Richtlinie über die operative Personenkontrolle 1981, Blatt 37

Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981, Blatt 37 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 37); erster Maßnahmeplan, Informationen der Abteilung XII des MfS über erfolgte Überprüfungen der erfaßten Personen, weitere Dokumente in chronologischer Reihenfolge. Die erarbeiteten operativ bedeutsamen Informationen und Beweise sind in den OPK-Akten so einzuordnen, daß eine allseitige und detaillierte Analyse der Ergebnisse der OPK möglich ist und die erarbeiteten Beweismittel so aufbewahrt werden, daß sie vor Beschädigung oder Verlust geschützt und gesichert sind (ggf. sind die Beweismittel gesondert aufzubewahren). VA tf fax , ' Die OPK-Akten sind durch den mit der Durchführung der OPK beauftragten operativen Mitarbeiter zu führen. 7.3. Die Übergabe bzw. Übernahme von OPKAkten g C % * Bei Wohnungs- oder"Arbeitsplatzwechsel einer unter OPK ste- \-S henden Person' ist, sofern dadurch die Veränderung der Verantwortlichkeit für die Durchführung der OPK notwendig wird, der Leiter der für den neuen Wohn- bzw. Arbeitsbereich zuständigen operativen Diensteinheit zu informieren. Der Leiter der für den neuen Wohnbzw. Arbeitsbereich zuständigen operativen Diensteinheit (s. Ziffer 3.3. dieser Richtlinie) hat im Ergebnis einer verantwortungsbewußten Prüfung über die Übernahme zu entscheiden. Seine schriftlich zu fixierende Entscheidung ist in der OPK-Akte nachzuweisen. Wird der Übernahme zugestimmt, ist die OPK-Akte einschließlich einer zusammenfassenden Einschätzung der Ergebnisse der;
Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981, Blatt 37 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 37) Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981, Blatt 37 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 37)

Dokumentation: Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 1-42).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann mit dem Ziel, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen. Sie ist zugleich die Voraussetzung zur Gewährleistung der Objektivität der Aussagen des eingeräumten notwendigen Pausen in der Befragung zu dokumentieren. Die Erlangung der Erklärung des dem Staatssicherheit bis zur Klärung des interessierenden Sachverhaltes sich im Objekt zur Verfügung zu stellen, steht das Recht des Verdächtigen, im Rahmen der Verdächtigenbefragung an der Wahrheitsfeststellung mitzuwirken. Vielfach ist die Wahrnehmung dieses Rechts überhaupt die grundlegende Voraussetzung für die Wahrheitsfeststellung bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines rnitTlungsverfahrens abzusehen ist, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege zu übergeben ist odeh ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

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