Rechtslexikon 1988, Seite 6

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 6 (Rechtslex. DDR 1988, S. 6); Vorwort Die Bürger der DDR sehen im Recht, das sie selbst mitgestaltet haben, ein Mittel für den zuverlässigen Schutz ihrer Interessen und Freiheiten, zur Regelung ihrer alltäglichen Lebensverhältnisse auf sozialistische Weise. Ein solches Verhältnis zu Recht und Justiz ist nicht immer selbstverständlich gewesen. Rechtsfremdheit, ja sogar Rechtsfeindlichkeit und Mißtrauen gegenüber dem Juristen als einem „Rechtsverdreher“ - das war jahrhundertelang die Haltung des Volkes in dieser Frage. Sie erwuchs aus den Erfahrungen der Volksmassen in den antagonistischen Klassengesellschaften. In den bürgerlichen Revolutionen kämpften sie für Demokratie, gleiche Rechte aller und Gerechtigkeit, kamen sie jedoch mit diesem Recht in Berührung, so wirkte sich das meist nachteilig auf ihr Dasein aus. Demokratie, Recht und Gerechtigkeit waren nur für die Wenigen, für die Besitzenden da. Vom Fatalismus der Menschen diesem Zustand gegenüber künden viele alte Rechtssprichwörter: „Gewalt geht vor Recht“, „Wo Gewalt Herr ist, da ist Gerechtigkeit Knecht“, „Es genügt nicht, Recht zu haben, man muß es auch bekommen“. Balzac faßt in seinem „Gesetzbuch für anständige Menschen“ die Situation in der bürgerlichen Klassengesellschaft so zusammen: „Von allen Waren dieser niedrigen Welt ist die Gerechtigkeit unbestritten die teuerste.“ Zu allen Zeiten aber auch sorgten fortschrittliche Denker dafür, daß der Glaube an den endlichen Sieg der Gerechtigkeit, an gleiches Recht für alle im Volk lebendig blieb. „Wir brauchen den Glauben an die Gerechtigkeit, damit uns der Mut nicht fehlt, uns für die Erringung derselben zu opfern“, sagte der utopische Sozialist Wilhelm Weitling. Dort, wo es dem werktätigen Volk gelungen ist, seine Macht zu errichten, ändert sich auch das Verhältnis der Bürger zum Recht. Indem sie die neue Gesellschaft selbst gestalten, entwickelt sich ihr neues Rechtsbewußtsein, haben sie teil an der Schaffung des Rechts und setzen sich aktiv für dessen Verwirklichung ein. Das wird auch in unserem Lande deutlich. Das Interesse der Bürger an Rechtsfragen und die Tatsache, daß sie ihre Beziehungen in Übereinstimmung mit dem sozialistischen Recht gestalten und Konflikte weitgehend eigenverantwortlich lösen, zeigt ihr Engagement für die gesellschaftlichen Ziele, zu deren Verwirklichung der sozialistische Staat das Recht als Instrument einsetzt. Es war die Erkenntnis Lenins, daß es im Sozialismus die Bewußtheit der Massen ist, die den Staat stark macht; in den sozialistischen Gesetzen sah er „Instruktionen, die die Massen zum praktischen Handeln aufrufen“. Davon ausgehend war die Rechtspolitik der SED stets darauf gerichtet, das Rechtsbewußtsein der Bürger zu entwickeln, einfache, überschaubare, dem Bürger zugängliche Gesetzeswerke zu schaffen und schrittweise ein sozialistisches Rechtssystem zu gestalten. Im Jahre 1974 faßte das Politbüro des Zentralkomitees der SED den Beschluß „Die nächsten Aufgaben zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Festigung und weiteren Entwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen“. Der Staatsverlag der DDR verstand das als Aufgabe, auf diesem Gebiet mehr zu tun und die Verwirklichung des Beschlusses mit entsprechender Rechtsliteratur zu unterstützen. Heute hat das Arbeitsgesetzbuch eine Auflage von 3,34 Millionen Exemplaren erreicht. Das Zivilgesetzbuch als die neben dem Arbeitsgesetzbuch und dem Familiengesetzbuch wichtigste Grundlage der Rechtsbeziehungen der Bürger, am 1. Januar 1976 in Kraft getreten, erschien bisher in einer Auflage von 2,25 Millionen Exemplaren. Die vom Verlag in Zusammenarbeit mit der URANIA herausgegebene Schriftenreihe „Recht in unserer Zeit“ fand zustimmende Aufnahme bei den Lesern und ist weit verbreitet. Dem Wunsch, der in Zuschriften, aber auch auf Leserforen immer wieder an uns herangetragen wurde, ein Kompendium herauszugeben, in dem die wichtigsten, den Bürger interessierenden Rechtsvorschriften erläutert würden, kam der Verlag mit der Herausgabe des „Rechtshandbuchs für den Bürger“ nach, das mit seinen zwei Auflagen viele Leser fand. Immer wieder aber erreichten uns Anregungen und Wünsche, den Kreis der zusammenhängend in einem Werk behandelten Rechtsfragen zu erweitern. Das nun vorliegende Rechtslexikon erlaubt es, solchen Bedürfnissen besser zu entsprechen. Es verfolgt das Ziel, insbesondere den Bürger interessierende Rechtsfragen unter konkreten rechtlichen Begriffen zu erläutern. Dabei wurden auch einige Begriffe aufgenommen, die zwar für unser Rechtssystem keine Bedeutung mehr haben, aber im Rechtsalltag noch in Gebrauch sind. Bei der Auswahl der Stichwörter berieten wir uns mit künftigen Nutzern, um ihre Erwartungen an ein solches Werk zu berücksichtigen. Wie das Rechtshandbuch will auch das Rechtslexikon den Leser nicht zum Juristen machen. Es wird vor allem der Vielzahl derjenigen Bürger bei der Beurteilung rechtlicher Sachverhalte oder der Lösung von Rechtsfragen helfen, die als Abgeordnete, Schöffen, Mitglieder von Konflikt- oder Schiedskommissionen, Gewerkschaftsfunktionäre, in der Bewegung für Ordnung, Sicherheit und Disziplin, als Helfer der Volkspolizei, Mitglieder der Kommissionen der ABI und in Elternvertretungen, im Betrieb oder in der Hausgemeinschaft mit solchen Fragen konfrontiert werden. An der Ausarbeitung des Rechtslexikons waren Justizpraktiker sowie namhafte Staats- und Rechtswissenschaftler beteiligt. Das Bemühen des Verlages ging dahin, möglichst verständliche Ausdrucksformen zu wählen und zusammenhängende Rechtsfragen - unabhängig von Rechtszweigen - auch zusammenhängend zu behandeln. Manche vielschichtigen Rechtsprobleme allerdings konnten nicht in allen Details behandelt werden, eine Beschränkung auf das Wichtigste war geboten. Der Leser möge uns 6;
Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 6 (Rechtslex. DDR 1988, S. 6) Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 6 (Rechtslex. DDR 1988, S. 6)

Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Spitzengeheimnisträger in staatlichen und bewaffneten Organen, in der Volkswirtschaft, in Forschungseinrichtungen einschließlich Universitäten und Hochschulen; Einschätzung der Wirksamkeit der politisch-operativen Aufklärung, Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht.

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