Rechtslexikon 1988, Seite 90

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 90 (Rechtslex. DDR 1988, S. 90); ?Einigung der Prozessparteien schaftliche Aktivitaet. Hat jemand aber nur Rechte oder glaubt er, nur Rechte zu haben, kann das schnell zu gesellschaftlich verantwortungslosem Handeln, zu einem Leben auf Kosten der Gesellschaft fuehren. Ein Ungleichgewicht auf der Pflichtenseite kann Verdrossenheit, Resignation und Initiativlosigkeit zur Folge haben. Da in der sozialistischen Gesellschaft keine Klasse auf Kosten einer anderen lebt, ist die Verwirklichung der Rechte und Freiheiten des Buergers weder von der Erfuellung seiner Pflichten zu trennen noch ist es notwendig, sie gegen die Gesellschaft oder gegen den Staat durchsetzen zu muessen. Nicht nur der tut etwas fuer die / sozialistische Gesetzlichkeit, der das Recht einhaelt und gegen Rechtsverletzungen auf tritt, sondern auch der, der seine Rechte wahrzunehmen entschlossen ist. Die E. zu realisieren ist Sache jedes Werktaetigen, jedes Betriebes, jeder Genossenschaft und jedes Staatsorgans. Das folgt aus der Logik, die in der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik liegt: Nur der engagierte Einsatz fuer Leistungssteigerung macht es der Gesellschaft moeglich, mehr zu verteilen, und oekonomisches Wachstum ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung und Mittel, um die Beduerfnisse der Menschen besser befriedigen zu koennen und so die entsprechenden Voraussetzungen und Bedingungen zu schaffen, um die Rechte des einzelnen Buergers auch materiell zu garantieren. Dazu ist die Mitarbeit aller erforderlich; auch die Rechte des einzelnen fallen niemandem in den Schoss. Vereinfacht waere es allerdings, die E. auf die Formel zu bringen: Jedes Recht, das der einzelne hat, sei auch in jedem Fall seine Pflicht und umgekehrt. Damit wuerde die E. faelschlicherweise in eine formale Deckungsgleichheit von Recht und Pflicht uminterpretiert. Sie ist aber als dialektisches Widerspruchsverhaeltnis anzusehen, weil allein dann der Zugang zu der Erkenntnis moeglich wird, dass hinter den juristischen Rechten und Pflichten des einzelnen auch unterscheidbare persoenliche und gesellschaftliche Interessen stehen. / sozialistische Grundrechte und -pflichten Einigung der Prozessparteien / gerichtliche Einigung Einspruch - rechtlich geregelte Moeglichkeit, die Ueberpruefung und Aufhebung oder Aenderung einer Entscheidung eines staatlichen oder gesellschaftlichen Organs oder Leiters zu fordern. E. ermoeglichen es den Buergern, gegen ungesetzliche oder nicht gerechtfertigte Entscheidungen und Massnahmen vorzugehen, sie dienen der Gewaehrleistung der Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Der E. kann foermliches / Rechtsmittel sein, ueber das in einem / Rechtsmittelverfahren rechtskraeftig entschieden wird, oder besonderer Rechtsbehelf, in dessen Folge noch keine endgueltige, sondern durch Rechtsmittel noch anfechtbare Entscheidung getroffen wird. Zum E. sind der von der Entscheidung Betroffene, in bestimmten Faellen auch der Staatsanwalt berechtigt. Fuer die Einlegung von E. bestehen / Fristen. Werden sie ueberschritten, kann der E. zurueckgewiesen werden. Hat der Betroffene unverschuldet versaeumt, E. einzulegen, duerfen ihm dadurch keine Nachteile entstehen {/ Befreiung von den Folgen einer Fristversaeumnis). In den Rechtsvorschriften, die E.rechte vorsehen, ist jeweils festgelegt, bei welchem Organ unter Beachtung welcher Formen und Fristen der E. zu erheben ist. Wichtige Formen von E. sind: / Einsprueche gegen Entscheidungen gesellschaftlicher Gerichte; E. gegen bestimmte arbeitsrechtliche Vertraege (z. B. Aufhebungs-, Aenderungs-, Ueberleitungs- und Qualifizierungsvertraege) oder Entscheidungen und Massnahmen des Betriebsleiters (z. B. fristgemaesse Kuendigung, fristlose Entlassung, Beurteilungen), die bei der / Konfliktkommission (KK) des Betriebes bzw. beim / Kreisgericht (vgl. Uebersicht S.31) einzulegen sind (?? 60, 69,158, ? 257 Abs. 3 AGB). Die KK ueberprueft den Vertrag bzw. die Massnahme und entscheidet ueber den E. durch Beschluss, gegen den der betroffene Werktaetige innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Beschlusses, der Staatsanwalt innerhalb von 3 Monaten nach Beschlussfassung E. beim Kreisgericht einlegen kann (?298 Abs. 2 AGB; ?53 KKO); E. gegen Entscheidungen der / Betriebsgewerkschaftsleitungen und der Verwaltungen fuer Sozialversicherung beim Kreisvorstand des FDGB ueber Leistungen aus der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und gegen Entscheidungen sozialistischer Genossenschaften und kooperativer Einrichtungen ueber Leistungen aus der Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR, die bei der zustaendigen Kreisbeschwerdekommission (/* Beschwerdekommission fuer Sozialversicherung) einzulegen sind, sowie E. gegen deren Entscheidungen; E. gegen eine / gerichtliche Zahlungsaufforderung; E. gegen einen / gerichtlichen Strafbefehl. Dieser muss binnen einer Woche nach Zustellung beim Kreisgericht entweder schriftlich eingereicht oder zu Protokoll der Rechtsantragstelle des Gerichts erklaert werden (?272 StPO). Wird kein E. eingelegt, wird der Strafbefehl rechtskraeftig. Ein form- und fristgerechter E. fuehrt zu einer erstinstanzlichen Hauptverhandlung, in der durch / Urteil entschieden wird. Bis zu ihrem Beginn kann der E. zurueckgenommen werden (?274 Abs. 1 StPO). E. gegen Beschluesse / landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG) ueber den Ausschluss von der Mitgliedschaft. Das ausgeschlossene Mitglied kann beim Rat des Kreises E. erheben (Ziff. 16 Abs. 3 MSt LPG). Hierfuer sind keine Fristen vorgesehen. Der Rat des Kreises kann, wenn er den Ausschluss fuer ungerechtfertigt haelt, den Beschluss der LPG aufheben (? 47 Abs. 3 GoeV). Einspruch gegen Entscheidungen gesellschaftlicher Gerichte - Inanspruchnahme der gesetzlich geregelten Moeglichkeit, die Aufhebung oder Aenderung der Entscheidung eines / gesellschaftlichen Gerichts zu 90;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher sowie aus der Berücksichtigung jugendtypischen Persönlichkeitseigenschaften ergeben, konsequent durchzusetzen. Stets sind die Dugendpolitik der Partei und die Befehle und Weisungen stellen die entscheidende und einheitliche Handlungsgrundlage dar Planung, Leitung und Organisierung der vorbeugenden Tätigkeit Staatssicherheit dar. Sie richten die Vorbeugung auf die für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung beruhende Bereitschaft der Werktätigen, ihr Intei esse und ihre staatsbürgerliche Pflicht, mitzuwirken bei der Sicherung und dem Schutz der Deutschen Demokratischen Republik lizensierte oder vertriebene Tageszeitlangen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt kann der Bezug auf eigene Kosten gestattet werden.

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