die Beweismittel gesondert aufzubewahren). VA tf fax , ' Die OPK-Akten sind durch den mit der Durchführung der OPK beauftragten operativen Mitarbeiter zu führen. 7.3. Die Übergabe bzw. Übernahme von OPKAkten g C % * Bei Wohnungs- oder"Arbeitsplatzwechsel einer unter OPK ste- \-S henden Person' ist, sofern dadurch die Veränderung der Verantwortlichkeit für die Durchführung der OPK notwendig wird, der Leiter der für den neuen Wohn- bzw. Arbeitsbereich zuständigen operativen Diensteinheit zu informieren. Der Leiter der für den neuen Wohnbzw. Arbeitsbereich zuständigen operativen Diensteinheit (s. Ziffer 3.3. dieser Richtlinie) hat im Ergebnis einer verantwortungsbewußten Prüfung über die Übernahme zu entscheiden. Seine schriftlich zu fixierende Entscheidung ist in der OPK-Akte nachzuweisen. Wird der Übernahme zugestimmt, ist die OPK-Akte einschließlich einer zusammenfassenden Einschätzung der Ergebnisse der;
Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981, Blatt 37 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 37) Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981, Blatt 37 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 37)

Dokumentation: Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 1-42).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die übergebene Effekten, Protokolle über in Verwahrung genommene Dokumente und Wertsachen bei der Aufnahme in der UHA. folgenden Sprachen: englisch - französich - spanisch.

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