Rechtslexikon 1988, Seite 94

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 94 (Rechtslex. DDR 1988, S. 94); ?Elternvertretungen sein. Die E. ist eine / Zusatzstrafe bei vorsaetzlichen strafbaren Handlungen (?56 StGB). Als Sanktion bei Zoll- und Devisenstraftaten kann die E. auch bei fahrlaessigen Handlungen und auch in Form der Ersatzeinziehung oder der Gegenwertzahlung vorgenommen werden, wenn die Gegenstaende selbst nicht mehr eingezogen werden koennen. In einem / Ordnungsstrafverfahren kann die E. ausgesprochen werden, wenn Gegenstaende vorsaetzlich zur Begehung einer / Ordnungswidrigkeit benutzt oder unter Verletzung ordnungsrechtlicher Bestimmungen hergestellt wurden oder wenn Erloese aus einer solchen Pflichtverletzung erzielt worden sind. Sie darf aber nur angewandt werden, wenn sie in angemessenem Verhaeltnis zu Art und Schwere der Pflichtverletzung und den anderen Umstaenden der Ordnungswidrigkeit steht oder wenn sie erforderlich ist, um beguenstigende Bedingungen fuer weitere Rechtsverletzungen zu beseitigen. Die E. muss in der gesetzlichen Bestimmung, gegen die mit der Ordnungswidrigkeit verstossen wurde, vorgesehen sein (?? 6, 15 OWG). Sie ist im Ordnungsstrafverfahren grundsaetzlich ohne Ruecksicht darauf zulaessig, ob die Gegenstaende Eigentum Dritter sind. Die DVP ist gemaess ? 13 Gesetz ueber die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei vom 11. Juni 1968 (GBl. I 1968 Nr. 11S. 232) zur E. befugt, wenn sie nach gesetzlichen Bestimmungen ausdruecklich dazu ermaechtigt ist (z. B. Einziehung von Schund-, Schmutz- und jugendgefaehrdenden Erzeugnissen gemaess ? 6 VO zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vom 26. 3.1969, GBl. II1969 Nr. 23 S. 219) oder wenn die Gegenstaende eine dauernde erhebliche Gefahr fuer die oeffentliche Ordnung und Sicherheit bilden (? 13 Abs. 4 des genannten Gesetzes). Elternvertretungen - an den allgemeinbildenden Oberschulen sowie in den staatlichen Einrichtungen der Vorschulerziehung bestehende gewaehlte gesellschaftliche Gremien, durch die und in denen die Erziehungsberechtigten auch in diesem Bereich ihr Recht und ihre Pflicht gemaess Art. 38 Abs. 4 Verfassung wahrnehmen, ihre Kinder zu gesunden und lebensfrohen, tuechtigen und allseitig gebildeten Menschen und staatsbewussten Buergern zu erziehen. Die E. sichern die enge Zusammenarbeit von Lehrern und Erziehern mit dem Elternhaus, mit den staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und der Arbeiterklasse in den Betrieben im Erzie-hungs- und Ausbildungsprozess. Der Elternbeirat ist die demokratisch gewaehlte E. aller Eltern der Schueler einer Schule, von diesen fuer die Dauer von 2 Jahren gewaehlt (Elternbeiratsverordnung vom 15.11. 1966, GBl. II1966 Nr. 133 S. 837; ?? ueber die Wahl von Elternvertretungen an den allgemeinbildenden Schulen - Wahlordnung - vom 15.1.1970, GBl. II 1970 Nr. 25 S. 181; 2. DB zur Elternbeiratsverordnung vom 30. 6.1984, GBl. 11984 Nr. 22 S. 273). Der Elternbeirat unterstuetzt die Lehrer und Erzieher bei der Loesung schulischer Aufgaben und beraet mit den Eltern regelmaessig bedeutsame Fragen der Bildung, Erziehung und Ausbildung. Er arbeitet eng mit der Leitung der FDJ-Organisation, dem Freundschaftspionierleiter und dem Freundschaftsrat der Pionierorganisation ?Ernst Thaelmann? zusammen und hilft ihnen, ihre Aufgaben zu erfuellen. Ebenso hilft er, feste Bindungen zwischen Schule und Betrieb zu schaffen. Der Elternbeirat weckt auch die Bereitschaft der Eltern, die materielle Ausstattung der Schule zu verbessern, und sorgt sich um eine gute Qualitaet der Schulspeisung (VO ueber die Schueler- und Kinderspeisung vom 16.10.1975, GBl. I 1975 Nr. 44 S.713). Zur Durchfuehrung seiner Aufgaben kann der Elternbeirat staendige und zeitweilige Kommissionen bilden. Das Klassenelternaktiv ist die demokratisch gewaehlte E. der Schueler einer Klasse. Es ist Teil der E. der Schule und arbeitet auf der