Rechtslexikon 1988, Seite 62

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 62 (Rechtslex. DDR 1988, S. 62); ?Beschwerdekommissionen ist. Wird der B. nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie an das uebergeordnete Organ zur endgueltigen Entscheidung weiterzuleiten. Der Einreicher der B. ist davon zu informieren. Fuer die Ueberpruefung und Entscheidung der B. sind in der jeweiligen Rechtsvorschrift meist Fristen festgelegt. Werden diese ueberschritten, ist dem B.fuehrer rechtzeitig unter Angabe der Gruende Zwischenbescheid zu erteilen. Der Einreicher der B. hat das Recht, im B.verfahren gehoert zu werden. B.entscheidungen haben grundsaetzlich schriftlich zu ergehen, sind zu begruenden und dem B.fuehrer auszuhaendigen oder zuzusenden. Nach den gleichen Verfahrensgrundsaetzen wird ueber B. gegen bestimmte arbeitsrechtliche Entscheidungen, fuer die der / Gerichtsweg unzulaessig ist Abberufung oder / Disziplinarmassnahmen gegenueber berufenen oder gewaehlten Werktaetigen), im / Verwaltungsweg entschieden (? 65, ? 257 Abs. 3 AGB). / Beschwerderecht der Neuerer 2. Form des durch die Verfassung geregelten Rechts jedes Buergers, sich muendlich oder schriftlich mit Eingaben an die Volksvertretungen, ihre Abgeordneten oder die Staatsorgane und Betriebe zu wenden (Art. 103 Verfassung). Als Eingabe koennen ?. gegen alle staatlichen bzw. betrieblichen Festlegungen und Massnahmen vorgebracht werden, soweit es sich nicht um Einzelentscheidungen handelt, gegen die ein Rechtsmittel zulaessig ist. Solche Entscheidungen sind durch Rechtsmittel anzufechten. Sind derartige Entscheidungen jedoch bereits rechtskraeftig geworden, d. h. nicht mehr durch Rechtsmittel anfechtbar, kann der Betroffene die B.moeglichkeit im Eingabenweg nutzen (vgl. ausfuehrlich das Stichwort ?Eingabe?). Beschwerdekommissionen fuer Sozialversicherung - gewaehlte Organe zur Entscheidung von Streitfaellen auf dem Gebiet der / Sozialversicherung (SV). B. bestehen sowohl fuer die SV der Arbeiter und Angestellten als auch fuer die SV bei der ? Staatlichen Versicherung der DDR als Kreisb., Bezirksb. und jeweils eine Zentrale B. Sie werden von den FDGB-Vorstaenden bzw. von den Beiraeten fuer SV bei der Staatlichen Versicherung gewaehlt. Die B. sind eine wichtige Form der unmittelbaren Mitwirkung der Werktaetigen bei der Leitung der SV. Die B. des FDGB arbeiten auf der Grundlage des Beschlusses des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB zur Richtlinie ueber die Wahl, Aufgaben und Arbeitsweise der Beschwerdekommissionen fuer Sozialversicherung des FDGB vom 21. Februar 1978 (GBl. I 1978 Nr. 8 S. 109), die B. der Staatlichen Versicherung auf der Grundlage der Beschwerdekommissionsordnung vom 4. Mai 1979 (GB1.I 1979 Nr. 14 S. 106). B. sind unter anderem zustaendig fuer Streitfaelle ueber die Anerkennung von / Arbeitsunfaellen und / Berufskrankheiten, die Gewaehrung von Renten, Geld- und / Sachleistungen der Sozialversicherung (ausser Kuren), von Leistungen aus der / freiwilligen Zusatzrentenversi- cherung, die Rueckforderung von Leistungen. Der ? Gerichtsweg ist fuer solche Streitfaelle ausgeschlossen. Ist ein Versicherter nicht einverstanden mit einer Entscheidung ueber Gewaehrung oder Nichtgewaehrung von Leistungen der SV, kann er innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieser Entscheidung Einspruch bei der zustaendigen Kreisb. einlegen (?88 SVO; ?104 SVO - Staatliche Versicherung; ?78 Renten-VO); gegen deren Beschluss ist Einspruch bei der Bezirksb. moeglich, diese entscheidet endgueltig. Entscheidungen der B. koennen ebenso wie gerichtliche Entscheidungen in einem besonderen Verfahren noch nach Eintritt der / Rechtskraft nachgeprueft, aufgehoben, geaendert oder durch neue Entscheidung ersetzt werden, wenn sie auf einer Verletzung von Rechtsvorschriften beruhen, ihre Begruendung groeblich unrichtig ist oder wenn neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die geeignet sind, eine andere Entscheidung zu begruenden. Der Antrag auf ein solches Verfahren steht - neben dem Staatsanwalt - dem Betroffenen nur dann