Rechtslexikon 1988, Seite 73

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 73 (Rechtslex. DDR 1988, S. 73); ?Dauerauftrag - Auftrag eines Kontoinhabers an sein kontofuehrendes / Kreditinstitut, zu feststehenden Terminen regelmaessig gleichbleibende Geldbetraege zu ueberweisen. Ein D. ist z. B. moeglich fuer den monatlichen Mietpreis, Versicherungsbeitraege, Rundfunk- und Fernsehgebuehren, Kfz-Steuern oder um den monatlichen Unterhalt fuer ein Kind puenktlich auf das Konto des erziehungsberechtigten Elternteils ueberweisen zu lassen. Der D. und die daran geknuepften Bedingungen werden zwischen dem Sparer und dem Kreditinstitut vereinbart (?8 Abs. 4 ?? ueber den Sparverkehr bei den Geld- und Kreditinstituten der DDR vom 28.10.1975, GBl. 11975 Nr. 43 S. 705, i. d. F. der Geldkarten - Anordnung vom 7.7. 1987, GBl.-Sdr. Nr. 1288). Er wird vom Kreditinstitut ausgefuehrt, solange der Kontoinhaber ihn nicht widerruft. Reicht die,Spareinlage wiederholt nicht aus, kann das Kreditinstitut den D. loeschen. / Abbuchungsverfahren / Ueberweisung Dekorationsware - in Verkaufsraeumen, Schaufenstern, Vitrinen ausgestellte Ware, die zum Kauf anregen soll. D. ist rechtzeitig dem Verkauf zuzufuehren, damit nicht mehr zu befriedigende Nachfragen der Kunden vermieden werden. Ist von einer bestimmten Warenart nur noch das Dekorationsstueck vorhanden, gehoert es zum / Kundendienst der Verkaufseinrichtung, dieses aus dem Schaufenster zu nehmen und dem Kunden zu verkaufen. Erfordert das Auswechseln einen unvertretbaren Aufwand, ist der Kunde als Kaufinteressent vorzumerken sowie vom Termin des Dekorationswechsels und somit des moeglichen Vertragsabschlusses zu informieren. Werden Waren, die nicht zum Sortiment der betreffenden Verkaufseinrichtung gehoeren, zur Komplettierung der Dekoration ausgestellt, sollte der Hinweis gegeben werden, wo sie erhaeltlich sind. Waren, die im Rahmen des / Kaufs nach Muster im Angebot sind, sind als Beratungsmuster zu kennzeichnen. Delegierungsvereinbarung - schriftliche Vereinbarung ueber den zeitweiligen Arbeitseinsatz eines LPG-Mitglieds in einer anderen LPG, einer kooperativen Einrichtung oder einem Betrieb, die zwischen dem Genossenschaftsbauern, seiner LPG und dem Einsatzbetrieb geschlossen wird. Die D. kann unbefristet oder befristet sein. Der delegierte Genossenschaftsbauer bleibt Mitglied seiner LPG. Mit der Taetigkeit im Einsatzbetrieb erfuellt er seine Arbeitspflicht gegenueber der Genossenschaft. In der D. sind neben dem Beginn und ggf. dem Ende der Delegierung auch die im Einsatzbetrieb zu erfuellenden Arbeitsaufgaben, der Arbeitsort und die Verguetung zu vereinbaren; auch der Anspruch auf Erholungsurlaub sollte aufgenommen werden. Bei der Weiterfuehrung seiner / persoenlichen Hauswirtschaft wird das delegierte Mitglied von der LPG unterstuetzt. Seine Teilnahme an der Leitung der LPG und die Durchfuehrung von Qualifizierungsmassnahmen muss durch Zusammenarbeit zwischen LPG und Einsatzbetrieb gewaehrleistet werden. Aenderungen der D. sind nur im Einvernehmen aller Partner moeglich. Eine fristlose Aufhebung der D. durch den Einsatzbe- Delegierung zum Studium trieb ist als hoechste Disziplinarmassnahme moeglich, jedoch nur unter Einbeziehung der delegierenden LPG. Delegierungsvertrag - Vereinbarung zwischen dem Werktaetigen, seinem Betrieb und einem Einsatzbetrieb ueber den zweitweiligen Einsatz des Werktaetigen in dem anderen Betrieb. D. werden geschlossen, wenn Werktaetige zur Loesung volkswirtschaftlicher Schwerpunktaufgaben oder aus aehnlichen Gruenden in anderen Betrieben sozialistische Hilfe leisten (? 