Rechtslexikon 1988, Seite 55

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 55 (Rechtslex. DDR 1988, S. 55); Beherbergungsvertrag /VHotelaufenthalt B erufsausbildung Beihilfe - Form der Teilnahme an einer / Straftat. Wegen B. ist strafrechtlich verantwortlich, wer vorsätzlich einen anderen vor, während oder in Ausnahmefällen nach dem Begehen einer vorsätzlichen Tat unterstützt oder dem Täter nach der Tatausführung vorher zugesicherte Hilfe leistet (§22 Abs. 2 Ziff. 3 StGB). Die Unterstützung oder Hilfeleistung wird überwiegend im aktiven Handeln des Gehilfen bestehen, z. B. im Erteilen von Ratschlägen, in der Sicherung des Tatortes oder der Entgegennahme des Diebesgutes, ausnahmsweise kann B. durch Unterlassen vorliegen, z. B. wenn ein Wächter pflichtwidrig und vorsätzlich Sicherungsmaßnahmen außer acht läßt. Der Gehilfe erfüllt selbst, im Gegensatz zum Mittäter Mittäterschaft), keine Tatbestandsmerkmale der Straftat, zu der er B. leistet. Im Unterschied zur / Anstiftung muß der Täter selbst zur Tat bereits entschlossen sein. Die Bestrafung wegen B. richtet sich nach dem Gesetz, das der Täter durch die Straftat selbst verletzt hat. Beihilfe für Lehrlinge - staatliche Zuwendung an / Lehrlinge, die auf Grund ihrer sozialen Verhältnisse besonderer Unterstützung bedürfen. Die zusätzlich zum / Lehrlingsentgelt gezahlte B. beträgt monatlich 50 Mark (VO über die Erhöhung der Entgelte der Lehrlinge vom 11.6. 1981, GBl. I 1981 Nr. 17 S.231). Anträge auf Gewährung von B. sind über den Betrieb, der den / Lehrvertrag abgeschlossen hat, an die für den Betrieb zuständige Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung des Rates des-Kreises zu richten. Kindern von Kämpfern gegen den Faschismus und Verfolgten des Faschismus wird die B. in jedem Falle gewährt. Beiordnung eines Rechtsanwalts /* Bestellung eines Verteidigers ? Rechtsanwaltskosten Beleidigung - Handlung, die eine grobe Mißachtung der Würde eines Menschen (durch Beschimpfungen, Tätlichkeiten, unsittliche Belästigungen oder ähnliches) zum Ausdruck bringt oder das Andenken an einen Verstorbenen grob verletzt (§137 StGB). B. ist in der Regel eine / Verfehlung, die von den gesellschaftlichen Gerichten verfolgt wird. Sind durch die Tat jedoch nach Art und Auswirkungen sowie der Persönlichkeit und der Schuld des Täters die Rechte des Geschädigten oder die gesellschaftlichen Beziehungen zwischen den Bürgern schwerwiegend verletzt, liegt ein Vergehen {/ Straftat) vor. Wurde die В. in der Öffentlichkeit wegen der Zugehörigkeit des Bürgers zu einem staatlichen Organ oder zu einer gesellschaftlichen Organisation oder wegen seiner staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit begangen, kann der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft werden (§ 139 Abs. 3 StGB). ' Benutzungsjahr - für die Nutzensermittlung zur materiellen Anerkennung von Neuerer- und Erfinderleistungen maßgebender Zeitraum. Das B. besteht aus den ersten 12 Monaten seit Beginn der Benut- zung einer Neuerung (§ 3 der 1. DB zur NVO). Die Benutzung beginnt - mit Beginn der neuerungs- oder erfindungsgemäßen Herstellung eines Erzeugnisses, wenn die Neuerung oder Erfindung ein neu- oder weiterentwickeltes Erzeugnis betrifft; - mit Aufnahme der Arbeit nach dem neuerungs-oder erfindungsgemäß veränderten oder neu eingeführten Verfahren, wenn die Neuerung bzw. Erfindung ein Verfahren (z. B. Herstellungsverfahren) betrifft. Ist die Benutzungsdauer kürzer als 12Monate, wird der Ermittlung des Nutzens und damit der Berechnung oder Festsetzung der Vergütung der tatsächliche Benutzungszeitraum zugrunde gelegt. Bei / überbetrieblicher Benutzung von Neuerungen bzw. bei Benutzung einer Erfindung in weiteren Betrieben wird stets ein neues, nur für diese Benutzung maßgebendes B. ausgelöst. Bereitstellung eines Grundstücks / Inanspruchnahme von Grundstücken / Nutzung von Grundstük-ken durch Bürger Berufsausbildung - planmäßiger und systematisch gestalteter staatlicher Bildungs- und Erziehungsprozeß zur Ausbildung allseitig entwickelter, klassenbewußter und qualifizierter / Facharbeiter. Die B. ist Bestandteil des / einheitlichen sozialistischen Bildungssystems. Sie gewährleistet, daß jeder Jugendliche sein Recht und seine Pflicht gemäß Art. 25 Abs. 4 Verfassung, einen Beruf zu erlernen, wahrnehmen kann. Die B. baut auf den Ergebnissen der / zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule auf und sichert die Einheit von praxisverbundener theoretischer und berüfsprakti-scher Ausbildung. Dabei muß die Planung der B. sowohl gegenwärtigen als auch zukünftigen gesellschaftlichen Bedürfnissen Rechnung tragen und den wachsenden Aufgaben bei der Verwirklichung der ökonomischen Strategie entsprechen. Mit dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt verändern sich die Inhalte der / Facharbeiterberufe. B. besteht in der Regel aus der beruflichen Grundausbildung und der beruflichen Spezialisierung. Der Betrieb trägt die Verantwortung dafür, daß dem / Lehrling auf der Grundlage der staatlichen Lehrpläne ein solides, anwendungsbereites Wissen und Können vermittelt und er zu schöpferischer Arbeit im Beruf befähigt wird (§131 AGB; §21 Jugendgesetz). Der Ausbildungsbetrieb arbeitet dabei eng mit dem Rat des Kreises bzw. des Stadtbezirkes, den zuständigen Organen der Gewerkschaft, der FDJ und anderen gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Erziehungsberechtigten zusammen. Die Betriebe haben auch die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß der ? Berufswettbewerb als Bestandteil des / sozialistischen Wettbewerbs geführt wird und die Lehrlinge hohe Ergebnisse beim Lernen und in der Arbeit erreichen. 55;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung und gegen die Persönlichkeit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ergebnisse der Arbeit bei der Aufklärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin und zur Durchsetzung von Maßnahmen zu deren strafrechtlichen Verfolgung sowie zur Auseinandersetzung mit dem von der ausgehenden Revanchismus, die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen durch die Linie Untersuchung unter den Bedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft ein erhöhtes qualitatives Niveau erfordert.

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