zu, wenn es um eine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel geht; dieser Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis vom Wiederaufnahmegrund bei der B. gestellt werden, die die urspruengliche Entscheidung getroffen hat, und ist niit Ablauf von 10 Jahren nach Rechtskraft nicht mehr moeglich. Der Antrag auf Aufhebung aus den anderen Gruenden kann nicht vom Betroffenen, aber unter anderem vom Generalstaatsanwalt oder vom Vorsitzenden der Zentralen B. gestellt werden (innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung). / Befreiung von den Folgen einer Fristversaeumnis Beschwerderecht der Neuerer - Recht der / Neuerer, die in einem Kollektiv an der Loesung einer vereinbarten Neuereraufgabe mitgewirkt oder im Betrieb einen / Neuerervorschlag eingereicht haben, sich gegen die Verzoegerung von Entscheidungen ueber ihre Neuerungen zu wenden und die Ueberpruefung bestimmter Entscheidungen zu verlangen. Ein B. ist gemaess ? 28 NVO gegeben, wenn der zustaendige staatliche Leiter im Betrieb - die Entscheidung ueber eine Neuerung verzoegert, z. B. nicht fristgemaess ueber die Benutzung des Neuerervorschlags (? 20 NVO) oder ueber die Annahme bzw. Zurueckweisung der im Ergebnis einer / Neuerervereinbarung erbrachten Leistung (? 17 NVO) entscheidet; - die Benutzung einer Neuerung teilweise oder vollstaendig ablehnt; - die Pruefung einer Neuerung auf Vorliegen schutzfaehiger Merkmale und die erforderliche rechtliche Sicherung einer Erfindung verzoegert; - einen Neuerervorschlag wegen fachlicher Unzustaendigkeit des Betriebes, bei dem er eingereicht wurde, an einen fachlich zustaendigen Betrieb oder an das uebergeordnete Organ abgibt; - die Benutzung einer Neuerung verzoegert, nicht fuer eine umfassende Benutzung im Betrieb sorgt oder eine Neuerung nicht zur Benutzung in anderen Betrieben weiterleitet. 62;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Kreisdienststellen gewährleisten eine ständige Verbindung zum Leiter der Bezirks KreisInspektion der ABI. In gemeinsamen Absprachen ist der Kräfteeinsatz zu koordinieren, um damit beizutragen, die vOn der Partei und Regierung zu sichern. Die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben, die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit gestellt werden. Das erfordert : klare Zielstellungen. exakte Planung. planmäßige Durchführung der Arbeit durch jeden Leitungskader entsprechend seiner Verantwortung. Auch die Arbeit ist in die Lösung der Aufgaben zur Einschätzung der Wiei den einzubeziehen. Den Auswertungsorganen, aufgabenstellung insbesondere Aufgaben zu über der Gewährleistung einer ständigen Übersi Aufwand über die Ergebnisse der zu gewährleisten und sind verantwortlich, daß beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen zum Anlegen Operativer Vorgänge getroffen werden. Die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung von Ausgangsmaterialien und die Voraussetzungen für das Anlegen Operativer Vorgänge. Durch die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung der Ausgangsmaterialien sowie für das Anlegen und die weitere Bearbeitung Operativer Vorgänge, vor allem für die Erarbeitung erforderlicher Beweise, zu geben. Die Diensteinheiten der Linien und sowie die Abteilungen Postzollfahndung, und die Spezialfunkdienste Staatssicherheit haben alle vorhandenen Möglichkeiten entsprechend ihrer Verantwortlichkeit und dem von anderen operativen Diensteinheiten vorgegebenen spezifischen Informationsbedarf zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die Intensivierung des Einsatzes der und und die Gewinnung von. Der zielgerichtete Einsatz weiterer operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Zur zielstrebigen Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge sind im Zusammenhang mit dem zielgerichteten Einsatz der und alle anderen operativen Kräfte, Mittel und Methoden zur vorbeugenden Schadensabwendung und zum erfolgreichen Handeln in Gefährdungssituationen und bei Gewaltvorkommnissen zu befähigen und zum Einsatz zu bringen.

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