Rechtslexikon 1988, Seite 95

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 95 (Rechtslex. DDR 1988, S. 95); ?zungen Einfluss nehmen (?21 GGG; ?? 16, 17KKO und SchKO). Die E. ist der / Gerichtskritik staatlicher Gerichte vergleichbar. Sie kann im Ergebnis von Aussprachen und von Beratungen des gesellschaftlichen Gerichts an Leiter von Betrieben, Kombinaten, staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Einrichtungen, an Vorstaende von Produktionsgenossenschaften sowie an Leitungen gesellschaftlicher Organisationen gegeben werden. Die E. soll dazu beitragen, Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu festigen. Der Empfaenger hat innerhalb von 2 Wochen schriftlich mitzuteilen, was veranlasst wird oder weshalb der Empfehlung nicht gefolgt werden kann. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach oder wird einer E. unbegruendet nicht entsprochen, kann das gesellschaftliche Gericht das uebergeordnete Organ informieren und fordern, dass der Empfaenger der E. zu dieser Stellung nimmt. Bleiben durch das Nicht-beachten einer E. Ungesetzlichkeiten bestehen, verstaendigt das gesellschaftliche Gericht den Staatsanwalt des Kreises. Er veranlasst im Rahmen der / Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht geeignete Massnahmen zur Wiederherstellung der Gesetzlichkeit. Energielieferung - Versorgung der Bevoelkerung mit Elektroenergie, Gas und Waermeenergie. Fuer die E.beziehungen zwischen Buergern und Energieversorgungsbetrieben gilt auf der Grundlage des ? 161 ZGB die ?? ueber die Lieferung von Elektroenergie, Gas und Waermeenergie an die Bevoelkerung - ELB -vom 18. November 1976 (GBl. I 1976 Nr. 51 S. 571) i. d. F. der ?? Nr. 2 vom 2. Juni 1980 - 2. ELB -(GBl. I 1980 Nr. 18 S. 172) und der ?? Nr. 3 vom 28. Februar 1985 - 3. ELB - (GBl. 11985 Nr. 8 S. 94). Buerger als Abnehmer erhalten Energie auf vertraglicher Grundlage geliefert (?? 2, 3ELB). Wichtigste Vertragspflicht des Betriebes ist es, den Abnehmer kontinuierlich mit Energie zu versorgen (?4 ELB). Fuer die Nicht- bzw. nicht ordnungsgemaesse Erfuellung seiner Lieferpflichten ist er dem Buerger gegenueber verantwortlich (?? 20 - 22 ELB). Der Betrieb ist ferner verpflichtet, den Energieverbrauch durch entsprechende Messeinrichtungen zu ermitteln und dem Abnehmer auf dieser Grundlage Rechnung zu erteilen (?? 14 -16 ELB). Den so ermittelten Rechnungsbetrag hat der Buerger zu bezahlen, entweder im Inkasso oder ueber das / Abbuchungsverfahren, auf das die ELB ausdruecklich orientieren (?16 Abs. 5, 6). Groebliche Verletzung der Zahlungspflicht berechtigt den Betrieb, die E. zeitweilig einzustellen; die pauschalisierten Kosten fuer die Sperrung der Abnehmeranlage in Hoehe von 25 Mark hat der Abnehmer zu ersetzen (? 12 ELB). Wer unberechtigt Energie bezieht, hat alle Pflichten eines Abnehmers gemaess ELB, jedoch nicht dessen Rechte. Ungeachtet der moeglichen strafrechtlichen Sanktionen hat er den zehnfachen Energiepreis zu zahlen und weitere Schaeden zu ersetzen (? 19 ELB). Enteignung - 1. Beseitigung des kapitalistischen Privateigentums an Produktionsmitteln und deren Ueberfuehrung in gesellschaftliches Eigentum (Expropriation). Die Ueberfuehrung der Hauptproduktions- Enterbung mittel in gesellschaftliches Eigentum gehoert zu den allgemeingueltigen Gesetzmaessigkeiten der sozialistischen Revolution und des sozialistischen Aufbaus, weil nur durch sie die Herrschaft der Arbeiterklasse und ihrer Verbuendeten gesichert werden kann. Nach der Zerschlagung des Nazifaschismus wurde auf dem Boden der DDR mit der E. der Betriebe der Nazi-und Kriegsverbrecher ein entscheidender Schlag gegen die imperialistischen Hintermaenner des Naziregimes gefuehrt. In einem / Volksentscheid am 30. Juni 1946 stimmten im Land Sachsen 77,62 Prozent aller Abstimmenden fuer die entschaedigungslose E. der Nazi- und Kriegsverbrecher und die Ueberfuehrung dieser Betriebe in Volkseigentum; die anderen Landes- bzw. Provinzialverwaltungen erliessen gleichartige Gesetze. Damit war die feste oekonomische Grundlage der antifaschistisch-demokratischen Ordnung geschaffen worden, und mit ihrem Ausbau konnte der Uebergang zur Schaffung der Grundlagen des Sozialismus vollzogen werden. 2. Entzug des Eigentums vor allem an Grundstuek-ken durch staatlichen Akt fuer gemeinnuetzige Zwek-ke. Nach Art. 16 Verfassung sind E. ?nur fuer gemeinnuetzige Zwecke auf gesetzlicher Grundlage und gegen angemessene Entschaedigung zulaessig. Sie duerfen nur erfolgen, wenn auf andere Weise der angestrebte gemeinnuetzige Zweck nicht erreicht werden kann.? Der Entzug des Eigentums an Grundstuecken, Gebaeuden, baulichen Anlagen, Anpflanzungen bzw. von Grundstuecksrechten ist eine Form der / Inaiv spruchnahme eines Grundstuecks. Die E. kann im Interesse der Gesellschaft fuer Zwecke des Staedte-, Verkehrs-, Bergbaus, der Landeskultur und aehnliches erforderlich werden, wenn der gemeinnuetzige Zweck nicht anders erreicht werden kann, weil z. B. volkseigene Grundstuecke nicht zur Verfuegung stehen und Kaufverhandlungen mit dem Eigentuemer oder Verfuegungsberechtigten gescheitert sind, also eine Uebertragung des Eigentums auf vertraglichem Wege unmoeglich ist. Die E. ist nur gegen angemessene / Entschaedigung gesetzlich zulaessig. Der Entzug des Eigentums an beweglichen Gegenstaenden ist nur im Verteidigungszustand moeglich (? 8 Verteidigungsgesetz vom 3.10.1978, GBl. I 1978 Nr. 35 S.377). Die / Einziehung von Gegenstaenden im Strafverfahren oder zum Schutz der oeffentlichen Ordnung und Sicherheit faellt nicht unter den Begriff der E. Enterbung - durch /* Testament verfuegter Ausschluss eines gesetzlichen / Erben von der Erbfolge (?371 Abs. 1 ZGB). Eine E. liegt vor, wenn im Testament ausdruecklich formuliert ist, dass der Betreffende nicht Erbe werden soll, oder wenn im Testament ausschliesslich andere Personen als Erben eingesetzt sind, denn die / gesetzliche Erbfolge tritt nur dann ein, wenn keine wirksamen testamentarischen Anordnungen getroffen wurden (? 370 Abs. 3 ZGB). Der Wille des verstorbenen Buergers wird respektiert. Familienangehoerige haben unter bestimm- 95;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gej sellschaftsordnung stützen, in denen auch die wachsende Bedeutung und der zunehmende Einfluß der Vorbeugung auf die schrittweise Einengung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Kriterien der Bewertung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirklichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden einen eigenständigen Beitrag zur wirkungsvollen Vor-, beugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen leisten.

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