Rechtslexikon 1988, Seite 59

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 59 (Rechtslex. DDR 1988, S. 59); ?Zeitpunkt ihrer Uebernahme enthaelt. Ihm ist ausserdem schriftlich mindestens die fuer ihn zutreffende Gehaltsgruppe und die Dauer des Erholungsurlaubs mitzuteilen. Weitere Vereinbarungen ueber die Ausgestaltung des Arbeitsrechtsverhaeltnisses koennen im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen getroffen werden, z. B. ueber den Arbeitsort oder die Verlaengerung der einmonatigen gesetzlichen Frist zur / Abberufung. Fuer die Entscheidung von Streitfaellen ueber die B. sind die Konfliktkommission und die staatlichen Gerichte nicht zustaendig. Sie entscheiden jedoch ueber andere Streitfaelle aus dem durch B. begruendeten Arbeitsrechtsverhaeltnis (z. B. ueber eine / Beurteilung), soweit ihre Zustaendigkeit nicht durch Rechtsvorschriften ausgeschlossen ist (?65 Abs. 3 AGB). 3. Form der Einsetzung in gesellschaftliche Funktionen, z. ?. B . von Buergern als Mitglieder von / Kommissionen der oertlichen Volksvertretungen (?13 Abs. 2 GoeV). Beschlagnahme - staatliche Sicherung und Verwahrung von Gegenstaenden und Aufzeichnungen oder des Vermoegens eines Beschuldigten oder Angeklagten im / Strafverfahren, die ihm als Eigentuemer oder Gewahrsamsinhaber zeitweise di? Moeglichkeit nimmt, ueber sie zu verfuegen. Beschlagnahmt werden koennen solche Gegenstaende und Aufzeichnungen, die fuer die Untersuchung als ? Beweismittel von Bedeutung sind oder nach den Strafgesetzen eingezogen werden koennen (? 56 StGB); die B. des Vermoegens setzt voraus, dass der Verdacht eines Verbrechens vorliegt, das die Vermoegenseinziehung Zusatzstrafe) nach sich ziehen kann (? 108 Abs. 1 Ziff. 2 StPO). Nach Bekanntgabe der ?. ist eine Verfuegung ueber die beschlagnahmten Gegenstaende oder das Vermoegen rechtsunwirksam, ein gutglaeubiger Erwerb ausgeschlossen (? 117 StPO). Die B. wird im Zr Ermittlungsverfahren durch schriftliche Verfuegung des Staatsanwalts angeordnet, bei Gefahr im Verzuege duerfen auch die ? Untersuchungsorgane sie anordnen, im Zr gerichtlichen Verfahren beschliesst das Gericht ueber die B. Ihre Anordnung im Ermittlungsverfahren bedarf innerhalb von 48 Stunden der richterlichen Bestaetigung; wird diese rechtskraeftig abgelehnt, ist die B. innerhalb weiterer 24Stunden aufzuheben (? 121 StPO). Gegen die B. ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulaessig. Findet die B. in der Wohnung oder anderen geschlossenen Raeumen statt, werden 2 unbeteiligte Personen hinzugezogen. Das ist nicht erforderlich, wenn der Staatsanwalt anwesend ist, der Verhaftete oder vorlaeufig Festgenommene die zu beschlagnahmenden Gegenstaende mit sich fuehrt oder der Besitzer diese von sich aus dem Untersuchungsorgan uebergibt. Die B. ist eine vorlaeufige Massnahme, ueber sie wird im Strafverfahren (z. B. im Z* Urteil) endgueltig entschieden (z. B. Einziehung von Gegenstaenden oder Aufhebung der B.). Im Z* Ordnungsstrafverfahren ist die B. zur Sicherung von Beweisen oder dann moeglich, wenn das Gesetz eine Einziehung vorsieht (?24 Abs. 4 OWG). Die Deutsche Volkspolizei ist unter den in ? 13 Gesetz ueber die Aufgaben und Befugnisse Beschluss der Deutschen Volkspolizei vom 11. Juni 1968 (GBl. 11968 Nr. 11S. 232) geregelten Voraussetzungen befugt, Sachen in Verwahrung zu nehmen. Zr Arrestbefehl / Durchsuchung beschleunigtes Verfahren - besondere Art des / Strafverfahrens vor dem Kreisgericht, fuer das spezifische Regelungen eine aussergewoehnlich kurzfristige Anberaumung der Hauptverhandlung erlauben. Ein b. V. ist nur moeglich, wenn der Sachverhalt einfach und die sofortige Verhandlung moeglich ist und der Beschuldigte die Tat nicht bestreitet (?257 StPO); mit dem b. V. soll zugleich eine hoehere Wirksamkeit im Kampf gegen die Kriminalitaet und zur Erziehung des Taeters erreicht werden. Der Staatsanwalt kann den Antrag auf Durchfuehrung eines b. V. und die Z* Anklage muendlich vortragen. Die dem Gericht obliegenden Aufgaben koennen - wenn Schoeffen nicht unverzueglich einsetzbar sind - vom Einzelrichter wahrgenommen werden. Das Gericht darf als Hoechststrafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr aussprechen (? 258 StPO). Es kann bis zur Verkuendung des Urteils davon Abstand nehmen, die Sache im b. V. zu verhandeln. Beschluss - Rechtsform der Entscheidung von kollektiven Staatsorganen, anderen Gremien und Organisationen im Rahmen ihrer / Kompetenz. Mit B. werden fuer die jeweiligen Adressaten verbindliche Festlegungen getroffen. Sie koennen sich sowohl an eine konkrete Person ( Zr Individualakt) als auch an einen groesseren oder unbestimmten Personenkreis (ZT Normativakt) wenden. Ergehen B. als Individualakt, unterliegen sie in der Regel einem Zr Rechtsmittel, bevor sie Rechtswirksamkeit erlangen. Zur Herbeifuehrung einer Entscheidung in B.form bedarf es einer rechtlich geregelten Ermaechtigung, an die bestimmte verfahrensrechtliche Regelungen geknuepft sind. So setzt die B.fassung oft B.fae-higkeit voraus, d. h. die Anwesenheit einer bestimmten Anzahl (in der Regel einfache Mehrheit) der Mitglieder des kollektiven Organs. B. haben einen unterschiedlichen, aus der Kompetenz des beschliessenden Organs abgeleiteten Inhalt. B. der / Volkskammer der DDR werden neben Zr Gesetzen als allgemeinverbindliche / Rechtsvorschriften erlassen. Als ?. ergehen insbesondere Festlegungen zur Organisation der Arbeit der Volkskammer (Geschaeftsordnung, Bildung von Ausschuessen) sowie zur Wahl der Organe der Volkskammer. B. des Zr Staatsrates der DDR ergehen in Durchfuehrung seiner Aufgaben, die sich aus seiner Funktion als kollektives Staatsoberhaupt ergeben und ihm durch die Verfassung und die Volkskammer uebertragen sind (Art. 66 Abs. 1 Verfassung). Dazu gehoert die Ausschreibung der Wahlen zu den Volksvertretungen, die Stiftung staatlicher Auszeichnungen und die B.fassung ueber die Amnestie. Der Zr Nationale Verteidigungsrat der DDR beschliesst die zur Gewaehrleistung der Landesverteidigung erforderlichen 59;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den dienstlichen Orientierungen im Staatssicherheit ergebenden vorgangsbezogenen Erfordernisse und Mcg-, lichkeiten der Informetions Bearbeitung in den Gegenstand der Beweisführung einzubei nan.

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