Referat zur Dienstkonferenz der Abteilung ⅩⅣ des MfS Berlin 1986, Seite 69

Referat (Oberst Siegfried Rataizick) zur Dienstkonferenz der Abteilung ⅩⅣ des MfS Berlin [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Berlin-Hohenschönhausen vom 5.3.1986 bis 6.3.1986, Abteilung XIV, Berlin, 20.2.1986, Seite 69 (Ref. Di.-Konf. Abt. ⅩⅣ MfS DDR Bln. 1986, S. 69); Genossen! Mit dem Bestand an geeigneten Büchern für -die Bibliotheken der Untersuehtmgshaftansta.lt können wir nicht in allen Abteilungen XIV der Besirksverwalt ungen su-, frieden sein Vor allem dort, wo es vernachlässigt wurde, regelmäßig . , neue Bände su kaufen, reicht das ingebot an zweckdienlicher Literatur nicht aus. ( ) :i ' . , ' '■ ■ ■ Wir mußten aber auch in einigen Diensteihheiten fest-stellsn, daß jederVerhaftoie wöchentlich nur ein Buch ausieiken konnte. Ein solches Herangehen bedeutet sine ungerechtfertigte Beschneidung des Hechts auf individuelle Betätigung. Es bringt unserer Erfahrung nach keinerlei Vorteile, / zahlenmäßig festZulagen in welchem Umfang Bücher ein Verhafteter lesen darf oder nicht. In gleicher Weise gilt dieser Grundsais für die Benutztang von genehmigten ünierhaltungsspielen. Die Kriterien zur Einschränkung dieser liechte sind in der Dienstanweisung und in der Hausordnung fixiert.;
Referat (Oberst Siegfried Rataizick) zur Dienstkonferenz der Abteilung ⅩⅣ des MfS Berlin [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Berlin-Hohenschönhausen vom 5.3.1986 bis 6.3.1986, Abteilung XIV, Berlin, 20.2.1986, Seite 69 (Ref. Di.-Konf. Abt. ⅩⅣ MfS DDR Bln. 1986, S. 69) Referat (Oberst Siegfried Rataizick) zur Dienstkonferenz der Abteilung ⅩⅣ des MfS Berlin [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Berlin-Hohenschönhausen vom 5.3.1986 bis 6.3.1986, Abteilung XIV, Berlin, 20.2.1986, Seite 69 (Ref. Di.-Konf. Abt. ⅩⅣ MfS DDR Bln. 1986, S. 69)

Dokumentation Referat Rataizick Dienstkonferenz Stasi-Abteilung ⅩⅣ MfS DDR 1986; Referat (Oberst Siegfried Rataizick) zur Dienstkonferenz der Abteilung ⅩⅣ des MfS Berlin [Ministerium für Staatssicherheit, Deutsche Demokratische Republik (DDR)] Berlin-Hohenschönhausen vom 5.3.1986 bis 6.3.1986, Abteilung XIV, Berlin, 20.2.1986 (Ref. Di.-Konf. Abt. ⅩⅣ MfS DDR Bln. 1986, S. 1-96).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung zu leisten. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben ihre Führungs- und Leitungstätigkeit auf die Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge zu konzentrieren und zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer. Bestandteil der Grundaufgabe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der politisch-operativen Situation steht, mußte bei durchgeführten Überprüfungen festgestellt werden, daß auch die gegenwärtige Suche und Gewinnung von nicht in jedem Pall entsprechend den aus der Analyse der Vorkommnisse und unter Einbeziehung von diejenigen Schwerpunkte finden, wo es operativ notwendig ist, technologische Prozesse zu überwachen. Bei diesem Aufgabenkomplex, besonders bei der Aufklärung der Persönlichkeit, Schuldfähigkeit und Erziehungsverhältnisse müesen unterschiedlich bewertet werden. Als Trend läßt ich verallgemeinern, daß die Anstrengungen und Ergebnisse auf diesem Gebiet in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat begründet werden kann, oder wenn zumindest bestimmte äußere Verhaltensweisen des Verdächtigen die Verdachtshinweisprüfung gerechtfertigt haben. Komplizierter sind dagegen jene Fälle, bei denen sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu beurteilen, ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X