Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik 1968, Seite 36

Richtlinie 1/68 für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1001/68, Berlin 1968, Seite 36 (RL 1/68 DDR MfS Min. GVS 008-1001/68 1968, S. 36);  Die Überprüfung mit Hilfe des Materials von Ermittlungsverfahren und abgeschlossenen Vorgängen. Die Überprüfung mittels qualifizierter operativer Kombinationen. Der Umfang der Überprüfung wird bestimmt von der Wichtigkeit und Notwendigkeit des vorliegenden Anlasses. Das zu erwartende Ergebnis muß im richtigen Verhältnis zur aufgewandten Arbeit stehen. Es muß berücksichtigt werden, daß wahrheitsgetreue Berichte der Inoffiziellen Mitarbeiter nicht unbedingt die Gewähr für ihre Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit geben. Deshalb sind die Überprüfungsmaßnahmen nicht nur hinsichtlich der gelieferten Berichte der Inoffiziellen Mitarbeiter, sondern bezüglich ihres gesamten Verhaltens notwendig. Die Überprüfung des von Inoffiziellen Mitarbeitern gelieferten Materials ist erforderlich. um sich vor falschen Berichten und unehrlichen Handlungen sogenannter Doppelagenten und vom Feind überworbener Inoffizieller Mitarbeiter zu schützen. 3.5. Die Berichterstattung der Inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte Die Berichterstattung der Inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode ihrer Erziehung und Qualifizierung gesehen werden. Er muß anhand des erteilten Auftrags eine konkrete, ehrliche und objektive Berichterstattung von den Inoffiziellen Mitarbeitern fordern. Der Inoffizielle Mitarbeiter hat zunächst mündlich zu berichten. Durch Fragen an den Inoffiziellen Mitarbeiter muß der operative Mitarbeiter im Anschluß an den mündlichen Bericht weitere notwendige Details herausarbeiten. Erst danach ist ein schriftlicher Bericht durch den Inoffiziellen Mitarbeiter anzufertigen, soweit nicht die mündliche Berichterstattung als Ausnahmefall ausreichend ist. Tonbandaufzeichnungen sind nur anzufertigen, wenn von dem Inoffiziellen Mitarbeiter keine Einwände dagegen erhoben werden. In Fällen, wo die Inoffiziellen Mitarbeiter bereits einen vorgefertigten Bericht zum Treff mitbringen, sind sie darauf aufmerksam zu machen, daß ein solches Verfahren nur eine Ausnahme aus Gründen der exakten Wiedei'gabe der erhaltenen Information sein kann oder, daß eine zu lange Zeitperiode bis zur Berichterstattung entstehen würde und die Inoffiziellen Mitarbeiter dadurch die exakte und vollständige Wiedergabe ihrer Information sichern möchten. In diesen Fällen dürfen keine dekonspirierenden Angaben enthalten sein. Sie müssen während des Treffs nachgetragen werden. Zwischenmaterialien sind vom operativen Mitarbeiter einzuziehen. 36 Berichte sind unter Berücksichtigung der „8 goldenen W“' abzufassen, um eine umfassende und gründliche Berichterstattung zu gewährleisten.;
Richtlinie 1/68 für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1001/68, Berlin 1968, Seite 36 (RL 1/68 DDR MfS Min. GVS 008-1001/68 1968, S. 36) Richtlinie 1/68 für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1001/68, Berlin 1968, Seite 36 (RL 1/68 DDR MfS Min. GVS 008-1001/68 1968, S. 36)

Dokumentation Stasi Richtlinie 1/68 Inoffizielle Mitarbeiter MfS DDR GVS 008-1001/68 1968; Richtlinie 1/68 für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1001/68, Berlin 1968 (RL 1/68 DDR MfS Min. GVS 008-1001/68 1968, S. 1-46).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und im Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deutschen Volkspolizei -und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie realisiert werden, alle möglichen EinzelneSnahmen zur Identitätsfest-stellung zu nutzen und in hoher Qualität durchzuführen, um mit den Ergebnissen die politisch-operative Arbeit aller Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Angesichts des zunehmenden aggressiven, antikommunistischen, antisowjetischen und antisozialistischen Charakters der politisch-ideologischen Diversion macht sich auch der Einsatz wirksamerer rechtlicher Mittel notwendig.

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