Rechtsstaat in zweierlei Hinsicht, Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen 1956, Seite 51

Rechtsstaat in zweierlei Hinsicht, Untersuchungsausschuss freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 51 (R.-St. UfJ BRD 1956, S. 51); ?ten Gebiet der Sowjetzone zahlreiche Stoersender auf gestellt sind, die den Empfang unmoeglich machen sollen. Soweit er fuer die Bewohner der Sowjetzone doch moeglich ist, muessen sie mit Bestrafung rechnen, wenn aus dem Abhoeren die Verbreitung tendenzioeser Geruechte konstruiert werden kann. Hierfuer ein Beispiel aus einem Urteil gegen einen Gastwirt, das zu einer Verurteilung von 2 Jahren Gefaengnis fuehrte: In seiner Gastwirtschaft hat der Angeklagte ein Rundfunkgeraet stehen. Des oefteren stellte er den RIAS an und hoerte Musiksendungen, Raetselraten, Nachrichten und auch Hetzsendungen. Dabei nahm er keine Ruecksicht bzw. stoerte sich nicht an den anwesenden Gaesten. In seinem Lokal verkehrte auch die Dorfjugend. Auch den Jugendlichen gestattete der Angeklagte, dass sie in seinem Lokal den RIAS hoerten und verwies sie nicht auf das Unzulaessige ihrer Handlungsweise. Vor Weihnachten des vergangenen Jahres fand in der Gaststaette des Angeklagten eine Bauernversammlung statt und bei dieser Gelegenheit spielte der Angeklagte den RIAS. Der Angeklagte gibt zu, dass er des oefteren den RIAS gehoert habe, er habe aber nicht gewusst, dass dieses verboten sei. Als er sich einmal ueber diese Frage mit dem Buergermeister unterhalten habe, habe ihm dieser erklaert, er als Buergermeister hoere ebenfalls den RIAS und er wuerde es dem Angeklagten als Agitator ebenfalls empfehlen, denn dann wuesste er gleich Bescheid, welche Argumente die Einwohner bringen. Diese Einlassung des Angeklagten ist als absurd und laecherlich zu bezeichnen. Auf Grund des vom Senat als erwiesen festgestellten Sachverhalts hat der Angeklagte objektiv und subjektiv den Tatbestand der Kontrollratsdirektive 38 Abschnitt II Art. Ill A III erfuellt. Durch das Einschalten des RIAS in seinem Rundfunkgeraet im Beisein anderer Personen, hat 51;
Rechtsstaat in zweierlei Hinsicht, Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 51 (R.-St. UfJ BRD 1956, S. 51) Rechtsstaat in zweierlei Hinsicht, Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 51 (R.-St. UfJ BRD 1956, S. 51)

Dokumentation: Rechtsstaat in zweierlei Hinsicht, Rechtstheorie und Rechtsausübung im demokratischen und totalitären Machtbereich - dargestellt am Beispiel des geteilten Deutschlands, Theo Friedenau, Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1956 (R.-St. UfJ BRD 1956, S. 1-210).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit sowie das Bestiegen entsprechender wirksamer vorbeugender Maßnahmen zu ihrer Verhinderung. Vor der Konzipierung der Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte, demonst rat Handlungen von Sympathiesanten und anderen negativen Kräften vor dem oder im rieht sgebä ude im Verhandlungssaal, unzulässige Verbindungsaufnahmen zu Angeklagten, Zeugen, insbesondere unmittelbar vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären ist,. somit alle diejenigen Momente der Persönlichkeit des Täters herauszuarbeiten sind, die über die Entwicklung des Beschuldigten zum Straftäter, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des erhöhten Vorgangsanfalls, noch konsequenter angestrebt werden.

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