Referat des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz 1972, Seite 98

Referat (Entwurf) des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) auf der Dienstkonferenz 1972, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-150/72, Berlin 25.2.1972, Seite 98 (Ref. Entw. DK MfS DDR Min. GVS 008-150/72 1972, S. 98); Werden Schußwaffen oder wesentliche Teile davon, Munition, Kartuschen und Platzpatronen, Luftdruckwaffen, Startpistolen, ’ Gaspistolen und -sprühgeräte sowie Bolzenschuß- und andere Schußgeräte durch den Transportführer persönlich mitgeführt, dann gelten die gleichen Bestimmungen, wie ich sie schon bezüglich des Reiseverkehrs nannte. Das von der Regierung der DDR gezeigte Entgegenkommen bezüglich des Mitführens derartiger Gegenstände seitens der Transitreisenden - wenn auch unter geringfügigen Einschrän- 0 i kungen - erfordert, die Kontroll- und Oberwachungstätigkeit bezüglich des rechtzeitigen Erkennens beabsichtigten Miß- brauchs darauf einzustellen. X]. Von besonderer Bedeutung ist, daß es auf Grund der beschränkten Kontrollmaßnahmen an den Grenzübergangsstellen wesentlich leichter möglich ist, Waffen, Munition, Sprengmittel usw. auch ungesetzlich einzuführen, sie also bei der Abfertigung nicht anzugeben und unter Zollverschluß nehmen zu lassen. Derartige Machenschaften rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern, Waffen und Munition nicht in die Hände feincl-1ich-negativer Elemente im Innern der DDR gelangen zu lassen, wird unter diesen Bedingungen zu einer noch bedeutsameren politisch-operativen Aufgabe, die ich allen Leitern ans Herz legen möchte.;
Referat (Entwurf) des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) auf der Dienstkonferenz 1972, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-150/72, Berlin 25.2.1972, Seite 98 (Ref. Entw. DK MfS DDR Min. GVS 008-150/72 1972, S. 98) Referat (Entwurf) des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) auf der Dienstkonferenz 1972, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-150/72, Berlin 25.2.1972, Seite 98 (Ref. Entw. DK MfS DDR Min. GVS 008-150/72 1972, S. 98)

Dokumentation Stasi Referat Dienstkonferenz MfS DDR Minister Mielke GVS 008-150/72 1972; Referat (Entwurf) des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) auf der Dienstkonferenz 1972, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-150/72, Berlin 25.2.1972 (Ref. Entw. DK MfS DDR Min. GVS 008-150/72 1972, S. 1-472).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründende Handlung allseitig und unvoreingenommen aufzuklären und den Täter zu ermitteln. Dabei ist für die weitere Durchsetzung der Politik der Partei, für den Kampf gegen Personenzusamraen-schlösee und deren Tätigwerden gegen die Rechteordnung der nach den Ergebnissen des Folgetreffens in Wien durch die Linie in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten der Geheimdienste sowie anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte umfassend und ständig aufzuklären und durch entsprechend gezielte politischoperative Maßnahmen ihre Realisierung rechtzeitig und wirkungsvoll zu verhindern. Es ist zu sichern, daß die operative Beobachtung rechtzeitig geplant und sinnvoll in die gesamten Maßnahmen zur Vorgangsbearbeitung eingegliedert wird. Die Beobachtung muß durch ein richtig aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken der verschiedenen operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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