Referat auf der Zentralen Dienstkonferenz 1979, Seite 57

Referat (Generaloberst Erich Mielke) auf der Zentralen Dienstkonferenz am 24.5.1979 [Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Der Minister], Berlin 1979, Seite 57 (Ref. DK DDR MfS Min. /79 1979, S. 57); ?i 57 Im Interesse der Wahrheitsfindung kommt es bei der Pruefung von Gestaendnis und Widerruf besonders darauf an, eine zusammenhaengende Wuerdigung der zur Sache vorliegenden Informationen aus allen wesentlichen Beweismitteln vorzunehmen, natuerlich unter Beachtung sowohl der Informationen, die das Gestaendnis oder den Widerruf bestaetigen als auch der, die sie in Zweifel setzen. Zugleich ist es notwendig, den Umfang und die Art der geschilderten Tatsachen zu beruecksichtigen, die Aussagen insbesondere hinsichtlich ihrer Konkretheit sowie nach ihrer Herkunft genauestens zu pruefen. Dabei muessen die Erkenntnisse zur Persoenlichkeit des Beschuldigten und die Feststellungen zu moeglichen Motiven fuer das Gestaendnis und den Widerruf besondere Beachtung finden. Das ist von erstrangiger Bedeutung, besonders dann, wenn ausser dem Gestaendnis keine weiteren Beweise vorliegen. Kann der Beweis fuer die Richtigkeit des Gestaendnisses nicht zweifelsfrei erbracht werden, gilt auch in solchen Faellen der beweis rechtliche Grundsatz, dass im Zweifel zugunsten des Beschuldigten zu entscheiden ist. Das heisst doch nicht, soweit trotzdem begruendete Zweifel bestehen bleiben, aber keine strafprozessual verwertbaren Beweise dafuer vorliegen, dass nicht dann erforderliche operative Massnahmen ein- geleitet werden koennen.;
Referat (Generaloberst Erich Mielke) auf der Zentralen Dienstkonferenz am 24.5.1979 [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Der Minister], Berlin 1979, Seite 57 (Ref. DK DDR MfS Min. /79 1979, S. 57) Referat (Generaloberst Erich Mielke) auf der Zentralen Dienstkonferenz am 24.5.1979 [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Der Minister], Berlin 1979, Seite 57 (Ref. DK DDR MfS Min. /79 1979, S. 57)

Dokumentation Stasi Referat Mielke Dienstkonferenz MfS DDR 1979; Referat (Generaloberst Erich Mielke) auf der Zentralen Dienstkonferenz am 24.5.1979 [Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Deutsche Demokratische Republik (DDR), Der Minister], Berlin 1979 (Ref. DK DDR MfS Min. /79 1979, S. 1-105).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit sind jegliche Untersuchungshandlungen auszurichten. Der Prozeß der Beweisführung ist theoretisch und praktisch stärker zu durchdringen, um die Potenzen der Wahrheitsfindung und der Wahrheitssicherung in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung von Flucht- und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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