Richtlinie über die operative Personenkontrolle 1981, Blatt 14

Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981, Blatt 14 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 14);  0 (' 19 5 8 14 - die Kontrolle der Realisierung der politisch-operativen Maßnahmen. In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben zu gewährleisten, daß jede OPK auf der Grundlage eines aktuellen Maßnahmeplanes durchgeführt wird. Sie haben die operativen Mitarbeiter bei der Erarbeitung der Maßnahmepläne, der ständigen politisch-operativen und rechtlichen Einschätzung der erarbeiteten Informationen und der rechtzeitigen Einleitung und Durchführung sich daraus ergebender politisch-operativer Maßnahmen anzuleiten und zu unterstützen. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben durch eine wirksame Kontrolle die qualitäts- und termingerechte Realisierung der Maßnahmepläne sowie die beweiskräftige Dokumentation!de£ Ergebnisse zu si- - die Leiter der Abteilungen in den HA/selbst. Abteilungen und BV/V, einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der KD/OD; - bei Personen in besonders bedeutsamen staatlichen und gesellschaftlichen Positionen der Leiter der zuständigen HA/ selbst. Abteilung bzw. BV/V oder dessen Stellvertreter. Eine OPK ist auch über Personen einzuleiten, zu denen ein Kontrollersuchen der Sicherheitsorgane befreundeter sozialistischer Staaten vorliegt. ehern. 3.3. Die Entscheidung über -das Einleiten der OPK jf f - ■ Die Entscheidung über das Einleiten der OPK haben zu treffen:;
Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981, Blatt 14 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 14) Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981, Blatt 14 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 14)

Dokumentation: Richtlinie Nr. 1/81 über die operative Personenkontrolle (OPK), Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-10/81, Berlin 1981 (RL 1/81 OPK DDR MfS Min. GVS ooo8-10/81 1981, Bl. 1-42).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ennittlungsverf ähren. Die Verfasser weisen darauf hin daß die Relevanz der festgestellten Ursachen und. Bedingungen und ihre Zusammenhänge für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein. Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Herbeiführunq der Aussaqebereitschaft ist nicht zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge sowohl wahrheitsgemäße Erkenntnisresult nte gewonnen als auch der Wahrheitsv ert dieser Erkenntniercsultäte in dem gesetzlich festliog,enden Umfang mit Gewißheit festgestellt werden müssen.

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