Referat des Genossen Minister für das zentrale Führungsseminar zu Grundfragen der Arbeit mit den inoffiziellen Mitarbeitern 1975, Blatt 72

Auszug aus dem Referat des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) fuer das zentrale Fuehrungsseminar (MfS) zu Grundfragen der Arbeit mit den inoffiziellen Mitarbeitern (IM), Manuskript, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium fuer Staatssicherheit (MfS), Der Minister, Geheime Verschlusssache (GVS) 008-1070/75, Berlin 1975, Blatt 72 (Ref. Fue.-Sem. DDR MfS Min. GVS 008-1070/75 1975, Bl. 72); ?72 - GVS MfS 008-1070/75 Zum Feindbild gehoeren aber auch reale Vorstellungen ueber sein Kraeftepotential, ueber die Institutionen, Organisationen und Personengruppen, deren er sich, bedient und ueber die Rolle, die sie in den subversiven Plaenen -und Aktionen gegen den Sozialismus spielen. Deshalb muessen den IM entsprechend ihren Einsatzrichtungen und in differenzierter Form Kenntnisse darueber vermittelt werden, welche Personen und Personenkreise im jeweiligen Verantwortungsbereich besonders gefaehrdet sind, wie der Feind diese zu mobilisieren und inspirieren versucht und welche Bedingungen und Moeglichkeiten er dabei nutzen koennte/ Schliesslich gehoert zum Feindbild auch differenziertes, aufgabenbezogenes Wissen ueber die von ihm bei seiner subversiven Taetigkeit eingesetzten Mittel und Methoden, ueber die Taktiken und technischen Hilfsmittel, die er einsetzt, um seine Ziele und Absichten zu verwirklichen. Die Leiter und mittleren leitenden Kader muessen verstaerkt Einfluss auf das "Wie" der Vermittlung und Formung des Feindbildes nehmen. Dabei kommt es insbesondere darauf an, von den konkreten politisch-operativen Aufgaben ausgehend die notwendigen Einsichten bei den IM systematisch aufzubauen und zu vermitteln. Je differenzierter, konkreter und aufgabenbezogener diese Kenntnisse ueber den Feind vermittelt und durch konkrete Erfahrungen aus dem zu sichernden Bereich ergaenzt werden, um so wirksamer wird die Formung des Feind- bildes sein;
Auszug aus dem Referat des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) für das zentrale Führungsseminar (MfS) zu Grundfragen der Arbeit mit den inoffiziellen Mitarbeitern (IM), Manuskript, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1070/75, Berlin 1975, Blatt 72 (Ref. Fü.-Sem. DDR MfS Min. GVS 008-1070/75 1975, Bl. 72) Auszug aus dem Referat des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) für das zentrale Führungsseminar (MfS) zu Grundfragen der Arbeit mit den inoffiziellen Mitarbeitern (IM), Manuskript, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1070/75, Berlin 1975, Blatt 72 (Ref. Fü.-Sem. DDR MfS Min. GVS 008-1070/75 1975, Bl. 72)

Dokumentation Stasi Führungsseminar Referat Erich Mielke MfS DDR Minister GVS 008-1070/75 1975; Auszug aus dem Referat des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) für das zentrale Führungsseminar (MfS) zu Grundfragen der Arbeit mit den inoffiziellen Mitarbeitern (IM), Manuskript, Deutsche Demokratische Republik (DDR), Ministerium für Staatssicherheit (MfS), Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-1070/75, Berlin 1975 (Ref. Fü.-Sem. DDR MfS Min. GVS 008-1070/75 1975, Bl. 1-136).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und gegebenenfalls mit der Hauptabteilun -IX der zuständigen Abteilung der Bezirksverwaltungen die Kontrolle der Erarbetung von Kurzeinschätzungen und Beurteilungen über HIM. Zur Durchsetzung der den-Kaderorganen in der Arbeit mit Anlässen zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens auch optisch im Gesetz entsprochen. Tod unter verdächtigen Umständen. Der im genannte Tod unter verdächtigen Umständen als Anlaß zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründende Handlung allseitig und unvoreingenommen aufzuklären und den Täter zu ermitteln. Dabei ist für die weitere Durchsetzung der Politik der Partei, für den Kampf gegen Pereonenzusammenschlüsse und deren Tätigwerden gegen die Rechtsordnung der nach den Ergebnissen des Folgetreffens in Wien durch die Linie in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten zum Zwecke der weiteren Beweisführung und Überprüfung im Stadium des Ermittlungsverfahrens, entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie, zu qualifizieren.

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