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Richtlinie über die operative Personenkontrolle 1981, Blatt 15

Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981, Blatt 15 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 15); GVS MTS 0008-10/81 001059 15 In begründeten Fällen, wenn die vorliegenden operativ bedeutsamen Anhaltspunkte auf bestehende Zusammenhänge hinweisen, kann die operative Kontrolle mehrerer Personen auf der Grundlage einer OPK-Akte erfolgen, insbesondere wenn - sie gemeinschaftlich oder arbeitsteilig handeln, - es sich um Ehepartner, nahe Verwandte, Verlobte oder Personen mit gemeinsamer Wohnung handelt, - zwischen ihnen enge persönliche Beziehungen im Arbeits-, Wohn- oder Freizeitbereich bestehen (z. B. gemeinsame berufliche oder gesellschaftliche Aufgaben, gemeinsame Freizeitinteressen u. a .) . .A m m* v4 m s Voraussetzung ist, daß zu jeder einzelnen Person operativ be- * ,,f /iw deutsame Anhaltspunkte vorliegen, die das Einleiten der OPK begründen. Es ist zu sichern, daß die zu jeder einzelnen Person vorliegenden operativ bedeutsamen Anhaltspunkte zweifelsfrei geklärt werden. Dem entscheidungsbefugten Leiter sind der Einleitungsbericht und der erste Maßnahmeplan zur Bestätigung vorzulegen. Der Einleitungsbericht hat zu enthalten: - die Personalien der zu kontrollierenden Person bzw. Personen , - die Begründung für die Notwendigkeit der Einleitung der OPK, ausgehend von den herausgearbeiteten operativ bedeutsamen Anhaltspunkten und den dazu aufgestellten Versionen, - Angaben zu den Quellen der vorliegenden Informationen,;
Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981, Blatt 15 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 15) Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981, Blatt 15 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 15)

Dokumentation: Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 1-42).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftat arbeitet und in diesem Zusammenhang auch dann objektiv weiteruntersucht, wenn dabei Staatssicherheit , konkret vom PührungsOffizier, subjektiv verursachte Fehler in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gerichtete emo trat ivhaadlunge und jkro vokafc Verhafteter sein oder im Falle von verhafteten und Bürgern, Je Berlins von. der ständigen Vertretung der in der widersprechen, Eine erteilte Genehmigung leitet die Ständige Vertretung aus der Annahme ab, daß sämtliche Korrespondenz zwischen Verhafteten und Ständiger Vertretung durch die Untersuchungsabteilung bzw, den Staatsanwalt oder das Gericht bei der allseitigen Erforschung der Wahrheit über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen oder die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten zu unterstützen. Es soll darüber hinaus die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der ist erforderlich: genaue Festlegung der vom einzuführenden zu lösenden politisch-operativen Aufgaben entsprechend dem Ziel des Operativen Vorganges, Erarbeitung eines Anforderungebildes für den einzuführenden auf der Grundlage der paß- und ausländerrechtlichen Vorschriften und innerdienstlichen Bestimmungen. Es umfaßt die Antragsstellung auf Einreise in die durch - Bürger der bzw, Ausländer bei Privat- und Besucherreisen, Bürger nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sind konsequent zu vermeiden. Bei unvermeidlichen Kontakten, wie im Falle von Verkehrsunfällen, sind Konspiration und Geheimhaltung zu wahren und äußerste revolutionäre Wachsamkeit zu üben.

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