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Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik 1968, Seite 15

Richtlinie 1/68 für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1001/68, Berlin 1968, Seite 15 (RL 1/68 DDR MfS Min. GVS 008-1001/68 1968, S. 15); GVS MfS 008-1001/68 Erfolgt die Einbeziehung des Bürgers durch allmähliches Heranführen an die Lösung der Aufgaben, so ist das Vorgehen besonders zu begründen. Bürger, die nur unter Abdeckung als Auskunftspersonen genutzt werden, gelten nicht als Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit im Sinne dieser Richtlinie. Sie bilden aber ein Reservoir zur Gewinnung von Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit. Auskunftspersonen, die ständig genutzt werden und deren Angaben sich als zuverlässig erwiesen haben, wie sie z. B. die Linie VIII besitzt, können als GMS gewonnen werden. 3.5. Von den als Gesellschaftliche Mitarbeiter für Sicherheit vorgesehenen Werk- tätigen bedarf es einer Erklärung zur Bereitschaft der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. 4. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sichei'heit erfordert besondere Methoden, die nicht den Umfang der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern annehmen dürfen. Sie ist nach folgenden Gesichtspunkten zu organisieren: 4.1. Auf der Grundlage der staatsbewußten Haltung des Gesellschaftlichen Mitar- beiters für Sicherheit ist in der Zusammenarbeit dahingehend zu wirken, ein gutes Vertrauensverhältnis zum Ministerium für Staatssicherheit herzustellen, zu festigen und dabei differenziert und prinzipienfest die Zusammenarbeit zu gestalten; " ihn für die zu lösenden Aufgaben so zu interessieren, daß die vom operativen Mitarbeiter gegebenen Hinweise und Orientierungen dürchgesetzt als auch in zunehmendem Maße Erfordernisse der Sicherheit selbständig erkannt und notwendige Maßnahmen, gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ministerium für Staatssicherheit, eingeleitet werden; daß die für die Zusammenarbeit notwendigen Regeln der Geheimhaltung eingehalten werden; anhand von publizistischen Materialien über die Tätigkeit des Feindes sowie die Arbeit sozialistischer Abwehrorgane und in anderer geeigneter Weise den Gesellschaftlichen Mitarbeiter für Sicherheit mit solchen Arbeitsmethoden des Gegners vertraut zu machen und damit zur Erhöhung des Verständnisses für vorbeugende Sicherungsmaßnahmen' beizutragen; 15;
Richtlinie 1/68 für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1001/68, Berlin 1968, Seite 15 (RL 1/68 DDR MfS Min. GVS 008-1001/68 1968, S. 15) Richtlinie 1/68 für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1001/68, Berlin 1968, Seite 15 (RL 1/68 DDR MfS Min. GVS 008-1001/68 1968, S. 15)

Dokumentation Stasi Richtlinie 1/68 Inoffizielle Mitarbeiter MfS DDR GVS 008-1001/68 1968; Richtlinie 1/68 für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1001/68, Berlin 1968 (RL 1/68 DDR MfS Min. GVS 008-1001/68 1968, S. 1-46).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit , wie das prinzipiell bereits im Abschnitt der Arbeit dargestellt wurde. Zu : Der Schutz der inoffiziellen Mitarbeiter und die Gewährleistung der Rechte und konsequente Durchsetzung der Pflich ten für Verhaftete durch alle Mitarbeiter der Linie sind wesentliche Bedingungen zur Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland werden in der Regel entsprechend dem Stand des Verfahrens durch den für das Verfahren zuständigen Staatsanwalt durch das Gericht an die Untersuchungsabteilung vorgemeldet.

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