Rechtspflegeerlaß 1963, Seite 153

Rechtspflegeerlaß [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1963, Seite 153 (R.-Pfl.-Erl. DDR 1963, S. 153); C Die Rechte und Pflichten bei der Revision der Tätigkeit der Bezirks-und Kreisgerichte 1. Die Revision durch das Ministerium der Justiz hat das Ziel der regelmäßigen umfassenden Überprüfung und Analyse der gesamten Tätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte sowie der Staatlichen Notariate. Sie dient der Erfüllung der Aufgaben des Ministerrates, besonders auf dem Gebiet der Rechtspflege. Die Ergebnisse der Revisionen sind dem Obersten Gericht zur Kenntnis zu bringen. 2. Die Revision der gesamten Tätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte sowie der Staatlichen Notariate erstreckt sich auf die Erziehung und Qualifizierung der Kader, insbesondere ihre Verbindung mit den Werktätigen und die Kenntnis ihrer Erfahrungen und Probleme im Kampf um die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes und die Gestaltung des sozialistischen Lebens; die Sicherung der materiellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Tätigkeit der Gerichte sowie der Staatlichen Notariate; die Überprüfung der Akten der Gerichte auf bestimmten Sachgebieten, zu einzelnen Arten von Straftaten oder Straftaten in bestimmten Bereichen der Volkswirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens; die Leitungstätigkeit der Direktoren und die Organisierung der Arbeit der Bezirks- und Kreisgerichte und der Staatlichen Notariate; die Arbeit der Gerichte mit den Schöffen; die Unterstützung der Tätigkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen durch die Gerichte; die Entwicklung in der Zusammenarbeit der Gerichte mit den örtlichen Volksvertretungen, den örtlichen Wirtschaftsund Landwirtschaftsräten und anderen Staatsorganen, den Ausschüssen der Nationalen Front, den gesellschaftlichen Organisationen und Kollektiven der Werktätigen; die Erläuterung des sozialistischen Rechts und die Auswertung von Gerichtsverfahren vor der Bevölkerung durch die Richter; die Bearbeitung der Eingaben der Bürger. 153;
Rechtspflegeerlaß [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1963, Seite 153 (R.-Pfl.-Erl. DDR 1963, S. 153) Rechtspflegeerlaß [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1963, Seite 153 (R.-Pfl.-Erl. DDR 1963, S. 153)

Dokumentation: Rechtspflegeerlaß [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] - bedeutsame Weiterentwicklung unserer Demokratie, Dokumente zur Weiterentwicklung der sozialistischen Rechtsordnung in der Deutschen Demokratischen Republik, Schriftenreihe des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik, Nummer 2/1963, Staatsrat der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963 (R.-Pfl.-Erl. DDR 1963, S. 1-186).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und Weise die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X