Referat des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz 1972, Seite 117

Referat (Entwurf) des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) auf der Dienstkonferenz 1972, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-150/72, Berlin 25.2.1972, Seite 117 (Ref. Entw. DK MfS DDR Min. GVS 008-150/72 1972, S. 117);  GVS MfS 008-150/72 Unter ganz bestimmten Bedingungen, die möglichst exakt festzulegen und ahzustimmen sind - z. B. "bei "Gefahr im Verzüge" -würde ein gewisses Weisungsrecht des MfS gegenüber diesen Kräften zur Anwendung kommen müssen. Bas ist nicht im Sinne einer doppelten Unterstellung zu verstehen, sondern kann sich nur auf Bestimmte Bedingungen bzw. Geschehnisse beziehen, die für die Gewährleistung der Sicherheit der DDR von großer Bedeutung sind und sofortige Entscheidungen und Maßnahmen notwendig machen. Ich bin mir natürlich darüber im klaren - zumal die betreffenden Organe, Einrichtungen und Kräfte für ihre eigenen Aufgaben weiterhin voll verantwortlich bleiben -,daß damit eine Seihe komplizierter Leitungsprobleme aufgeworfen werden. Die Lösung dieser Leitungsprobleme muß unter Berücksichtigung der komplizierten Lage auf den Transitstrecken, \ besonders der erforderlichen Schnelligkeit bei bestimmten Handlungen, erfolgen. Die Durchfahrt durch die BDH dauert -abgesehen von den Wasserstraßen - bekanntlich nur ca. 2 bis 4 Stunden. Deshalb muß schnell gehandelt werden können. Die verantwortlichen Linien müssen die Lösung dieser Pro-bleme vorbereiten, und auf zentraler Ebene muß mit den betreffenden Organen eine entsprechende Klärung herbeigeführt werden. Mit den bisherigen Formen und Methoden der Einbeziehung dieser Kräfte und den dabei zu beachtenden Leitungsstrukturen und anderen Faktoren sind die neuen Probleme offenkundig nicht in dem erforderlichen Maße zu bewältigen. 1 Kopie BStü;
Referat (Entwurf) des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) auf der Dienstkonferenz 1972, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-150/72, Berlin 25.2.1972, Seite 117 (Ref. Entw. DK MfS DDR Min. GVS 008-150/72 1972, S. 117) Referat (Entwurf) des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) auf der Dienstkonferenz 1972, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-150/72, Berlin 25.2.1972, Seite 117 (Ref. Entw. DK MfS DDR Min. GVS 008-150/72 1972, S. 117)

Dokumentation Stasi Referat Dienstkonferenz MfS DDR Minister Mielke GVS 008-150/72 1972; Referat (Entwurf) des Genossen Minister (Generaloberst Erich Mielke) auf der Dienstkonferenz 1972, Ministerium für Staatssicherheit (MfS) [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], Der Minister, Geheime Verschlußsache (GVS) 008-150/72, Berlin 25.2.1972 (Ref. Entw. DK MfS DDR Min. GVS 008-150/72 1972, S. 1-472).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen durch die Zusammenarbeit zwischen operativen Diensteinheiten und Untersuchungsabteilungen als ein Hauptweg der weiteren Vervoll-kommnunq der Einleitunospraxis von Ermittlungsverfahren. Die bisherigen Darlegungen machen deutlich, daS die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung und anderen operativen Diensteinheiten im Zusammenhang mit der Einleitung der das Vorliegen der Voraussetzungen für die Androhung der Untersuchungshaft zu prüfen. Das endet entsprechend den Ergebnissen der Ermittlungstätigkeit mit der - Einstellung des Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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