Grundlage der Orientierungen und Aufgabenstellungen des Elternbeirats. Das Klassenelternaktiv sorgt fuer das vertrauensvolle Zusammenwirken von Eltern und Lehrern der Klasse sowie mit den Horterziehern, dem Gruppenpionierleiter bzw. FDJ-Sekretaer. Es bemueht sich, gemeinsam mit dem Klassenleiter in Elternversammlungen, Sprechstunden und bei Elternbesuchen die unmittelbare Verbindung zu allen Eltern der Schueler einer Klasse zu vertiefen und traegt dazu bei, gute Erfahrungen der Familienerziehung zu verbreiten. Das Klassenelternaktiv hat das Recht, die Einhaltung schulhygienischer und sanitaerer Anforderungen, die gesundheitliche Betreuung der Schueler und die Qualitaet der Schulspeisung zu kontrollieren. Die etwa 6000 Elternbeiraete und ueber 100000 Klassenelternaktivs foerdern die kommunistische Erziehung der Kinder und Jugendlichen und unterstuetzen alle Eltern bei der Wahrnehmung ihrer staatsbuergerlichen Rechte sowie bei der / Familienerziehung. E. verwirklichen ihre Mitverantwortung fuer die Durchsetzung der sozialistischen Bildungspolitik, indem sie sich fuer hohe Anforderungen an das Lernen und Arbeiten sowie an die Disziplin aller Schueler ein-setzen, die Schueler dabei unterstuetzen und eng mit den Lehrern Zusammenarbeiten. In der Kinderkrippe und im / Kindergarten bestehen E. in Form von Elternaktivs. Empfaengniszeit - Zeitraum vom 181. bis zum 302. Tag vor der Geburt eines Kindes unter Einschluss beider Tage (? 54 Abs. 3 FGB). Die E. ist vor allem fuer die / Vaterschaftsfeststellung bzw. fuer den Ausschluss der Vaterschaft (??54 ff. FGB) von Bedeutung, weil als Vater nur ein Mann festgestellt werden kann, der mit der Mutter innerhalb der E. geschlechtlich verkehrt hat. Die Feststellung der E. ist auch fuer den Erfolg einer Klage zur / Vaterschaftsanfechtung bedeutsam. Empfehlung gesellschaftlicher Gerichte - von einer / Konfliktkommission oder / Schiedskommission gegebener Hinweis verpflichtenden Charakters, mit dem sie ueber die Klaerung des Einzelfalles hinaus auf die Beseitigung festgestellter Ursachen und Bedingungen von Rechtsstreitigkeiten und Rechtsverlet- 94;
Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 94 (Rechtslex. DDR 1988, S. 94) Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 94 (Rechtslex. DDR 1988, S. 94)

Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der politisch-operativen Zielstellung und daraus resultierender notwendiger Anforderungen sowohl vor als auch erst nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das lifo gesichert werden. Die bisher dargestellten Möglichkeiten der Suche und Sicherung der vom Täter zur Straftat benutzten oder der durch die Straftat hervorgebrachten Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Er wird dadurch bestimmt, daß Täter zur Vorbereitung und Durchführung operativer Aktionen und Sicherungseinsätze gewährleistet. Die längerfristige Planung bestimmt grundsätzliche, über ein Jahr hinaus geltende politisch-operative Ziele und Aufgaben, die Festlegung der Hauptrichtungen des Einsatzes und der Entwicklung der Kollektive in der Linie erfordern, die klassenmäßige Erziehung der Angehörigen weiter zu verstärken und beharrlich an der umfassenden Realisierung der in den Beschlüssen der Partei, den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt einzuhalten und daß er kompromißlos gegen solche Mitarbeiter vorging, die sie verletzten. Immer wieder forderte er, dem Differen-zie rungsp rinzip in der Arbeit der Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit die Bedeutung der Fest-nahmesituationen und die daraus res ultierenden Verdachtshinweise noch nicht genügend gewürdigt werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat über dessen Ausschluß geschaffen werden kann, vor allem aber noch keine begründeten Aussagen über Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens getroffen werden können.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X