Rechtslexikon 1988, Seite 80

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 80 (Rechtslex. DDR 1988, S. 80); Ehegattentestament Funktion der E. begründet, Grundlage einer Familie zu sein. Der sozialistische Staat geht davon aus, daß die besten Entwicklungsbedingungen für die Kinder grundsätzlich nur’in einer Familie gegeben sind, zu der beide Eltern gehören und die auf einer E. zwischen den Eltern beruht, d. h. auf einer Beziehung zwischen ihnen, die eine größere Verbindlichkeit besitzt als das bloße Zusammenleben in einer / Lebensgemeinschaft ohne E. / Eigentum der Ehegatten / Familienerziehung Vertretungsbefugnis der Ehegatten Ehegattentestament / gemeinschaftliches Testament Ehegattenzuschlag zur Rente / Zuschlag zur Rente Ehekredit / Kredit für junge Eheleute Ehemündigkeit - frühere Bezeichnung für das zur Zr Eheschließung erforderliche Alter. Ehescheidung - Auflösung der / Ehe durch gerichtliches Zr Urteil auf Antrag eines oder beider Ehegatten. Das E.recht der DDR geht vom Zerrüttungsprinzip aus, nach dem die Ehe dann zu scheiden ist, wenn sie ihren Sinn für die Ehegatten und die Kinder verloren hat (§ 24 FGB). Ob eine Ehe ihren Sinn verloren hat, wird im / Ehescheidungsverfahren festgestellt. Dabei geht das Gericht vom Sinngehalt der Ehe aus, wie er im FGB formuliert ist, und prüft an Hand der Darlegungen der Ehegatten zur Entwicklung ihrer Ehe, zu den Gründen, aus denen E. begehrt wird, und ggf. auch zu den Gründen, aus denen eine Partei die Ehe aufrechterhalten möchte, ob die für diese Ehe wesentlichen Beziehungen erloschen sind und für die Ehegatten auch keine Aussicht besteht, sie wiederherzustellen, ob also die Ehe ihren Sinn verloren hat. Von großer Bedeutung für diese Einschätzung ist, ob die Eheleute selbst ihrer Ehe noch einen Sinn für sich und die Kinder beimessen. Selbständige Scheidungsgründe, wie sie ays dem bürgerlichen Recht bekannt sind, d. h. Einzelumstände (z. B. Untreue eines Partners), deren Vorliegen ohne Prüfung aller übrigen Gegebenheiten zur E. führt, gibt es nach dem Recht der DDR nicht. Das Gericht hat mit der E. von Amts wegen über das elterliche Z Erziehungsrecht, den / Unterhalt für die Kinder (auf Antrag auch über den Unterhalt eines Ehegatten, die Zr Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft der Ehegatten und über die Fortsetzung des Mietverhältnisses an der / Ehewohnung durch nur einen Ehegatten) zu entscheiden. / Kosten des Verfahrens Ehescheidungsverfahren - Z gerichtliches Verfahren, in dem das Gericht auf Z Klage eines Ehepartners prüft, ob dessen Z Ehe ihren Sinn verloren hat, und über die beantragte Z Ehescheidung befindet. Die Klage auf Ehescheidung wird beim Z Kreisge- richt eingereicht (Z Zuständigkeit der Gerichte). Der Kläger kann sie in der Z Rechtsantragstelle aufnehmen lassen oder die Klageschrift selber verfassen; er kann sich auch an einen Z Rechtsanwalt wenden, der die rechtliche Beratung übernimmt und gemeinsam mit ihm die Klage erarbeitet. In der Regel ist mit dem Einreichen der Klage die Gerichtsgebühr (Z Kosten des Verfahrens) einzuzahlen, jedoch ist eine Befreiung von dieser Vorauszahlungspflicht möglich (§§ 169, 170 ZPO). Mit der Z gerichtlichen Ladung zur ersten Verhandlung erhält der verklagte Ehegatte eine Durchschrift der Klage mit der Aufforderung, schriftlich dazu Stellung zu nehmen. Zur Verhandlung müssen beide Ehegatten persönlich erscheinen, auch wenn sie von einem Rechtsanwalt vertreten werden (§32 Abs. 4 ZPO). Jedes E. soll unabhängig von seinem späteren Ausgang dazu dienen, daß die Eheleute ihre Ehe objektiv einschätzen, und ihnen helfen, Schlußfolgerungen für ihr persönliches Verhalten in dieser oder aber in einer neuen Gemeinschaft zu ziehen. Gelangt das Gericht zu der Auffassung, daß die Ehe für die Ehepartner und die Kinder noch einen Sinn hat, soll es versuchen, den Willen zur Weiterführung der Ehe zu stärken. Besondere Aufgabe des Gerichts im E. ist es, die berechtigten Interessen der Kinder zu schützen, denn nicht selten steht für die Ehegatten der aktuelle Konflikt so im Vordergrund, daß sie völlig vergessen oder nicht ausreichend beachten, welche Bedeutung der Erhalt ihrer Ehe für die Kinder, für deren weitere Entwicklung hat. Das E. beginnt in der Regel mit der Aussöhnungsverhandlung. Von ihr kann das Gericht nur in den gesetzlich bestimmten Fällen absehen, z.B. dann, wenn beide Ehegatten Scheidung beantragen und keine minderjährigen Kinder vorhanden sind (§50 ZPO). In der Aussöhnungsverhandlung führt das Gericht mit den Ehegatten eine Aussprache über den Verlauf der Ehe, den Ehekonflikt und dessen Ursachen, über noch bestehende Gemeinsamkeiten, mögliche Auswirkungen einer Ehescheidung auf die Ehegatten und die Kinder und über Möglichkeiten, den Konflikt zu überwinden. Ergeben sich in diesem Stadium des E. Ansatzpunkte dafür, daß die Ehe ihren Sinn noch nicht völlig verloren hat, daß die Partner in der Lage sein könnten, den Konflikt zu überwinden, kann das Gericht die Aussöhnungsverhandlung nach einer gewissen Zeit wiederholen (§48 Abs.3 ZPO). Es kann das Verfahren auch bis zur Dauer eines Jahres aussetzen und den Ehegatten damit Zeit geben für den Versuch, wieder zueinander zu finden. Das Gericht hilft ihnen dabei durch konkrete Empfehlungen und gibt in geeigneten Fällen gesellschaftlichen Kräften oder staatlichen Organen Hinweise, wie sie die Ehegatten dabei unterstützen können (§ 49 ZPO). Ergeben sich während der Aussetzung neue Umstände, die eine Aussetzung nicht mehr rechtfertigen, wird auf Antrag eines Ehegatten das Verfahren fortgesetzt. Der Aussöhnungsverhandlung folgt, wenn sie keinen Erfolg hatte, eine weitere Verhandlung, in der im wesentlichen die Voraussetzungen zur Entscheidung über die Scheidungsfolgen geschaffen werden: zur Entscheidung 80;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit auf die vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen und anderen politisch-operativ bedeutsamen Straftaten sowie in Verbindung damit auf die Aufklärung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen der Feindzentralen zur Ausnutzung der neuen Bedingungen allseitig aufzuklären und damit die Abwehrarbeit wirkungsvoll zu unterstützen. Die Durchsetzung der dazu von mir bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesctz-lichkeit in der Untersuchungrbeit Staatssicherheit hängt wesentlich davon ab, wie die LeitSfcJf verstehen, diese Einheit in der täglichen Arbeit durchzusetzon.

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