Rechtsstaat in zweierlei Hinsicht, Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen 1956, Seite 14

Rechtsstaat in zweierlei Hinsicht, Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 14 (R.-St. UfJ BRD 1956, S. 14); diesem Gesichtspunkt nur heißen: Abwesenheit von willkürlicher Macht und Begrenzung der Macht. Die Magna Charta von 1235, die Habeas Corpus Acts von 1679 und die Rule of Law9, waren entscheidende Stationen auf dem Wege zur Entwicklung des rechtsstaatlichen Denkens, das in enger Verknüpfung stand mit dem Gedanken einer Garantie der Freiheit. Der Vorrang der Verfassung, des richterlichen Prüfungsrechts (judicial review) und die damit verbundene Unabhängigkeit der Gerichte, die Sicherung der Grundrechte als Beitrag des nordamerikanischen Staatsdenkens10, die von Montesquieu geforderte liberte politique11 als Idee der moderation der Staatsgewalt, der gewaltentrennenden und -hemmenden Organisation des Staates und letztlich die Erklärungen der Menschenrechte waren die hervorragenden Beiträge des französischen Rechtsdenkens an die Idee des Rechtsstaates. Er erschien erstmals in der Form des Verfassungsstaates; ein solcher konnte nur derjenige sein, der eine Garantie der Freiheitsrechte und eine gewaltenteilende Organisation als seine Ordnungsprinzipien anerkannt hatte12. In Deutschland waren es die großen Liberalen, Kant und Humboldt, selbst noch der junge Fichte u. a., die durch ihre Schriften einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklung der Rechtsstaatsidee lieferten: Die Beschränkung der Staatstätigkeit auf ihren Rechtszweck, die Sicherung der Rechtsordnung als alleinige Aufgabe des Staates: In diesen Postulaten sollte der Staat auf den ihm allein zukommenden Bereich verwiesen werden, der seine Grundlage ö Vgl. Diceys Interpretation der Rule of Law in: Law and Constitution, 2. Aufl., S. 174 ff., 210 ff. 10 Vgl. dazu von Mangoldt, Rechtsstaatsgedanken und Regierungsformen in den Vereinigten Staaten, Essen 1938, S. 3, 52 ff. 11 Esprit des Lois, XI 3, S. 162: La liberte est le droit de faire tout ce que les lois permettent. V1 Karl Schmitt, Verfassungslehre (Neudruck), Bin. 1954, S. 126. 14;
Rechtsstaat in zweierlei Hinsicht, Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 14 (R.-St. UfJ BRD 1956, S. 14) Rechtsstaat in zweierlei Hinsicht, Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] 1956, Seite 14 (R.-St. UfJ BRD 1956, S. 14)

Dokumentation: Rechtsstaat in zweierlei Hinsicht, Rechtstheorie und Rechtsausübung im demokratischen und totalitären Machtbereich - dargestellt am Beispiel des geteilten Deutschlands, Theo Friedenau, Untersuchungsausschuß freiheitlicher Juristen (UfJ) [Bundesrepublik Deutschland (BRD)] (Hrsg.), Berlin 1956 (R.-St. UfJ BRD 1956, S. 1-210).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Ministerium für Staatssicherheit Juristische Hochschule Potsdam Lehrgang: ffsl Fachschulabschl Thema: Formen und Methoden der und als ein Aufgaben des Strafverens enarbeit der Abteilungen eher Beitrag zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit zu leisten. Im Ergebnis der darauf gerichteten Anstrengungen wurden die Plan- und Kampfaufgaben des Leiters der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie das geltende Recht unserer sozialistischen Gesellsohaft vor allem gegenüber solchen Personen durohzusetzen, die sieh der Begehung seil so haftsgefährlicher Handlungen - Verbrechen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

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