Richtlinie für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit 1979, Seite 54

Richtlinie 1/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit (GMS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-1/79, Berlin 1979, Seite 54 (RL 1/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-1/79 1979, S. 54);  die Bereitschaft zur Aussage und zur Preisgabe operativ bedeutsamer Informationen zu erreichen, beim Versuch der Ablehnung der Überwerbung oder des Ausweichens vor ihr die Realisierung der sich aus der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ergebenden Konsequenzen deutlich zu machen und sie bei Sicherung der Geheimhaltung des Kontaktes zwischen den Kandidaten und dem MfS scheinbar einzuleiten. Die Verpflichtung muß solche Festlegungen und Auflagen enthalten, durch deren Realisierung der IM weiter an das MfS gebunden wird. Die festzulegenden Vereinbarungen müssen die Konspiration umfassend gewährleisten und dürfen nicht im Widerspruch zu der vom Feind verlangten bzw. vorgegebenen Verhaltenslinie stehen. 5.5. Spezifische Probleme der Zusammenarbeit mit IM bei der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet Die Bedeutsamkeit der Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit mit IM im und nach dem Operationsgebiet, besonders unter den spezifischen Bedingungen im Operationsgebiet, erfordert von allen zuständigen Leitern und den betreffenden IM-führenden Mitarbeitern die konsequente Wahrnehmung der Verantwortung zur schöpferischen Realisierung der unter Ziffer 3. dieser Richtlinie festgelegten grundsätzlichen Anforderungen an die Zusammenarbeit mit IM. 5.5.1. Die Blickfeldarbeit Die Blickfeldarbeit ist als eine politisch-operative Methode der Führung von IM zur Herstellung stabiler Beziehungen zu hauptamtlichen Mitarbeitern und Agenturen der imperialistischen Geheimdienste, zu Personen aus Zentren. Institutionen und Organisationen sowie zu Kräften, die subversive Angriffe gegen die DDR durchführen, darauf auszurichten, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Damit ist das Ziel zu verfolgen, die Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie Mittel und Methoden seiner subversiven Tätigkeit zu erkunden, zu dokumentieren und offensiv zu bekämpfen. Die zur Blickfeldarbeit einzusetzenden IM müssen in der Lage sein, die Regeln der Konspiration schöpferisch anzuwenden, die Bereitschaft zu hohen physischen und psychischen Belastungen aufbringen sowie über geeignete berufliche, bzw. gesellschaftliche Positionen, Wohnortbedingungen, Freizeitbeschäftigungen u. ä. verfügen. Bei der Blickfeldarbeit ist vor allem zu beachten: die Kontaktinitiative der IM ist zu verschleiern; die operativen Legenden und Kombinationen müssen mehrmalige Kontaktversuche sichern; die IM sind auf mögliche Provokationen, abwehrmäßige Tests und Überprüfungen durch den Feind umfassend einzustellen; das vorschnelle bzw. übereilte Handeln der IM ist zu vermeiden, die in der Regel langfristig zu erreichende Zielstellung ist ständig zu berücksichtigen.;
Richtlinie 1/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit (GMS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-1/79, Berlin 1979, Seite 54 (RL 1/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-1/79 1979, S. 54) Richtlinie 1/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit (GMS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-1/79, Berlin 1979, Seite 54 (RL 1/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-1/79 1979, S. 54)

Dokumentation Stasi, Richtlinie 1/79 Inoffizielle Mitarbeiter IM / GMS MfS DDR GVS ooo8-1/79 1979; Richtlinie 1/79 für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) und Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit (GMS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) ooo8-1/79, Berlin 1979 (RL 1/79 DDR MfS Min. GVS ooo8-1/79 1979, S. 1-67).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhändlerbanden ist die volle Erschließung der operativen Basis des in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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