Referat des Genossen Minister am 2. Beratungstag der zentralen Dienstkonferenz 1979, Seite 70

Referat des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) am 2. Beratungstag der zentralen Dienstkonferenz am 5.-6.7.1979, Zum 3. Strafrechtsaenderungsgesetz sowie zu den Aenderungen des Pass- und Auslaenderrechts bzw. zoll- und devisenrechtlicher Bestimmungen der DDR [Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Der Minister], Berlin 1979, Seite 70 (Ref. DK 2. Ber.-Tg. DDR MfS Min. /79 1979, S. 70); ? 0080 oo oe 80 70 Sicherheitsorgane bei ihren Aufgaben zur Aufrechterhaltung von Ordnung, Sicherheit und Disziplin unterstuetzen. Damit kann der Forderung unserer Partei, gerade solchen verantwortungsbewusst handelnden Staatsbuergern einen groesseren Schutz zu gewaehrleisten, wirksamer nachgekommen werden. Das wird nicht unwesentlich dazu beitragen, noch mehr Buerger fuer die aktive Unterstuetzung der Arbeit der Schutz-, Sicherheits- und anderen Staatsorgane, insbesondere auch unseres Ministeriums, zu gewinnen. Im Tatbestand des Rowdytums (? 215 StGB) wurde die bisherige Anforderung, "sich an einer Gruppe zu beteiligen", durch das Tatbestandsmerkmal "Zusammenrottung von Personen" ersetzt. Damit koennen jetzt besser alle Formen des situationsbedingten, oftmals spontanen Zusammenwirkens rowdyhafter Elemente bei Ausschreitungen oder anderen rowdyhaften Handlungen als Straftat verfolgt werden. Fuer die Begruendung straf rechtlicher Verantwortlichkeit ist es in diesen Faellen nicht mehr erforderlich, dass ein vorher ab-gestimrates organisiertes Zusammenwirken vorliegt. Die richtige Anwendung dieser Strafrechtsnorm macht es mehr denn je notwendig, zwischen Raedelsfuehrern, besonders aggressiv und brutal vorgehenden Taetern sowie von ihnen irregeleiteten und missbrauchten Jugendlichen und Dungerwachsenen zu differenzieren. Mit unseren spezifischen Moeglichkeiten haben wir dazu beizutragen, dass auf derartige Straftaten eine zuegige und der Schwere der Tat angemessene staatliche Reaktion erfolgen kann.;
Referat des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) am 2. Beratungstag der zentralen Dienstkonferenz am 5.-6.7.1979, Zum 3. Strafrechtsänderungsgesetz sowie zu den Änderungen des Paß- und Ausländerrechts bzw. zoll- und devisenrechtlicher Bestimmungen der DDR [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Der Minister], Berlin 1979, Seite 70 (Ref. DK 2. Ber.-Tg. DDR MfS Min. /79 1979, S. 70) Referat des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) am 2. Beratungstag der zentralen Dienstkonferenz am 5.-6.7.1979, Zum 3. Strafrechtsänderungsgesetz sowie zu den Änderungen des Paß- und Ausländerrechts bzw. zoll- und devisenrechtlicher Bestimmungen der DDR [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Der Minister], Berlin 1979, Seite 70 (Ref. DK 2. Ber.-Tg. DDR MfS Min. /79 1979, S. 70)

Dokumentation Stasi Referat Mielke Dienstkonferenz Strafrechtsänderungsgesetz MfS DDR 1979; Referat des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) am 2. Beratungstag der zentralen Dienstkonferenz am 5.-6.7.1979, Zum 3. Strafrechtsänderungsgesetz sowie zu den Änderungen des Paß- und Ausländerrechts bzw. zoll- und devisenrechtlicher Bestimmungen der DDR [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Der Minister], Berlin 1979 (Ref. DK 2. Ber.-Tg. DDR MfS Min. /79 1979, S. 1-163).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes gewährleistet. Die Postenbereiche sind mit Signal-, Sprech-, Alarm- und Beleuchtungsanalagen sowie notwendigen Inventar auszustatten. Die spezifischen Aufgaben in den Posten- und Sicherungsbereichen.

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