Rechtslexikon 1988, Seite 84

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 84 (Rechtslex. DDR 1988, S. 84); Eigenleistungen Nutzung von Grundstücken durch Bürger). Das darauf errichtete E. wird unabhängig vom Volkseigentum am Boden persönliches Eigentum des Nutzungsberechtigten (Z Gebäude). Die Größe des Grundstücks beträgt in der Regel 500 m2, bei Reihenhäusern 300 bis 350 m2. Einzelheiten, auch zum Antrag auf Bauzustimmung, zu den erforderlichen Z Bauunterlagen und zur Kreditgewährung, sind geregelt in der Eigenheimverordnung vom 31. August 1978 (GBl. I 1978 Nr. 40 S. 425) i. d. F. der 2. VO vom 25. Februar 1987 (GBl. I 1987 Nr. 7 S.64) sowie in der dazu erlassenen DB vom 18. August 1987 (GBl. I 1987 Nr. 21 S.215). Auch LPG können genossenschaftlich genutzten Boden für den Bau von E. bereitstellen (VO über die Bereitstellung von genossenschaftlich genutzten Bodenflächen zur Errichtung von Eigenheimen auf dem Lande vom 9.9.1976, GBl. I 1976 Nr. 35 S.426; Ber. Nr. 42 S.500). Wohnraum in E. unterliegt nicht der Erfassung nach der WLVO, wenn er von den Eigentümern und deren Familienangehörigen bewohnt und unter Berücksichtigung der örtlichen Wohnraumlage ausgelastet wird (§16 Abs. 3 WLVO). Eigenleistungen Z Arbeitsleistungen in AWG Z Eigenleistungen der Mieter Z Genossenschaftsanteil in AWG Eigenleistungen der Mieter - Sammelbegriff für Arbeitsleistungen, die Mieter bei der Pflege, Erhaltung und Modernisierung von Wohnraum erbringen. E. werden im Rahmen der Zr Bürgerinitiative „Mach mit!“ gefördert, denn mit ihnen wird die Erfüllung des Wohnungsbauprogramms unterstützt und werden die Baubetriebe zugunsten von dringlichen Aufgaben oder von solchen mit bautechnisch höheren Anforderungen entlastet. Schwerpunkt der E. bilden Klein- und Kleinstreparaturen. Die Räte der Städte und Gemeinden sind verpflichtet, E. für die Erhaltung von Wohnungen zu fördern (§67 Abs. 5 GöV). E. stehen in einem unterschiedlichen Bezug zu Rechtspflichten. Zum Teil erfüllen die Mieter mit Eigenleistungen eigene Rechtspflichten (z.B. die Pflicht zur Z malermäßigen Instandhaltung gemäß §104 ZGB). Zum anderen helfen E. auch Zr Instandhaltungspflichten der Vermieterbetriebe zu erfüllen Grundlage solcher E. sind Mitwirkungsverträge und Z Flausreparaturpläne, in denen sich Z Hausgemeinschaften zu bestimmten E. verpflichten. Eine individuelle Rechtspflicht zum Erbringen dieser E. besteht nicht. E. werden entweder unentgeltlich erbracht oder mit 50 Prozent des geschaffenen Wertes zugunsten des Z Hauskontos vergütet. Eine individuelle Auszahlung kann vereinbart werden. E. sind auch als bezahlte Z zusätzliche Arbeit möglich und werden dann erbracht auf der Grundlage des Beschlusses zur Erhöhung von Ordnung und Disziplin sowie zur Durchsetzung einer straffen Kontrolle bei Leistung zusätzlicher Arbeit vom 14. August 1975 (GBl. 11975 Nr. 35 S. 631) und der АО über die Zulässigkeit, Vergütung und Kontrolle von zusätzlicher Arbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen vom 25. August 1975 (GB1.I 1975 Nr. 35 S. 632) i. d. F. der АО Nr. 2 vom 27. Oktober 1978 (GBl. 1 1978 Nr. 38 S. 419). Solche E. bedürfen einer bestimmten Qualifikation. Der Mieter verpflichtet sich hier persönlich zu entsprechenden Arbeitsleistungen. Erbringt er sie nicht in der eigenen Wohnung, ist für die bezahlte zusätzliche Arbeit die Zustimmung des Beschäftigungsbetriebes erforderlich. Für die zusätzliche Tätigkeit besteht Versicherungsschutz. Die Vergütung ist steuerfrei und unterliegt nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Die Vermieterbetriebe berücksichtigen bei der Planung der Instandhaltungsleistungen die E. und fördern diese durch „Mach mit!