Rechtsstaat in zweierlei Hinsicht, Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen 1956, Seite 72

Rechtsstaat in zweierlei Hinsicht, Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 72 (R.-St. UfJ BRD 1956, S. 72); ten110. Die staatliche Tätigkeit kann somit nur eine solche sein, die zuerst ihre Beschränkung an den erwähnten Grund-postulaten findet und dann durch ihre Bindung an das Gesetz - und letztlich immer an das Grundgesetz, die Verfassung -eine rechtmäßige zu bleiben hat. Erst dann ist die Gewähr für eine alle Bürger erfassende Rechtssicherheit gegeben. So wird eine Gegenüberstellung der Verwaltungstätigkeit im demokratischen Rechtsstaat einerseits und im kommunistischen Totalstaat andererseits zeigen, daß nicht sowohl im Umfang als vielmehr in der Art dieser Tätigkeiten der Unterschied zwischen beiden liegt111. Auch in der SBZ legt Artikel 4 der Verfassung fest, daß alle Maßnahmen der Staatsgewalt den Grundsätzen entsprechen müssen, die in der Verfassung zum Inhalt der Staatsgewalt erklärt worden sind. Weiter wird in diesem Artikel bestimmt, daß über die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahmen die Volkskammer zu entscheiden habe, und gegen irgendwelche Maßnahmen, die den Beschlüssen der Volksvertretung widersprechen, jedermann das Recht und die Pflicht zum Widerstand habe. Nach dem Inhalt dieser Bestimmungen müßte anzunehmen sein, daß auch in der sowjetischen Zone das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung Anerkennung gefunden habe. Dies trifft jedoch in der Praxis nicht zu. Aus der Unterdrückungsfunktion des Staates gegenüber den politischen Gegnern, den sogenannten Klassenfein- llü Darmstaedter aaO, S. 201; vgl. auch Garzoni, aaO, S. 13: Aus der Pflicht des Rechtsstaates, eine soziale Rechtsordnung zu schaffen, erwächst ihm auch das Recht, die in ihm existierenden Menschen und Gemeinschaften zu Leistungen, zu Einschränkungen für das öffentliche Wohl anzuhalten. Dieses Recht des Staates findet aber einerseits seine Schranken am unverlierbaren Recht des Einzelnen und der Gemeinschaften auf Existenz und auf diejenige Freiheit, deren sie zu ihrer Entfaltung und Entwicklung bedürfen, andererseits ist es beschränkt durch den Wohlfahrtszweck selbst, indem dieser im Rechtsstaat nicht Glückseligkeit, sondern menschenwürdige Existenz der Staatsangehörigen ist. 111 Vgl. Darmstaedter aaO, S. 190. 72;
Rechtsstaat in zweierlei Hinsicht, Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 72 (R.-St. UfJ BRD 1956, S. 72) Rechtsstaat in zweierlei Hinsicht, Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 72 (R.-St. UfJ BRD 1956, S. 72)

Dokumentation: Rechtsstaat in zweierlei Hinsicht, Rechtstheorie und Rechtsausübung im demokratischen und totalitären Machtbereich - dargestellt am Beispiel des geteilten Deutschlands, Theo Friedenau, Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1956 (R.-St. UfJ BRD 1956, S. 1-210).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung - wenn es die Umstände zulassen - dies mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie abzustimmen, Bei der Durchführung von Disziplinär-, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung abzusichern.

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