Rechtslexikon 1988, Seite 47

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 47 (Rechtslex. DDR 1988, S. 47); außerhalb der Ehe geborenes Kind che und beweisbedürftige Tatsachen informieren. A. vor Gericht sind wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Es beteht eine A.pflicht, sofern von / Zeugen kein A.verweigerungsrecht geltend gemacht werden kann. Ein solches Recht haben der Ehegatte und die Geschwister des Beschuldigten oder Angeklagten bzw. einer Prozeßpartei sowie Personen, die mit dem Beschuldigten oder Angeklagten bzw. mit einer Prozeßpartei in gerader Linie verwandt oder durch Annahme an Kindes Statt verbunden sind (§ 26 StPO; § 56 ZPO). Darüber hinaus besteht nach § 27 StPO und § 55 Abs. 2 ZPO das Recht zur Verweigerung der A., ja sogar eine A.verweigerungspflicht für solche Zeugen, die einer beruflichen '/ Schweigepflicht unterliegen, z. B. Ärzte und Rechtsanwälte sowie gemäß Art. 60 Abs. 2 Verfassung ein A.verweigerungsrecht für Abgeordnete der Volkskammer. Das A.verweigerungsrecht besteht nicht, wenn sich die A. auf eine Handlung bezieht, bei der gemäß § 225 StGB / Anzeigepflicht besteht, oder wenn der zur Verschwiegenheit Verpflichtete von seiner Schweigepflicht befreit wurde. Über ihr A.verweigerungsrecht werden die Zeugen bei jeder Vernehmung belehrt. Sie können auf dieses Recht verzichten oder den Verzicht widerrufen. Zeugen können auch die A. über solche Fragen verweigern, deren Beantwortung sie oder einen der genannten Angehörigen der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde (§27 Abs. 4 StPO; §56 Abs. 2 ZPO). Bezüglich der Angehörigen gilt dies nicht, wenn sich die A. auf eine Handlung bezieht, die der Anzeigepflicht unterliegt. Die vorsätzlich falsche A. eines Zeugen, Sachverständigen oder einer Prozeßpartei vor Gericht ist gemäß § 230 StGB strafbar. Aussageverweigemngsrecht / Aussage Ausschlagung der Erbschaft / Erbschaft Ausschluß der Öffentlichkeit / Öffentlichkeit der Verhandlung Ausschüsse der Volkskammer - Organe der / Volkskammer der DDR, die diese zur Unterstützung ihrer Tätigkeit für verschiedene Arbeitsgebiete aus ihrer Mitte bildet. A. werden auf ihrer konstituierenden Tagung nach der Neuwahl von der Volkskammer gewählt. Sie bestehen aus / Abgeordneten und Nachfolgekandidaten; zur ständigen oder zeitweiligen Mitarbeit können Fachleute entsprechend dem Aufgabenbereich des Ausschusses hinzugezogen werden. Bildung, Aufgaben und Befugnisse der A. sind in Art. 61 und 65 Verfassung und in der Geschäftsordnung der Volkskammer vom 7. Oktober 1974 (GBl. 11974 Nr. 50 S. 469) geregelt. Es bestehen 15 A.: Ausschuß für Auswärtige Angelegenheiten, Ausschuß für Nationale Verteidigung, Verfassungs- und Rechtsausschuß, Ausschuß für Industrie, Bauwesen und Verkehr, Ausschuß für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, Ausschuß für Handel und Versorgung, Ausschuß für Haushalt und Finanzen, Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik, Ausschuß für Gesundheitswesen, Ausschuß für Volksbildung, Ausschuß für Kultur, Jugendausschuß, Ausschuß für Eingaben der Bürger, Geschäftsordnungsausschuß und Mandatsprüfungsausschuß. Jeder Ausschuß wählt einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter des Vorsitzenden, die den Vorstand des Ausschusses bilden. Den A. obliegt in enger Zusammenarbeit mit den Wählern die Beratung von Gesetzentwürfen und die ständige Kontrolle der Durchführung der / Gesetze. Sie tragen wesentlich dazu bei, die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle in der Tätigkeit der Volkskammer zu verwirklichen. Die A. sind berechtigt, Gesetzesvorlagen einzubringen und Anträge an die Volkskammer zu stellen. Sie beraten die Gesetzentwürfe, die ihnen vom Präsidium der Volkskammer überwiesen wurden, und nehmen auf den Tagungen zu den Vorlagen Stellung {/ Gesetzgebung). Sie können dem / Staatsrat der DDR und dem / Ministerrat der DDR Vorschläge und Empfehlungen unterbreiten. Die A. prüfen die Wirksamkeit der Gesetze, studieren fortgeschrittene Erfahrungen und heranreifende Probleme bei der Lösung der staatlichen Aufgaben. Sie bilden dazu Arbeitsgruppen, die an Ort und Stelle Untersuchungen durchführen, mit den Werktätigen beraten, ihre Erfahrungen und Vorschläge auf greif en. Die A. können die Anwesenheit der zuständigen Minister und Leiter anderer staatlicher Organe in ihren Beratungen zur Erteilung von Auskünften verlangen. Alle Staatsorgane sind verpflichtet, den A. die erforderlichen Informationen zu geben. In Übereinstimmung mit dem Präsidium der Volkskammer unterstützt der Ministerrat die Arbeit der A. Er sichert, daß sie über wichtige Fragen der Durchführung der Staatspolitik informiert werden und daß die zuständigen Staatsorgane Vorschläge, Stellungnahmen und Empfehlungen der A. auswerten. außergerichtliche Kosten / Kosten des Verfahrens außerhalb der Ehe geborenes Kind - Kind, dessen Eltern weder bei seiner Geburt noch innerhalb der gesetzlichen Empfängniszeit miteinander verheiratet waren. Auch eine И Vaterschaftsanfechtung kann dazu führen, daß ein Kind die familienrechtliche Stellung eines außerhalb der Ehe geborenen erlangt. In allen diesen Fällen wird ein /* Rechtsverhältnis zwischen dem Kind und seinem Vater erst durch / Vaterschaftsanerkennung oder / Vaterschaftsfeststellung begründet. Das FGB enthält den Rechtsgrundsatz, daß bei fehlender Ehe zwischen den Eltern die Mutter das '/ Erziehungsrecht allein ausübt und sich der Staat jeder Einmischung enthält. Die Mutter trägt die Verantwortung für Betreuung und Pflege des Kindes, sorgt für seine Erziehung und Beaufsichtigung, übernimmt die rechtliche Vertretung, bestimmt seinen 47;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges rechtzeitig erkannt und verhindert werden weitgehendst ausgeschaltet und auf ein Minimum reduziert werden. Reale Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gesamt aufgabenstellung Staatssicherheit . Diese hohe Verantwortung der Linie ergibt sich insbesondere aus der im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens und aus der vor und während der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens in der Regel nicht vorausgesehen werden, ob und welche Bedeutung diese vom Beschuldigten als falsch bezeichneten Aussagen im weiteren Verlauf der Untersuchung erlangen. Es ist in Abhängigkeit von den objektiven Möglichkeitni cfr zu lösenden Beobachtungsauf gäbe -entweder noch währetid dfer Beobachtung oder sofort im Anschluß daran dokumentiert worden sind.

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