50 AGB). Im D. sind Beginn und Ende des Einsatzes, Arbeitsaufgabe und Arbeitsort zu vereinbaren. Der D. ist vom delegierenden Betrieb schriftlich auszufertigen, wenn die Zeit der Hilfeleistung 2 Wochen uebersteigen soll. Im uebrigen sind die Bestimmungen ueber Abschluss und Inhalt eines / Arbeitsvertrages entsprechend anzuwenden. Vom beabsichtigten Abschluss eines D. sind die zustaendigen Gewerkschaftsleitungen beider Betriebe zu informieren, damit Gewerkschaftsvertreter das Recht auf Mitwirkung (? 22 Abs. 2 Buchst, ? AGB) wahrnehmen koennen. Fuer die Zeit der Delegierung bleiben die Rechte und Pflichten aus dem ? Arbeitsrechtsverhaeltnis mit dem delegierenden Betrieb bestehen, soweit nicht in Rechtsvorschriften oder im D. etwas anderes festgelegt ist (?50 Abs.3 AGB). Entlohnt wird der Werktaetige nach der im D. vereinbarten Arbeitsaufgabe und den fuer den Einsatzbetrieb geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen; er hat jedoch mindestens Anspruch auf den im delegierenden Betrieb erzielten / Durchschnittslohn (? 50 Abs. 4 AGB). Die Delegierung endet zu dem im D. festgelegten Zeitpunkt, sie kann aber auch vorzeitig durch Vereinbarung zwischen dem Werktaetigen und dem Einsatzbetrieb oder durch fristgemaesse Kuendigung des Werktaetigen beendet werden. Der Einsatzbetrieb darf den D. fristgemaess kuendigen, wenn der Werktaetige fuer die vereinbarte Arbeitsaufgabe nicht geeignet ist, bestimmte Maengel des D. nicht beseitigt werden koennen oder der fuer die Delegierung massgebliche Grund nicht mehr gegeben ist (? 50 Abs. 5 i. Verb. m. ? 54 Abs. 3 AGB). Ist die Taetigkeit des Werktaetigen im Einsatzbetrieb beendet, hat der delegierende Betrieb ihn zu den im Arbeitsvertrag vereinbarten Bedingungen weiterzubeschaeftigen. Delegierung zum Studium - schriftliche Empfehlung eines volkseigenen Kombinates oder Betriebes, mit der die Bewerbung eines verdienstvollen Werktaetigen um einen Studienplatz unterstuetzt wird. Bei einer Delegierung zum Direktstudium ist nach der Entscheidung ueber die / Zulassung zum Studium zwischen dem Betrieb und dem delegierten Kader ein Foerderungsvertrag abzuschliessen, der die besondere Unterstuetzung bei der Vorbereitung auf das Studium einschliesst (?2 Abs. 7 Zulassungsordnung vom 1.7.1971, GBl. II1971 Nr. 55 S. 486). Mit der Delegierung zum Fern- und Abendstudium oder zum Teilstudium in diesem Rahmen verpflichtet sich der 73;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ira Rahmen der gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Kriminalitätsbekämpfung Staatssicherheit zuständig. Die schadensverhütend orientierte politisch-operative Arbeit Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei schriftlich oder mündlich Beschwerde innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei eingelegt werden. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

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