Richtlinie für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit 1979, Seite 67

Richtlinie 1/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit (GMS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-1/79, Berlin 1979, Seite 67 (RL 1/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-1/79 1979, S. 67); - 67 - GVS MfS 0008 - 1 79 ßmW JMST mmw 8. Schlußbestimmungen Die Registrierung und Führung der IM-Vorläufe, IM-Vorgänge un Akten sowie die Erfassung der IM-Kandidaten. IM und GMS habdtii. der 1. Durchführungsbestimmung zu dieser Richtlinie zu erfolsgEBBSH 8.2. Die finanzielle Sichei'stellung und soziale Betreuung hauaraiätlißfier IM haben gemäß der 2. Durchführungsbestimmung zu die§g erfolgen. pftlinie zu 8.3. Die Leiter der Diensteinheiten sind persönlich veran® die sichere Aufbewahrung der ihnen übergExemplare dieser Richtlinie und der 2. DurchführungsbestimrßiOffi'öiäu dieser Richtlinie. die Durchsetzung einer hohen Sicherheit itypnung im Umgang mit diesen Dokumenten sowie die Gewährleistung der KonspiralionyCSJatGeneimhaUung Jmw Beide Dokumente sind durch die Lerfefifeüer Diensteinheiten persönlich aufzubewahren. Sie Können Angehörigen der Drenstemheilen zur persönlichen Kenntnisnahme übergeben werden. zur Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Eine Weitergabe an andemnghhörige der jeweiligen Diensteinheit ist nicht statthaft. Über die Einsichtnahm#ifMn' exakter Nachweis zu führen. Die Anfertigung wöuszüge aus beiden Dokumenten ausgenommen Anlage 1 zur Sfplppjführungsbestimmung zu dem dafür festgelegten Zweck ist unterfa®' Aufzeichnungeig§§E&nalt beider Dokumente sind soweit notwendig in den dafür vorgesehenen Aufzeichnungsbüchern vorzunehmen. Die Dokume'nt.e&fäind jeweils vor Dienstschluß bzw. vor Verlassen des Dienstobj(teS..dSri Leiter zurückzugeben. Die Beförderung beider Dokumente zwischen den Dienstobjekten des MfS hat ajfissäüiBlich durch den strukturmäßigen Kurierdienst gemäß den Regelungen der Kurierordnung und der VS-Ordnung des MfS zu erfolgen. Di@MiftLime beider Dokumente ist nur innerhalb der Dienstobiekte gc- mw areZBeiter der Diensteinheiten haben diese Festlegungen entsprechend der in ihren Verantwortungsbereichen zu konkretisieren bzw. zu er-KÄgnzen. dgj-en konsequente Durchsetzung zu kontrollieren und die Ange- hörigen ihrer Diensteinheiten zur verantwortungsbewußten, disziplinierten Einhaltung der getroffenen Festlegungen zu erziehen. Diese Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1.1. 1980 in Kraft. M i e 1 k e Generaloberst;
Richtlinie 1/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit (GMS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-1/79, Berlin 1979, Seite 67 (RL 1/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-1/79 1979, S. 67) Richtlinie 1/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit (GMS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-1/79, Berlin 1979, Seite 67 (RL 1/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-1/79 1979, S. 67)

Dokumentation Stasi, Richtlinie 1/79 Inoffizielle Mitarbeiter IM / GMS MfS DDR GVS ooo8-1/79 1979; Richtlinie 1/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit (GMS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-1/79, Berlin 1979 (RL 1/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-1/79 1979, S. 1-67).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermitt lungsverfahren. Die Planung ist eine wichtige Methode tschekistischer Untersuchungsarbeit. Das resultiert vor allem aus folgendem: Die Erfüllung des uns auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmungen über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge nachgewiesen ist. Dazu sind das Resultat des Wahrheitsnachweises sowie die Art und Weise seines Zustandekommens objektiv und umfassend zu dokumentieren.

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