Referat zur Dienstkonferenz der Abteilung ⅩⅣ des MfS Berlin 1986, Seite 85

Referat (Oberst Siegfried Rataizick) zur Dienstkonferenz der Abteilung ⅩⅣ des MfS Berlin [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Berlin-Hohenschönhausen vom 5.3.1986 bis 6.3.1986, Abteilung XIV, Berlin, 20.2.1986, Seite 85 (Ref. Di.-Konf. Abt. ⅩⅣ MfS DDR Bln. 1986, S. 85); Diese Festlegung zsuö unserer A'offaasun naoli in jeder Abteilung 2ZT aus Anlaß genommen. werden, um goeisr naia praktische Mcgliohkaiten. si schaffen., die su-miaösst den Genuß von Bohnenkaffee oder Fee während aas Besuches gewährleistau. Soweit die Yoraus-se t auagen. dafür rorXiegen, könnten, den. Besuchern, auch Backwaren um Versehr angeooten werden. Daß voa unserer Seite, das Yerscrgungsangebot in. rert rot baren Grensen. su halten ist, versteht sich von selbst, Ga wäre jedoch nicht gerechtfertigt, solche Möglichkeiten, von vornherein ausmsschlleüen, . Genossen! )y- Die Haupt auf gaben stra ordmragsge näßen Umgang mit den. „Effekten Verhafteter in den üniersuctmagshaftanstaitea des MfG sind ia der Ordnung Nr. 3/86 in. konzentrierter Form genannt. Bei- der Erläuterung der Ilaßneluaeu. im Aufnahmeverfahren bin ich ausführlich auf die rechtliche Bödeutxtng der einheitlichen. Erfassung, Hegistrierung, Ver-mtruag und Verwaltung von Effekten Verhafteter und ihrer x ias.nixdxx5n. * 1 s csi. emxgegc.rigwn. Die Durchsetzung der Ordnung 3/Sv erfordsrt Gewiesen haftif?koit in. der Arbeit uad taorallache Gauberkeit * i;
Referat (Oberst Siegfried Rataizick) zur Dienstkonferenz der Abteilung ⅩⅣ des MfS Berlin [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Berlin-Hohenschönhausen vom 5.3.1986 bis 6.3.1986, Abteilung XIV, Berlin, 20.2.1986, Seite 85 (Ref. Di.-Konf. Abt. ⅩⅣ MfS DDR Bln. 1986, S. 85) Referat (Oberst Siegfried Rataizick) zur Dienstkonferenz der Abteilung ⅩⅣ des MfS Berlin [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Berlin-Hohenschönhausen vom 5.3.1986 bis 6.3.1986, Abteilung XIV, Berlin, 20.2.1986, Seite 85 (Ref. Di.-Konf. Abt. ⅩⅣ MfS DDR Bln. 1986, S. 85)

Dokumentation Referat Rataizick Dienstkonferenz Stasi-Abteilung ⅩⅣ MfS DDR 1986; Referat (Oberst Siegfried Rataizick) zur Dienstkonferenz der Abteilung ⅩⅣ des MfS Berlin [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Berlin-Hohenschönhausen vom 5.3.1986 bis 6.3.1986, Abteilung XIV, Berlin, 20.2.1986 (Ref. Di.-Konf. Abt. ⅩⅣ MfS DDR Bln. 1986, S. 1-96).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung gezogenen Schlußfolgerungen konsequent zu verwirklichen. Schwerpunkt war, in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Rechte der Verhafteten, Angeklagten und Zeugen in Vorbereitung und Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung präzise eingehalten, die Angeklagten Zeugen lückenlos gesichert und Gefahren für die ordnungsgemäße Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen.

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