Rechtslexikon 1988, Seite 62

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 62 (Rechtslex. DDR 1988, S. 62); Beschwerdekommissionen ist. Wird der B. nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie an das übergeordnete Organ zur endgültigen Entscheidung weiterzuleiten. Der Einreicher der B. ist davon zu informieren. Für die Überprüfung und Entscheidung der B. sind in der jeweiligen Rechtsvorschrift meist Fristen festgelegt. Werden diese überschritten, ist dem B.führer rechtzeitig unter Angabe der Gründe Zwischenbescheid zu erteilen. Der Einreicher der B. hat das Recht, im B.verfahren gehört zu werden. B.entscheidungen haben grundsätzlich schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und dem B.führer auszuhändigen oder zuzusenden. Nach den gleichen Verfahrensgrundsätzen wird über B. gegen bestimmte arbeitsrechtliche Entscheidungen, für die der / Gerichtsweg unzulässig ist Abberufung oder / Disziplinarmaßnahmen gegenüber berufenen oder gewählten Werktätigen), im / Verwaltungsweg entschieden (§ 65, § 257 Abs. 3 AGB). / Beschwerderecht der Neuerer 2. Form des durch die Verfassung geregelten Rechts jedes Bürgers, sich mündlich oder schriftlich mit Eingaben an die Volksvertretungen, ihre Abgeordneten oder die Staatsorgane und Betriebe zu wenden (Art. 103 Verfassung). Als Eingabe können В. gegen alle staatlichen bzw. betrieblichen Festlegungen und Maßnahmen vorgebracht werden, soweit es sich nicht um Einzelentscheidungen handelt, gegen die ein Rechtsmittel zulässig ist. Solche Entscheidungen sind durch Rechtsmittel anzufechten. Sind derartige Entscheidungen jedoch bereits rechtskräftig geworden, d. h. nicht mehr durch Rechtsmittel anfechtbar, kann der Betroffene die B.möglichkeit im Eingabenweg nutzen (vgl. ausführlich das Stichwort „Eingabe“). Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung - gewählte Organe zur Entscheidung von Streitfällen auf dem Gebiet der / Sozialversicherung (SV). B. bestehen sowohl für die SV der Arbeiter und Angestellten als auch für die SV bei der И Staatlichen Versicherung der DDR als Kreisb., Bezirksb. und jeweils eine Zentrale B. Sie werden von den FDGB-Vorständen bzw. von den Beiräten für SV bei der Staatlichen Versicherung gewählt. Die B. sind eine wichtige Form der unmittelbaren Mitwirkung der Werktätigen bei der Leitung der SV. Die B. des FDGB arbeiten auf der Grundlage des Beschlusses des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB zur Richtlinie über die Wahl, Aufgaben und Arbeitsweise der Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung des FDGB vom 21. Februar 1978 (GBl. I 1978 Nr. 8 S. 109), die B. der Staatlichen Versicherung auf der Grundlage der Beschwerdekommissionsordnung vom 4. Mai 1979 (GB1.I 1979 Nr. 14 S. 106). B. sind unter anderem zuständig für Streitfälle über die Anerkennung von / Arbeitsunfällen und / Berufskrankheiten, die Gewährung von Renten, Geld- und / Sachleistungen der Sozialversicherung (außer Kuren), von Leistungen aus der / freiwilligen Zusatzrentenversi- cherung, die Rückforderung von Leistungen. Der ? Gerichtsweg ist für solche Streitfälle ausgeschlossen. Ist ein Versicherter nicht einverstanden mit einer Entscheidung über Gewährung oder Nichtgewährung von Leistungen der SV, kann er innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieser Entscheidung Einspruch bei der zuständigen Kreisb. einlegen (§88 SVO; §104 SVO - Staatliche Versicherung; §78 Renten-VO); gegen deren Beschluß ist Einspruch bei der Bezirksb. möglich, diese entscheidet endgültig. Entscheidungen der B. können ebenso wie gerichtliche Entscheidungen in einem besonderen Verfahren noch nach Eintritt der / Rechtskraft nachgeprüft, aufgehoben, geändert oder durch neue Entscheidung ersetzt werden, wenn sie auf einer Verletzung von Rechtsvorschriften beruhen, ihre Begründung gröblich unrichtig ist oder wenn neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die geeignet sind, eine andere Entscheidung zu begründen. Der Antrag auf ein solches Verfahren steht - neben dem Staatsanwalt - dem Betroffenen nur dann zu, wenn es um eine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel geht; dieser Antrag muß innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis vom Wiederaufnahmegrund bei der B. gestellt werden, die die ursprüngliche Entscheidung getroffen hat, und ist niit Ablauf von 10 Jahren nach Rechtskraft nicht mehr möglich. Der Antrag auf Aufhebung aus den anderen Gründen kann nicht vom Betroffenen, aber unter anderem vom Generalstaatsanwalt oder vom Vorsitzenden der Zentralen B. gestellt werden (innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung). / Befreiung von den Folgen einer Fristversäumnis Beschwerderecht der Neuerer - Recht der / Neuerer, die in einem Kollektiv an der Lösung einer vereinbarten Neuereraufgabe mitgewirkt oder im Betrieb einen / Neuerervorschlag eingereicht haben, sich gegen die Verzögerung von Entscheidungen über ihre Neuerungen zu wenden und die Überprüfung bestimmter Entscheidungen zu verlangen. Ein B. ist gemäß § 28 NVO gegeben, wenn der zuständige staatliche Leiter im Betrieb - die Entscheidung über eine Neuerung verzögert, z. B. nicht fristgemäß über die Benutzung des Neuerervorschlags (§ 20 NVO) oder über die Annahme bzw. Zurückweisung der im Ergebnis einer / Neuerervereinbarung erbrachten Leistung (§ 17 NVO) entscheidet; - die Benutzung einer Neuerung teilweise oder vollständig ablehnt; - die Prüfung einer Neuerung auf Vorliegen schutzfähiger Merkmale und die erforderliche rechtliche Sicherung einer Erfindung verzögert; - einen Neuerervorschlag wegen fachlicher Unzuständigkeit des Betriebes, bei dem er eingereicht wurde, an einen fachlich zuständigen Betrieb oder an das übergeordnete Organ abgibt; - die Benutzung einer Neuerung verzögert, nicht für eine umfassende Benutzung im Betrieb sorgt oder eine Neuerung nicht zur Benutzung in anderen Betrieben weiterleitet. 62;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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