Referat auf der Dienstberatung mit den Leitern der Abteilungen der Abteilung ⅩⅣ des MfS Berlin und den Leitern der Abteilungen ⅩⅣ der Bezirksverwaltungen 1987, Seite 122

Referat (Oberst Siegfried Rataizick) auf der Dienstberatung mit den Leitern der Abteilungen der Abteilung ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit] Berlin und den Leitern der Abteilungen ⅩⅣ der Bezirksverwaltungen (BV) am 3.12.1987, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) XIV, Berlin, 28.11.1987, Seite 122 (Ref. Di.-Ber. Ltr. Abt. ⅩⅣ MfS DDR 1987, S. 122); - 122 - 000205 Die Referatsleiter müssen bei den regelmäßigen Dienstbesprechungen konsequenter und abrechenbarer über die Aufgabenerfüliung und den tatsächlich,, erreichten Befäbigungsstand der Mitarbeiter ihres Verantwortungsbereiches berichten* Aufmerksam sind alle aufgetretenen Erziehungs- \ Probleme aufzugreifen. An ihrer Beseitigung ist bis zur völligen Klä-, rung unablässig zu arbeiten. Erkannte Unsicherheitsfaktoren im Mitarbeiterbestand dürfen nicht zu lange geduldet werden. Entsprechend der Rahmenstruktur für die Abtei- / . ' lung XIV der 3V sind die Referate Sicherung und Kontrolle dem stellvertretenden Leiter der Abteilung unterstellt, der auch vorrangig für die Belange des Sichsrungs- und Kontrolldienstes verantwortlich zeichnet, jedoch kann der Leiter der Diensteinheit nicht aus der Gesamtverantwortung für die Führung und Leitung der Diensteinheit, d*h. auch der Sicherungs- und Kontroll-kollektive, entbunden werden Verstärkt, und für jeden Mitarbeiter spürbar, muß der Leiter seiner generellen Verantwortung besser gerecht werden.;
Referat (Oberst Siegfried Rataizick) auf der Dienstberatung mit den Leitern der Abteilungen der Abteilung ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit] Berlin und den Leitern der Abteilungen ⅩⅣ der Bezirksverwaltungen (BV) am 3.12.1987, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) XIV, Berlin, 28.11.1987, Seite 122 (Ref. Di.-Ber. Ltr. Abt. ⅩⅣ MfS DDR 1987, S. 122) Referat (Oberst Siegfried Rataizick) auf der Dienstberatung mit den Leitern der Abteilungen der Abteilung ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit] Berlin und den Leitern der Abteilungen ⅩⅣ der Bezirksverwaltungen (BV) am 3.12.1987, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) XIV, Berlin, 28.11.1987, Seite 122 (Ref. Di.-Ber. Ltr. Abt. ⅩⅣ MfS DDR 1987, S. 122)

Dokumentation Referat Rataizick Dienstberatung Stasi-Abteilung ⅩⅣ MfS DDR 1987; Referat (Oberst Siegfried Rataizick) auf der Dienstberatung mit den Leitern der Abteilungen der Abteilung ⅩⅣ des MfS [Ministerium für Staatssicherheit] Berlin und den Leitern der Abteilungen ⅩⅣ der Bezirksverwaltungen (BV) am 3.12.1987, Ministerium für Staatssicherheit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Abteilung (Abt.) XIV, Berlin, 28.11.1987 (Ref. Di.-Ber. Ltr. Abt. ⅩⅣ MfS DDR 1987, S. 1-147).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht und kann sich sowohl strafmildernd als auch strafverschärfend auswirken. Sein Verhalten vor und nach der Tat bezieht sich ausschließlich auf die Tathandlung. Beides hat Einfluß auf die Feststellung der Tatschwere. Das Aussageverhalten kann jedoch nicht in Zusammenhang mit der Tatausführung gesetzt werden. Es ist ein gesellschaftliches Verhalten des Täters bei der Aufklärung der Persönlichkeit, Schuldfähigkeit und Erziehungsverhältnisse müesen unterschiedlich bewertet werden. Als Trend läßt ich verallgemeinern, daß die Anstrengungen und Ergebnisse auf diesem Gebiet in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermittlunqsverfahrens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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