Rechtslexikon 1988, Seite 59

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 59 (Rechtslex. DDR 1988, S. 59); Zeitpunkt ihrer Übernahme enthält. Ihm ist außerdem schriftlich mindestens die für ihn zutreffende Gehaltsgruppe und die Dauer des Erholungsurlaubs mitzuteilen. Weitere Vereinbarungen über die Ausgestaltung des Arbeitsrechtsverhältnisses können im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen getroffen werden, z. B. über den Arbeitsort oder die Verlängerung der einmonatigen gesetzlichen Frist zur / Abberufung. Für die Entscheidung von Streitfällen über die B. sind die Konfliktkommission und die staatlichen Gerichte nicht zuständig. Sie entscheiden jedoch über andere Streitfälle aus dem durch B. begründeten Arbeitsrechtsverhältnis (z. B. über eine / Beurteilung), soweit ihre Zuständigkeit nicht durch Rechtsvorschriften ausgeschlossen ist (§65 Abs. 3 AGB). 3. Form der Einsetzung in gesellschaftliche Funktionen, z. В. B . von Bürgern als Mitglieder von / Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen (§13 Abs. 2 GöV). Beschlagnahme - staatliche Sicherung und Verwahrung von Gegenständen und Aufzeichnungen oder des Vermögens eines Beschuldigten oder Angeklagten im / Strafverfahren, die ihm als Eigentümer oder Gewahrsamsinhaber zeitweise diè Möglichkeit nimmt, über sie zu verfügen. Beschlagnahmt werden können solche Gegenstände und Aufzeichnungen, die für die Untersuchung als ? Beweismittel von Bedeutung sind oder nach den Strafgesetzen eingezogen werden können (§ 56 StGB); die B. des Vermögens setzt voraus, daß der Verdacht eines Verbrechens vorliegt, das die Vermögenseinziehung Zusatzstrafe) nach sich ziehen kann (§ 108 Abs. 1 Ziff. 2 StPO). Nach Bekanntgabe der В. ist eine Verfügung über die beschlagnahmten Gegenstände oder das Vermögen rechtsunwirksam, ein gutgläubiger Erwerb ausgeschlossen (§ 117 StPO). Die B. wird im Zr Ermittlungsverfahren durch schriftliche Verfügung des Staatsanwalts angeordnet, bei Gefahr im Verzüge dürfen auch die ? Untersuchungsorgane sie anordnen, im Zr gerichtlichen Verfahren beschließt das Gericht über die B. Ihre Anordnung im Ermittlungsverfahren bedarf innerhalb von 48 Stunden der richterlichen Bestätigung; wird diese rechtskräftig abgelehnt, ist die B. innerhalb weiterer 24Stunden aufzuheben (§ 121 StPO). Gegen die B. ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig. Findet die B. in der Wohnung oder anderen geschlossenen Räumen statt, werden 2 unbeteiligte Personen hinzugezogen. Das ist nicht erforderlich, wenn der Staatsanwalt anwesend ist, der Verhaftete oder vorläufig Festgenommene die zu beschlagnahmenden Gegenstände mit sich führt oder der Besitzer diese von sich aus dem Untersuchungsorgan übergibt. Die B. ist eine vorläufige Maßnahme, über sie wird im Strafverfahren (z. B. im Z* Urteil) endgültig entschieden (z. B. Einziehung von Gegenständen oder Aufhebung der B.). Im Z* Ordnungsstrafverfahren ist die B. zur Sicherung von Beweisen oder dann möglich, wenn das Gesetz eine Einziehung vorsieht (§24 Abs. 4 OWG). Die Deutsche Volkspolizei ist unter den in § 13 Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse Beschluß der Deutschen Volkspolizei vom 11. Juni 1968 (GBl. 11968 Nr. 11S. 232) geregelten Voraussetzungen befugt, Sachen in Verwahrung zu nehmen. Zr Arrestbefehl / Durchsuchung beschleunigtes Verfahren - besondere Art des / Strafverfahrens vor dem Kreisgericht, für das spezifische Regelungen eine außergewöhnlich kurzfristige Anberaumung der Hauptverhandlung erlauben. Ein b. V. ist nur möglich, wenn der Sachverhalt einfach und die sofortige Verhandlung möglich ist und der Beschuldigte die Tat nicht bestreitet (§257 StPO); mit dem b. V. soll zugleich eine höhere Wirksamkeit im Kampf gegen die Kriminalität und zur Erziehung des Täters erreicht werden. Der Staatsanwalt kann den Antrag auf Durchführung eines b. V. und die Z* Anklage mündlich vortragen. Die dem Gericht obliegenden Aufgaben können - wenn Schöffen nicht unverzüglich einsetzbar sind - vom Einzelrichter wahrgenommen werden. Das Gericht darf als Höchststrafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr aussprechen (§ 258 StPO). Es kann bis zur Verkündung des Urteils davon Abstand nehmen, die Sache im b. V. zu verhandeln. Beschluß - Rechtsform der Entscheidung von kollektiven Staatsorganen, anderen Gremien und Organisationen im Rahmen ihrer / Kompetenz. Mit B. werden für die jeweiligen Adressaten verbindliche Festlegungen getroffen. Sie können sich sowohl an eine konkrete Person ( Zr Individualakt) als auch an einen größeren oder unbestimmten Personenkreis (ZT Normativakt) wenden. Ergehen B. als Individualakt, unterliegen sie in der Regel einem Zr Rechtsmittel, bevor sie Rechtswirksamkeit erlangen. Zur Herbeiführung einer Entscheidung in B.form bedarf es einer rechtlich geregelten Ermächtigung, an die bestimmte verfahrensrechtliche Regelungen geknüpft sind. So setzt die B.fassung oft B.fä-higkeit voraus, d. h. die Anwesenheit einer bestimmten Anzahl (in der Regel einfache Mehrheit) der Mitglieder des kollektiven Organs. B. haben einen unterschiedlichen, aus der Kompetenz des beschließenden Organs abgeleiteten Inhalt. B. der / Volkskammer der DDR werden neben Zr Gesetzen als allgemeinverbindliche / Rechtsvorschriften erlassen. Als В. ergehen insbesondere Festlegungen zur Organisation der Arbeit der Volkskammer (Geschäftsordnung, Bildung von Ausschüssen) sowie zur Wahl der Organe der Volkskammer. B. des Zr Staatsrates der DDR ergehen in Durchführung seiner Aufgaben, die sich aus seiner Funktion als kollektives Staatsoberhaupt ergeben und ihm durch die Verfassung und die Volkskammer übertragen sind (Art. 66 Abs. 1 Verfassung). Dazu gehört die Ausschreibung der Wahlen zu den Volksvertretungen, die Stiftung staatlicher Auszeichnungen und die B.fassung über die Amnestie. Der Zr Nationale Verteidigungsrat der DDR beschließt die zur Gewährleistung der Landesverteidigung erforderlichen 59;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Genossen Minister gerichtete, wissenschaftlich begründete Orientierung für eine den hohen Anforderungen der er Oahre gerecht werdende Untersuchungsarbeit gegeben.

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