Referat des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz 1972, Seite 291

Referat (Entwurf) des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) auf der Dienstkonferenz 1972, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-150/72, Berlin 25.2.1972, Seite 291 (Ref. Entw. DK MfS DDR Min. GVS 008-150/72 1972, S. 291); GVS-MfS 008-150/72 - W - [ Dazu folgendes Beispiel: Vor kurzer Zeit'mußten in einigen südlichen Bezirken unserer Republik umfangreiche Fahndungsmaßnahmennach einem derartigen bewaffneten Gewaltverbrecher durchgeführt werden.' Obwohl bereits .in der Erstmeldung an den OvD der Bezirksverwaltung Hinweise auf eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit enthalten waren, unterließ dieser jegliche Meldung und veran-laßte keinerlei Maßnahmen. Selbst drei Stunden nach Auslösung der Eilfahndung Stufe I waren weder der Leiter der Bezirksverwaltung noch der Chefdienst des MfS von dieser Fahndung und den in der Zwischenzeit begangenen Verbrechen (1 Toter, 1 Schwerverletzter) informiert. Das geht noch weiter. Der Leiter der Bezirksverwaltung erhielt nicht etwa aus seinem eigenen Apparat, der seit über drei Stunden alle Informationen vorliegen hatte, eine Meldung, sondern wurde \ durch den Leiter der Abteilung für Sicherheitsfragen der Bezirksleitung der SED informiert. Auch über das Netz der HA I erfolgte keine Sofortmeldung an den Leiter der Hauptabteilung, an den Chefdienst des MfS bzw. an die Fahndungsführungsgruppe, obwohl es vom Standort des Objektes des / flüchtigen Täters acht drahtgebundene Machrichtenwege nach Berlin gab und gibt. Dadurch konnten die notwendigen operativen Maßnahmen erst mit einer fast 4stündigen Verspätung eingeleitet werden. Wir werden die Ursachen hierfür sehr gründlich untersuchen und r auswerten.;
Referat (Entwurf) des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) auf der Dienstkonferenz 1972, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-150/72, Berlin 25.2.1972, Seite 291 (Ref. Entw. DK MfS DDR Min. GVS 008-150/72 1972, S. 291) Referat (Entwurf) des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) auf der Dienstkonferenz 1972, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-150/72, Berlin 25.2.1972, Seite 291 (Ref. Entw. DK MfS DDR Min. GVS 008-150/72 1972, S. 291)

Dokumentation Stasi Referat Dienstkonferenz MfS DDR Minister Mielke GVS 008-150/72 1972; Referat (Entwurf) des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) auf der Dienstkonferenz 1972, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-150/72, Berlin 25.2.1972 (Ref. Entw. DK MfS DDR Min. GVS 008-150/72 1972, S. 1-472).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und vVeise die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung Verhafteter ist somit stets von der konkreten Situation in der Untersuchungshaftanstalt, dem Stand der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens, den vom Verhafteten ausgehenden Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehender Personen mitarbeiten.

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