Referat auf der Zentralen Dienstkonferenz 1979, Seite 63

Referat (Generaloberst Erich Mielke) auf der Zentralen Dienstkonferenz am 24.5.1979 [Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Der Minister], Berlin 1979, Seite 63 (Ref. DK DDR MfS Min. /79 1979, S. 63); ?Ich stelle in diesem Zusammenhang eindeutig fest: Als Beweismittel dienende Bestaetigungen des MfS sind nur zu solchen Fakten zulaessig, ueber die infolge seiner Verantwortung nur das MfS und keine andere Institution auskunftsfaehig ist. Darueber hinaus muessen sie sachlich unbedingt notwendig sein/ und es duerfen keine Moeglichkeiten der anderweitigen Beweisfuehrung vorliegen - denen dann der Vorrang zu geben ist. Grundsaetzlich muessen die Bestaetigungen den strafprozessualen Anforderungen und den Erfordernissen der Konspiration und Geheimhaltung entsprechen. Dem Leiter der Hauptabteilung IX, dem Leiter der Rechtsstelle sowie der von mir eingesetzten Untersuchungskommission erteile ich den Auftrag, gruendlich zu untersuchen und zu klaeren, wie zukuenftig im MfS die Arbeit mit Bestaetigungen organisiert und geregelt sein muss. Dazu ist mir in absehbarer Zeit ein entsprechender Entscheidungsvorschlag vorzulegen. Hohe Bedeutung kommt der Verbesserung der Arbeit mit Gutachtern zu. Bereits bei ihrer Auswahl, die in Zusammenarbeit mit den zustaendigen operativen Diensteinheiten erfolgen muss, ist besonders zu beachten, dass sie auch die erforderliche Sachkenntnis zum Gegenstand der Begut-r achtung besitzen.;
Referat (Generaloberst Erich Mielke) auf der Zentralen Dienstkonferenz am 24.5.1979 [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Der Minister], Berlin 1979, Seite 63 (Ref. DK DDR MfS Min. /79 1979, S. 63) Referat (Generaloberst Erich Mielke) auf der Zentralen Dienstkonferenz am 24.5.1979 [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Der Minister], Berlin 1979, Seite 63 (Ref. DK DDR MfS Min. /79 1979, S. 63)

Dokumentation Stasi Referat Mielke Dienstkonferenz MfS DDR 1979; Referat (Generaloberst Erich Mielke) auf der Zentralen Dienstkonferenz am 24.5.1979 [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Der Minister], Berlin 1979 (Ref. DK DDR MfS Min. /79 1979, S. 1-105).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie weiter ope rativ-technisch kontrolliert und weitergeleitet werden. Die Notwendigkeit der operativ-technischen Kontrolle, wie zum Beispiel mittels Schräglicht und andere Methoden, ergibt sich aus der Spurenlage. Derartige Informationen, durch die Spezialkommission beweiskräftig gesichert, haben sowohl auf die weitere Untersuchung als auch auf das taktische Vorgehen der Untersuchungsführer Einfluß.

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