Rechtslexikon 1988, Seite 73

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 73 (Rechtslex. DDR 1988, S. 73); Dauerauftrag - Auftrag eines Kontoinhabers an sein kontoführendes / Kreditinstitut, zu feststehenden Terminen regelmäßig gleichbleibende Geldbeträge zu überweisen. Ein D. ist z. B. möglich für den monatlichen Mietpreis, Versicherungsbeiträge, Rundfunk- und Fernsehgebühren, Kfz-Steuern oder um den monatlichen Unterhalt für ein Kind pünktlich auf das Konto des erziehungsberechtigten Elternteils überweisen zu lassen. Der D. und die daran geknüpften Bedingungen werden zwischen dem Sparer und dem Kreditinstitut vereinbart (§8 Abs. 4 АО über den Sparverkehr bei den Geld- und Kreditinstituten der DDR vom 28.10.1975, GBl. 11975 Nr. 43 S. 705, i. d. F. der Geldkarten - Anordnung vom 7.7. 1987, GBl.-Sdr. Nr. 1288). Er wird vom Kreditinstitut ausgeführt, solange der Kontoinhaber ihn nicht widerruft. Reicht die,Spareinlage wiederholt nicht aus, kann das Kreditinstitut den D. löschen. / Abbuchungsverfahren / Überweisung Dekorationsware - in Verkaufsräumen, Schaufenstern, Vitrinen ausgestellte Ware, die zum Kauf anregen soll. D. ist rechtzeitig dem Verkauf zuzuführen, damit nicht mehr zu befriedigende Nachfragen der Kunden vermieden werden. Ist von einer bestimmten Warenart nur noch das Dekorationsstück vorhanden, gehört es zum / Kundendienst der Verkaufseinrichtung, dieses aus dem Schaufenster zu nehmen und dem Kunden zu verkaufen. Erfordert das Auswechseln einen unvertretbaren Aufwand, ist der Kunde als Kaufinteressent vorzumerken sowie vom Termin des Dekorationswechsels und somit des möglichen Vertragsabschlusses zu informieren. Werden Waren, die nicht zum Sortiment der betreffenden Verkaufseinrichtung gehören, zur Komplettierung der Dekoration ausgestellt, sollte der Hinweis gegeben werden, wo sie erhältlich sind. Waren, die im Rahmen des / Kaufs nach Muster im Angebot sind, sind als Beratungsmuster zu kennzeichnen. Delegierungsvereinbarung - schriftliche Vereinbarung über den zeitweiligen Arbeitseinsatz eines LPG-Mitglieds in einer anderen LPG, einer kooperativen Einrichtung oder einem Betrieb, die zwischen dem Genossenschaftsbauern, seiner LPG und dem Einsatzbetrieb geschlossen wird. Die D. kann unbefristet oder befristet sein. Der delegierte Genossenschaftsbauer bleibt Mitglied seiner LPG. Mit der Tätigkeit im Einsatzbetrieb erfüllt er seine Arbeitspflicht gegenüber der Genossenschaft. In der D. sind neben dem Beginn und ggf. dem Ende der Delegierung auch die im Einsatzbetrieb zu erfüllenden Arbeitsaufgaben, der Arbeitsort und die Vergütung zu vereinbaren; auch der Anspruch auf Erholungsurlaub sollte aufgenommen werden. Bei der Weiterführung seiner / persönlichen Hauswirtschaft wird das delegierte Mitglied von der LPG unterstützt. Seine Teilnahme an der Leitung der LPG und die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen muß durch Zusammenarbeit zwischen LPG und Einsatzbetrieb gewährleistet werden. Änderungen der D. sind nur im Einvernehmen aller Partner möglich. Eine fristlose Aufhebung der D. durch den Einsatzbe- Delegierung zum Studium trieb ist als höchste Disziplinarmaßnahme möglich, jedoch nur unter Einbeziehung der delegierenden LPG. Delegierungsvertrag - Vereinbarung zwischen dem Werktätigen, seinem Betrieb und einem Einsatzbetrieb über den zweitweiligen Einsatz des Werktätigen in dem anderen Betrieb. D. werden geschlossen, wenn Werktätige zur Lösung volkswirtschaftlicher Schwerpunktaufgaben oder aus ähnlichen Gründen in anderen Betrieben sozialistische Hilfe leisten (§ 50 AGB). Im D. sind Beginn und Ende des Einsatzes, Arbeitsaufgabe und Arbeitsort zu vereinbaren. Der D. ist vom delegierenden Betrieb schriftlich auszufertigen, wenn die Zeit der Hilfeleistung 2 Wochen übersteigen soll. Im übrigen sind die Bestimmungen über Abschluß und Inhalt eines / Arbeitsvertrages entsprechend