“-Einrichtungen (Z „Mach mit!“-Zentrum). Eigentum - gesellschaftliches Verhältnis, das die Beziehungen der Menschen untereinander im Prozeß der Produktion der materiellen Güter und bei der Aneignung zum Zwecke der produktiven und individuellen Konsumtion umfaßt. Karl Marx hat nachgewiesen, daß E. nicht allein und in erster Linie das Verhältnis des Menschen zu Sachen, das „Haben“ * von Dingen ist, sondern ein gesellschaftliches Verhältnis, in dem die Entscheidungsgewalt über die sich ständig wiederholende Verwertung der Mittel und Resultate der Produktion zum Ausdruck kommt. Demzufolge ist das E. an Produktionsmitteln das grundlegende gesellschaftliche Verhältnis, das für die E.beziehungen einer Gesellschaft bestimmend ist. Als unantastbare Errungenschaft der revolutionären Umwälzung ist in der DDR das Z Volkseigentum an den Produktionsmitteln die herrschende E.form. Es ist die höchste Form des Z sozialistischen Eigentums und Grundlage des Z persönlichen Eigentums der Bürger. Das E. als ökonomisches Verhältnis findet seine juristische Widerspiegelung im E.recht, das alle wesentlichen gesellschaftlichen Beziehungen der Individuen und Kollektive in bezug auf das E. sowie die Z Eigentümerbefugnisse im einzelnen regelt. Z Eigentumsschutz Z gemeinschaftliches Eigentum Eigentum der Ehegatten - Z gemeinschaftliches Eigentum von Ehepartnern, das in Form des Gesamteigentums besteht. Die Eigentumsgemeinschaft der Ehegatten entsteht mit Z Eheschließung kraft Gesetzes, sie bildet die materielle Grundlage der ehelichen Gemeinschaft. Das gemeinschaftliche E. entspricht dem Wesen der Z Ehe; das Gesetz betrachtet die Ehegatten unabhängig von ihrem unterschiedlichen Anteil an der Bildung des - in der Regel persönlichen - Eigentums und der innerfamiliären Aufgabenverteilung als gleichberechtigte gemeinsame Eigentümer. Nach § 13 Abs. 1 FGB gehören zum gemeinschaftlichen E. alle Sachen, Ersparnisse und Vermögensrechte, die während der Ehe durch Arbeit oder aus Arbeitseinkünften eines oder beider Ehegatten erworben worden sind. Sachen können z.B. Möbel, Bücher, Auto, Haushaltsgeräte und Gegenstände zur Freizeitgestaltung sein. Zum ge- 84;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenhezögeheyArbeit im und nach dem Operationsgebiet Die wirkunggy; punkten vorhatnäi unter ekampfung der subversiven Tätigkeit an ihren Ausgangs-ntensive Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der zur Lösung der politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu leistenden Erkenntnisprozeß, in sich bergen. Der Untersuchungsführer muß mit anderen Worten in seiner Tätigkeit stets kühlen Kopf bewahren und vor allem in der Lage sein, den Verstand zu gebrauchen. Ihn zeichnen daher vor allem solche emotionalen Eigenschaften wie Gelassenheit, Konsequenz, Beherrschung, Ruhe und Geduld bei der Durchführung von Besuchen mit Verhafteten kann nur gewährleistet werden durch die konsequente Durchsetzung der Dienstanweisungen und sowie der Hausordnung und der Besucherordnung.

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