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Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik 1968, Seite 28

Richtlinie 1/68 für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1001/68, Berlin 1968, Seite 28 (RL 1/68 DDR MfS Min. GVS 008-1001/68 1968, S. 28); 2.3.2.2. Die Werbung auf der Grundlage persönlicher oder materieller Interessiertheit Bei solchen Arten der Werbung ist von vornherein einzuschätzen, inwieweit die persönlichen oder materiellen Motive, die der Zusammenarbeit zugrunde liegen, dem gesellschaftlichen Nutzeffekt entsprechen. Die Werbung auf der Grundlage persönlicher Interessen ist möglich durch die Ausnutzung lebenspraktischer Erwägungen, die sich auch durch Bestrebungen zur Erlangung eines persönlichen Vorteils oder durch egoistische Eigenschaften ausdrücken. Persönliche Interessen können u. a. sein: die Freude an der Erledigung komplizierter und schwieriger Aufgaben; die Erwartung von Abenteuern; der Pveiz an der konspirativen Arbeit; die Befriedigung persönlicher Wünsche. Die Werbung auf der Grundlage materieller Interessen kann u. a. bei Kandidaten zweckmäßig sein, die an einer Zusammenarbeit desinteressiert sind; bei denen die politische Einsicht in die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit fehlt; die aus Bereicherungsgründen handeln; die eine Unterstützung bestimmter Hobbys erwarten, an Auslandsreisen interessiert sind usw. Bei Kandidaten, die unter Ausnutzung persönlicher oder materieller Interessen geworben wurden, ist im Prozeß der laufenden Zusammenarbeit zu erreichen, daß die politisch-ideologische Überzeugung immer mehr zum tragenden Motiv wird. 2.3.2.3. Die Werbung zur Förderung des Wiedergutmachungswillens Die Art dieser Werbung kann zur Anwendung kommen bei Personen, die durch ihr Handeln Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens verletzt haben und durch ihre Mitwirkung än der Lösung politisch-operativer Aufgaben die Möglichkeit erhalten, einen Beitrag zur Wiedergutmachung zu leisten. Der Beitrag zur Wiedergutmachung kann auch durch den Kandidaten für eine ihm nahestehende Person geleistet werden. Die Werbung zur Förderung des Wiedergutmachungswillens kommt zur Anwendung, wenn keine hinreichenden Ansatzpunkte für die Werbung, auf anderer Grundlage gegeben sind und die Wei'bung zur Förderung des Wiedergutmachungswillens die erfolgversprechendste ist. 28;
Richtlinie 1/68 für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1001/68, Berlin 1968, Seite 28 (RL 1/68 DDR MfS Min. GVS 008-1001/68 1968, S. 28) Richtlinie 1/68 für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1001/68, Berlin 1968, Seite 28 (RL 1/68 DDR MfS Min. GVS 008-1001/68 1968, S. 28)

Dokumentation Stasi Richtlinie 1/68 Inoffizielle Mitarbeiter MfS DDR GVS 008-1001/68 1968; Richtlinie 1/68 für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1001/68, Berlin 1968 (RL 1/68 DDR MfS Min. GVS 008-1001/68 1968, S. 1-46).

Das Zusammenwirken mit den anderen staatlichen Untersuchungsorganen wurde inhaltlich im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren sowie mit den bewährten Methoden und Mitteln fortgesetzt. Aufmerksam unter Kontrolle zu halten zu solchen Personen oder Personenkreisen Verbindung herzustellen, die für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehenden Personen zu arbeiten, deren Vertrauen zu erringen, in ihre Konspiration einzudringen und auf dieser Grundlage Kenntnis von den Plänen, Absichten, Maßnahmen, Mitteln und Methoden zu erhalten, operativ bedeutsame Informationen und Beweise zu erarbeiten sowie zur Bekämpfung subversiver Tätigkeit und zum ZurQckdrängen der sie begünstigenden Bedingungen und Umstände beizutragen. für einen besonderen Einsatz der zur Lösung spezieller politisch-operativer Aufgaben eingesetzt wird. sind vor allem: in verantwortlichen Positionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß der Einsatz der auf die Erarbeitung operativ bedeutsamer Informationen konzentriert wird. - iiir Operativ bedeutsame Informationen sind insbesondere: Informationen über ,-Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren politischer Untergrundtätigkeit im Operationsgebiet. Diese Aufgabe kann nur durch eine enge Zusammenarbeit aller Diensteinheiten Staatssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Dienstoinheiten der Linie und den Kreisdiensts teilen. Ständiges enges Zusammenwirken mit den Zugbegleitkommandos, der Deutschen Volkspolizei Wasserschutz sowie den Arbeitsrichtungen und der Transportpolizei zum rechtzeitigen Erkennen und Aufklären von feindlich-negativen Kräften und ihrer Wirksamkeit im Innern der DDR. Je besser es uns gelingt, feindlich-negative Aktivitäten bereits im Keime zu erkennen und zu verhindern; jede Verbindungsaufnähme Inhaftierter von und nach außen rechtzeitig aufzuklären; jede Wahrnehmung und Feststellung von Gefahren oder Störungen der Ordnung und Sicherheit der.

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