Rechtspflegeerlaß 1963, Seite 20

Rechtspflegeerlaß [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1963, Seite 20 (R.-Pfl.-Erl. DDR 1963, S. 20); Alle diese Maßnahmen bauen auf die Festigkeit unserer sozialistischen Gesellschaftsordnung auf. Zu ihrem Schutz gegen die verbrecherischen Anschläge der Feinde unseres Staates, gegen die Agenten der NATO sowie gegen andere Verbrecher werden unsere Gesetze in der ganzen Härte ihre Anwendung finden. Wir sind verpflichtet, die festen Grundlagen unserer Gesellschaftsordnung allseitig zu schützen. Es kann festgestellt werden, daß in der Tätigkeit der Organe der Rechtspflege während der Diskussion das verstärkte Bemühen sichtbar wurde, die gesamte bisherige Arbeit kritisch zu überprüfen und entsprechend den neuen Aufgaben, wie sie im Erlaßentwurf dargelegt werden, zu entwickeln. Viele Gerichte, Staatsanwaltschaften und Untersuchungsorgane bemühen sich erfolgreich, die isolierte Bekämpfung von Rechtsverletzungen, besonders von Verbrechen und Vergehen, zu überwinden, indem unter Einbeziehung der gesellschaftlichen Kräfte verstärkt die Ursachen der Rechtsverletzungen aufgedeckt werden und die Bevölkerung zu ihrer Überwindung mobilisiert wird. Immer besser erkennen die Gerichte, daß ihre Entscheidungen bei der Ahndung von Rechtsverletzungen nur dann eine gesellschaftliche Wirksamkeit haben können, wenn die Bevölkerung sie als notwendig erkennt und so die sozialistische Gesetzlichkeit, die gesellschaftliche Disziplin und die Achtung der Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens im Bewußtsein der Menschen tiefer verankert werden. Es bestehen viele Ansätze in der Tätigkeit der Organe der Rechtspflege, die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit eng mit der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung zu verbinden. So erhielt z. B. der Kreisstaatsanwalt in Belzig davon Kenntnis, daß der ehemalige Vorsitzende der LPG Niederwerbig durch zum Teil dreimaligen Abschluß von Rinderaufzucht- und Mastverträgen auf dieselben Tiere unrechtmäßig größere Mengen an Futtermitteln vom volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetrieb erhielt. Auf Grund dieses Hinweises stellte der Kreisstaatsanwalt gemeinsam mit dem Untersuchungsorgan einen genauen Untersuchungsplan auf. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf die Aufklärung der verbrechensbegünstigenden Umstände gelegt. Zur Aufklärung der zum Teil komplizierten Fachfragen zog der Kreisstaatsanwalt auch Vertreter der Deutschen Bauernbank und des Erfassungs- und Aufkaufbetriebes in die Untersuchungen ein. Der Kreisstaatsanwait führte selbst Vernehmungen des Beschuldigten im Beisein eines Angehörigen des Untersuchungsorgans durch und gab auch so dem Untersuchungsorgan konkrete Hinweise für die Durchführung der Ermittlungen. Bereits während des Ermittlungsverfahrens leiteten die örtlichen Staatsorgane Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Straftaten und zur verstärkten Unterstützung dieser LPG durch die staatlichen Organe ein. Die Ergebnisse dieses Verfahrens wurden für die Verbesserung der staatlichen Leitungstätigkeit und die Weiterentwicklung der genossenschaftlichen Arbeit auch in anderen LPG des Kreises ausgewertet. 20;
Rechtspflegeerlaß [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1963, Seite 20 (R.-Pfl.-Erl. DDR 1963, S. 20) Rechtspflegeerlaß [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1963, Seite 20 (R.-Pfl.-Erl. DDR 1963, S. 20)

Dokumentation: Rechtspflegeerlaß [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - bedeutsame Weiterentwicklung unserer Demokratie, Dokumente zur Weiterentwicklung der sozialistischen Rechtsordnung in der Deutschen Demokratischen Republik, Schriftenreihe des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik, Nummer 2/1963, Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963 (R.-Pfl.-Erl. DDR 1963, S. 1-186).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan aufgabenbezogen anzuwenden. Komplizierter ist jedoch die Identitätsfeststellung bei Ausländern, über die kein Vergleichsmaterial vorliegt. Hier sind vor allem durch exakte erkennungsdienstliche Maßnahmen seitens der Linie Voraussetzungen zu schaffen, um die sich entwickelnden Sicherheitserfordernisse des Untersuchungshaftvollzuges und ihren Einfluß auf die Veränderung der politisch-operativen Lage in den kommenden Jahren rechtzeitig zu erkennen und ihnen in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ergeben sich zugleich auch aus der Notwendigkeit, die Autorität der Schutz-, Sicherheits- und Justizorgane als spezifische Machtinstrumente des sozialistischen Staates bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, im folgenden auch als Mißstände bezeichnet, ist mannigfach verw oben mit dem sozialen Erbe der Vergangenheit und dem erreichten Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er Bahre, insbesondere zu den sich aus den Lagebedingungen ergebenden höheren qualitativen Anforderungen an den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen.

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