Rechtslexikon 1988, Seite 65

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 65 (Rechtslex. DDR 1988, S. 65); werkschaftsorganisation für bestimmte Aufgabenbereiche bildet und die unter dem Vorsitz eines BGL-Mitglieds arbeiten. Zu den Aufgaben der В GL gehört es, - den / sozialistischen Wettbewerb zu organisieren und die Werktätigen für eine aktive Teilnahme am Wettbewerb zu mobilisieren; - den gewerkschaftlichen Standpunkt zu den betrieblichen Plandokumenten auszuarbeiten und die umfassende Teilnahme aller Werktätigen an der Plandiskussion zu organisieren; - auf die konsequente Verwirklichung des / Leistungsprinzips Einfluß zu nehmen; - die politische und fachliche Qualifizierung der Werktätigen zu unterstützen; - sich für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen einzusetzen; - auf ein reges und vielseitiges geistig-kulturelles und sportliches Leben hinzuwirken. Dabei wirkt die В GL eng mit den anderen Gewerkschaftsfunktionären, insbesondere den Vertrauensleuten, zusammen und leitet diese in ihrer gewerkschaftlichen Arbeit an. Um ihre Aufgaben als Interessenvertreter der Werktätigen erfüllen zu können, nimmt die В GL die Rechte der Gewerkschaften {/ gewerkschaftliche Rechte) im Betrieb wahr. In Betrieben mit mehr als 300 Gewerkschaftsmitgliedern werden neben der В GL auch Abteilungsgewerkschaftsleitungen gewählt. Sie sind der В GL nachge-ordnete Leitungen und nehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich - der Abteilungsgewerkschaftsorganisation - die gewerkschaftlichen Rechte wahr. Betriebskollektivvertrag (BKV) - zwischen dem Betriebsleiter und der / Betriebsgewerkschaftsleitung jährlich abzuschließende Vereinbarung zur aktiven Einbeziehung der Werktätigen in die Leitung und Planung des Betriebes, zur Entfaltung schöpferischer Initiativen im / sozialistischen Wettbewerb, zur Entwicklung eines hohen Kultur- und Bildungsniveaus und zur Förderung der sportlichen Tätigkeit (§28 AGB; Richtlinie des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB zur Arbeit mit dem Betriebskollektivvertrag vom 23.5.1985, GBl. 11985 Nr. 14 S. 173). Ein BKV wird für jeden Betrieb ausgearbeitet. Er enthält konkrete, abrechenbare und termingebundene Verpflichtungen des Betriebsleiters und der BGL sowie solche Festlegungen, die gemäß arbeitsrechtlichen Vorschriften in den BKV gehören. Verpflichtungen und Festlegungen umfassen folgende Komplexe: - Entwicklung und Förderung der schöpferischen Initiative der Werktätigen, - Durchsetzung des Leistungsprinzips bei Lohn und Prämie, - Verbesserung der materiellen Arbeitsbedingungen der Werktätigen und des Inhalts der Arbeit, - Sicherung und Entwicklung der gesundheitlichen und sozialen Betreuung der Werktätigen, - Förderung der allseitigen Bildung der Werktätigen, - Entwicklung des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens, Beurteilung - Frauenförderung (Frauenförderungsplan), - Verwendung der Mittel des Kultur- und Sozialfonds sowie des Leistungsfonds der Betriebe zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen. Zum BKV gehören eine Reihe von Anlagen, in denen solche Verpflichtungen und Festlegungen fixiert sind, die langfristig Gültigkeit besitzen. Dazu gehören unter anderem Regelungen zur Mitwirkung der Werktätigen an der Planausarbeitung, zur Planaufschlüsselung, Grundsätze für die Organisation und Durchführung von Leistungsvergleichen, Regelungen zur Verleihung des Ehrentitels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ und die Betriebsprämienordnung. Festlegungen im BKV und in den Anlagen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen, sind rechtsunwirksam. Der Entwurf des BKV wird nach Diskussion mit den Werktätigen, die mit der Plandiskussion zu verbinden ist, von der Gewerkschaftsmitglieder- bzw. der Vertrauensleute Vollversammlung beschlossen. Über die Erfüllung des BKV legen der Betriebsleiter und die BGL im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Planerfüllung und die Wettbewerbsergebnisse vor der Gewerkschaftsmitglieder- oder der Vertrauensleutevollversammlung Rechenschaft. Der Betriebsleiter und die leitenden Mitarbeiter haben auf Verlangen vor den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen Rechenschaft über die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem BKV zu legen (§29 AGB). / gewerkschaftliche Rechte Betrug - strafbare Handlung gegen das sozialistische, persönliche oder private Eigentum, die derjenige begeht, der einen anderen durch Täuschung zu einer das Eigentum schädigenden Vermögensverfügung veranlaßt, um sich oder anderen Vermögensvorteile zu verschaffen (§§ 159-162,178-181 StGB). Der B. kann viele Formen aufweisen, z. B. Scheckreiterei {/ Scheck), unbefugte Vorlage eines fremden Sparkassenbuches zur Auszahlung von Geld, betrügerische Ausnutzung des Tankkreditscheinverkehrs, bewußter / Preisverstoß. Auch derjenige, der vorsätzlich bestimmten gesetzlichen Informationspflichten, z. B. über den Wegfall der Voraussetzungen zur Zahlung von Kindergeld, nicht nachkommt, täuscht durch Unterlassen und begeht damit einen B. Die Bestrafung richtet sich nach der angegriffenen Eigentumsform und dem konkreten Sachverhalt des B. Beurkundung / Formerfordernisse bei Rechtsgeschäften Beurteilung - vom Betrieb vorzunehmende schriftliche zusammenfassende Einschätzung der Tätigkeit, der Leistungen und der Entwicklung eines Werktätigen während dessen Betriebszugehörigkeit. Der Betrieb ist zur Anfertigung einer В. verpflichtet, wenn - das / Arbeitsrechtsverhältnis oder das Lehrver- 5 Rechtslexikon 65;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Effektivität vorbeugender Maßnahmen bestimmt. Mur bei strikter Beachtung der im Innern der wirkenden objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung und der Klassenkampfbedingungen können Ziele und Wege der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu erbringen. Dieser hohen persönlichen poli tischen Verantwortung gerecht zu werden, ist heute und zukünftig mehr denn Verpflichtung der Angehörigen der Linie war darauf gerichtet, sie zu befähigen, unter allen Lagebedingungen in Übereinstimmung mit der Politik der Partei eine qualifizierte Untersuchungsarbeit zu leisten. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Feindes sowie zur Erarbeitung anderer politisch-operativ bedeutsamer Informationen genutzt wurden, ob die Leitungstätigkeit aufgabenbezogen entsprechend wirksam geworden ist ob und welche Schlußfolgerungen sich für die Qualifizierung der Tätigkeit aller Schutz-, Sicherheitsund Dustizorgane und besonders auch für die politischoperative Arbeit unseres Ministeriums zur allseitigen Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der unter allen Lagebedingungen und im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen.

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