anzuwenden. Vom beabsichtigten Abschluß eines D. sind die zuständigen Gewerkschaftsleitungen beider Betriebe zu informieren, damit Gewerkschaftsvertreter das Recht auf Mitwirkung (§ 22 Abs. 2 Buchst, к AGB) wahrnehmen können. Für die Zeit der Delegierung bleiben die Rechte und Pflichten aus dem ? Arbeitsrechtsverhältnis mit dem delegierenden Betrieb bestehen, soweit nicht in Rechtsvorschriften oder im D. etwas anderes festgelegt ist (§50 Abs.3 AGB). Entlohnt wird der Werktätige nach der im D. vereinbarten Arbeitsaufgabe und den für den Einsatzbetrieb geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen; er hat jedoch mindestens Anspruch auf den im delegierenden Betrieb erzielten / Durchschnittslohn (§ 50 Abs. 4 AGB). Die Delegierung endet zu dem im D. festgelegten Zeitpunkt, sie kann aber auch vorzeitig durch Vereinbarung zwischen dem Werktätigen und dem Einsatzbetrieb oder durch fristgemäße Kündigung des Werktätigen beendet werden. Der Einsatzbetrieb darf den D. fristgemäß kündigen, wenn der Werktätige für die vereinbarte Arbeitsaufgabe nicht geeignet ist, bestimmte Mängel des D. nicht beseitigt werden können oder der für die Delegierung maßgebliche Grund nicht mehr gegeben ist (§ 50 Abs. 5 i. Verb. m. § 54 Abs. 3 AGB). Ist die Tätigkeit des Werktätigen im Einsatzbetrieb beendet, hat der delegierende Betrieb ihn zu den im Arbeitsvertrag vereinbarten Bedingungen weiterzubeschäftigen. Delegierung zum Studium - schriftliche Empfehlung eines volkseigenen Kombinates oder Betriebes, mit der die Bewerbung eines verdienstvollen Werktätigen um einen Studienplatz unterstützt wird. Bei einer Delegierung zum Direktstudium ist nach der Entscheidung über die / Zulassung zum Studium zwischen dem Betrieb und dem delegierten Kader ein Förderungsvertrag abzuschließen, der die besondere Unterstützung bei der Vorbereitung auf das Studium einschließt (§2 Abs. 7 Zulassungsordnung vom 1.7.1971, GBl. II1971 Nr. 55 S. 486). Mit der Delegierung zum Fern- und Abendstudium oder zum Teilstudium in diesem Rahmen verpflichtet sich der 73;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Mohnhaupt, Die Bekämpfung der Lüge bei der Ver- nehmung des Beschuldigten Berlin, Humboldt-Universität, Sektion Kriminalistik, Diplomarbeit Tgbo- Muregger, Neubauer, Möglichkeiten, Mittel und Methoden zur massenhaften Erzeugung und - Ausprägung feindlich-negativer Einstellungen und zur Inspirierung und Organisierung feindlich-negativer Handlungen. Das spontan-anarchische Wirken des Imperialistischen Herrschaftssystems und seine Rolle für. das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung. Der Begriff der inneren dient dem Ziel, vorhandene feindliche, negative und unzufriedene Kräfte zum poiitisch-organisatorisohen Zusammenschluß zu inspirieren Vorhandensein eines solchen Zusammenschlusses in den sozialistischen Staaten antisozialistische Kräfte zur Schaffung einer inneren Opposition und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit zu fördern und zu aktivieren. VgT. Mielke,E., Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei . Mielke, Referat auf der Parteiaktivtagung der Parteiorganisation Staatssicherheit zur Auswertung des Parteitages der Partei am Mielke, Kompromissloser Kampf gegen die Feinde des Friedens und des Sozialismus. Zum Jahrestag Staatssicherheit der Neues Deutschland. Axen, Aus dem Bericht des Politbüros an das Zentralkomitee der Partei Tagung des der Dietz Verlag Berlin Honecker, Die Aufgaben der Partei bei der weite ren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der. Aus dem Referat auf der Beratung mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des der mit den, Sekretären der Kreisleitungen, Dletz Verlag, Broschüre, Seite. Der Begriff Mitarbeiter Staatssicherheit umfaßt hier auch Angehörige des Wachregiments Staatssicherheit ,rF.

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