Rechtsstaat in zweierlei Hinsicht, Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen 1956, Seite 184

Rechtsstaat in zweierlei Hinsicht, Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 184 (R.-St. UfJ BRD 1956, S. 184); 6. Zur Gewährleistung der ständigen Information über die Situation im Abschnitt haben die ABV ihre Vertrauenspersonen öfters, mindestens ein- bis zweimal im Monat anzusprechen. 7. Vertrauenspersonen dürfen nicht vor Gericht als Zeugen auf treten, wenn eine Sache behandelt wird, zu der sie vertrauliche Mitteilungen gegeben haben. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn es die Vertrauensperson selbst wünscht bzw. wenn es im Interesse unseres Staates unbedingt erforderlich ist und die Vertrauensperson einverstanden ist. In jedem Fall ist hierzu die Genehmigung des Amtsleiters erforderlich. In derartigen Fällen erscheint jedoch dieser Bürger nicht als Vertrauensperson, sondern als Zeuge. V. Maßnahmen zur Schaffung von Vertrauenspersonen der ABV 1. Der Schaffung von Vertrauenspersonen der ABV muß eine gründliche Vorbereitung vorausgehen. Die Leiter der VPKÄ haben sich deshalb mit den Leitern der Abteilungen S, К und P gemeinsam die ABV des VPKA-Bereiches auszuwählen, die sie mit der Schaffung von Vertrauenspersonen beauftragen wollen. Bei ABV eines VP-Reviers ist der Revierleiter hinzuzuziehen. Es sind zunächst nur die * besten, zuverlässigsten ABV auszusuchen, die in ihrem Dienstabschnitt wohnen und bei denen gewährleistet ist, daß sie noch eine längere Zeit als ABV tätig sind. Es muß jedoch systematisch und flüssig darauf hingearbeitet werden, daß in absehbarer Zeit sämtliche ABV des Kreises bzw. die größte Anzahl der ABV mit Vertrauenspersonen arbeiten. ABV, denen aus bestimmten Gründen die Erlaubnis zur Schaffung eines Systems von Vertrauenspersonen nicht erteilt werden kann, sind abzulösen und durch geeignete andere zu ersetzen. 2. Die ausgewählten ABV sind bei Beginn des Aufbaus dieses Systems gruppenweise vom Leiter des VPKA in ihre Aufgaben zur Schaffung von Vertrauenspersonen einzuweisen. Sowohl bei der Einweisung als auch später dürfen sich die ABV keinerlei Notizen über die Einrichtung von Vertrauenspersonen oder über die Arbeit mit ihnen machen. Machen sich in Zukunft weitere Belehrungen der ABV zur Schaffung von Vertrauenspersonen bzw. über die Arbeit mit ihnen notwendig, so sind diese nur im Kreis der ausgewählten ABV zu geben. 184;
Rechtsstaat in zweierlei Hinsicht, Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 184 (R.-St. UfJ BRD 1956, S. 184) Rechtsstaat in zweierlei Hinsicht, Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 184 (R.-St. UfJ BRD 1956, S. 184)

Dokumentation: Rechtsstaat in zweierlei Hinsicht, Rechtstheorie und Rechtsausübung im demokratischen und totalitären Machtbereich - dargestellt am Beispiel des geteilten Deutschlands, Theo Friedenau, Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1956 (R.-St. UfJ BRD 1956, S. 1-210).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft heißt es im Punkt : Der Verhaftete kann zeitweilig dem Untersuchungsorgan zur Durchführung vor Ermittlungshandlungen übergeben werden.

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