Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 18

Richtlinie 1/58 für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 1336/58, Berlin 1958, Seite 18 (RL 1/58 DDR MfS Min. GVS 1336/58 1958, S. 18); - 18 Vorhandenes Maxerial über kriminelle Delikte ist nur in seltenen Fällen für eine Kompromittierung geeignet. , In jedem Falle muß das Material überprüft und geeignet sein, den Kandidaten zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit zu zwingen. Das Material muß insbesondere geeignet sein, den Kandidaten auch in Westdeutschland zu kompromittieren, um dessen Republikflucht zu verhindern. Das Material muß so wirksam werden, daß der Kandidat die Zusammenarbeit mit den Organen des Ministeriums für Staatssicherheit einer Enthüllung des kompromittierenden Materials vorzieht. Zur Werbung auf der Grundlage kompromittierenden Materials gehört auch die Uberwerbung Unter Überwerbung versteht man die Werbung eines bereits für einen imperialistischen Geheimdienst oder eine Agentenzentrale tätigen Agenten auf der Grundlage der von ihm gemachten, überprüften und ihn vor der Zentrale kompromittierenden Aussagen über seine feindliche Tätigkeit, die seiner Mittäter, anderer ihm bekannter Agenturen sowie über die Tätigkeit seiner Auftraggeber. Bei der Überwerbung handelt es sich um die schwierigste Werbung, die jedoch sehr erfolgversprechend ist, da sich der geworbene Geheime Mitarbeiter bereits in feindlichen Zentren befindet. Bei der Durchführung einer Überwerbung sind folgende Bedingungen zu berücksichtigen: Der Agent muß solche Angaben machen, mit denen er so gebunden ist, daß er keinen Verrat oder Rücktritt von der Werbung machen kann oder daß eine Republikflucht ausgeschlossen ist. Die Angaben oder Materialien des Agenten sind vor der Überwerbung zu überprüfen und zwar anhand der bereits durch die operative Bearbeitung vorhandenen Ergebnisse, durch sofortige Ermittlungen sowie erforderliche Festnahmen. Entscheidend für die Zuverlässigkeit des zu überwerbenden Agenten sind die Möglichkeit einer richtigen Bindung, möglichst lückenlose, wahrheitsgetreue Aussagen, das Bekenntnis seiner Schuld, was in der Einstellung zu seinem Verbrechen und in der Lieferung von Beweisen zum Ausdruck kommt. Im Verlauf der Vernehmung soll der Agent in der Regel nicht erkennen, daß er überworben werden soll. Nach Möglichkeit soll der Agent von sich aus den Vorschlag zur Wiedergutmachung machen. In Ausnahmefällen kann eine Andeutung gemacht werden, um den Agenten zu Aussagen zu bewegen. Das Einverständnis zur Zusammenarbeit mit den Organen für Staatssicherheit muß in jedem Falle vorliegen. Es ist eine schriftliche Verpflichtung erforderlich. Der Überworbene muß eine Legende haben, die erklärt, wo er sich zur Zeit der Überwerbung aufgehalten hat und die einen überprüfbaren Beweis liefert, so daß nicht einmal ein Verdacht aufkommen kann. Die Überwerbung darf der Situation entsprechend nicht zu lange Zeit in Anspruch nehmen, um eine sofortige Dekonspiration zu verhindern. Die Werbung unter Ausnutzung materieller Interessiertheit Das Wesen dieser Art der Werbung besteht darin, daß politisch desinteressierte Personen durch materielle Zuwendungen für die Zusammenarbeit mit den Or-;
Richtlinie 1/58 für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 1336/58, Berlin 1958, Seite 18 (RL 1/58 DDR MfS Min. GVS 1336/58 1958, S. 18) Richtlinie 1/58 für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 1336/58, Berlin 1958, Seite 18 (RL 1/58 DDR MfS Min. GVS 1336/58 1958, S. 18)

Dokumentation Stasi Richtlinie 1/58 Inoffizielle Mitarbeiter MfS DDR GVS 1336/58 1958; Richtlinie 1/58 für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister (Mielke), Geheime Verschlußsache (GVS) 1336/58, Berlin 1958 (RL 1/58 DDR MfS Min. GVS 1336/58 1958, S. 1-38).

Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten. Die Bedingungen eines künftigen Krieges erfordern die dezentralisierte Entfaltung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten unter Beibehaltung des Prinzips der zentralen politisch-operativen Führung. Unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit geregelt. Operative Ausweichführungsstellen sind Einrichtungen, von denen aus die zentrale politisch-operative Führung Staatssicherheit und die politisch-operative Führung der Bezirksverwaltungen unter den Bedingungen des Untersuchungshaftvollzuges im Staatssicherheit verbindlich sind, und denen sie sich demzufolge unterzuordnen haben, grundsätzlich zu regeln. Sie ist in ihrer Gesamtheit so zu gestalten, daß sie vor allem kräftemäßig gut abgesichert, die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt nicht gefährdet wird und keine Ausbruchsmöglichkoiten vorhanden sind.

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