Rechtslexikon 1988, Seite 44

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 44 (Rechtslex. DDR 1988, S. 44); Ausbildungsbeihilfe und Materialien, Ermittlung kostengünstiger Um-und Ausbaumöglichkeiten usw.) die Bürgerinitiativen zur Schaffung von A. einschließlich der FD J-Aktion „Umgebaut und ausgebaut“. Die örtlichen Räte können von staatlichen Organen, Betrieben und zugelassenen Bausachverständigen baufachliche Gutachten über die Eignung von Gebäuden bzw. von Räumen als A. anfertigen lassen. Auch die örtlichen / Wohnungskommissionen sind berechtigt, Vorschläge für den Um- und Ausbau zu unterbreiten. Wohnungssuchende Bürger, die mit Zustimmung des örtlichen Rates selbständig oder mit Unterstützung ihrer Betriebe aus zweckentfremdeten oder bisher für Wohnzwecke ungeeigneten Räumen Wohnraum schaffen, haben Anspruch auf diesen Wohnraum und erhalten ihn im Rahmen der erstmaligen Vergabe zugewiesen. Das gilt entsprechend, wenn Betriebe solche Baumaßnahmen für ihre Werktätigen durchführen (§23 Abs. 2 WLVO). Zr Wohnraumzuweisung Ausbildungsbeihilfe - finanzieller Betrag, der Schülern der EOS monatlich gewährt wird: 110 Mark für Schüler der 11. Klasse, 150 Mark für Schüler der 12. Klasse. In begründeten Ausnahmefällen kann für Schüler, die auf Grund ihrer sozialen Verhältnisse besonderer Unterstützung bedürfen, die A. um monatlich 50 Mark erhöht werden (VO über Ausbildungsbeihilfen für Schüler der erweiterten allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen sowie der Spezialschulen im Bereich der Volksbildung vom 11.6.1981, GBl. 11981 Nr. 17 S. 232). Z' Beihilfe für Lehrlinge Ausbildungsberuf / Facharbeiterberuf Ausgehzeit Z* ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit Ausgleichszahlung - in gesetzlich vorgesehenen Fällen bei Lohnausfall des Werktätigen vom Betrieb zu zahlende Geldleistung. A. sollen Werktätige sozial sicherstellen, wenn sie aus objektiven oder gesellschaftlich gerechtfertigten subjektiven Gründen zeitweilig ihre Arbeitsaufgaben nicht erfüllen können und dadurch eine Lohnminderung eintritt. A. in Höhe des Durchschnittslohnes werden unter anderem gewährt, wenn der Werktätige infolge Betriebsstörungen, Warte- oder Stillstandszeiten an der Erfüllung seiner Arbeitsaufgabe gehindert und die / vorübergehende Übertragung einer anderen Arbeit nicht möglich ist (§ 114 AGB) oder wenn er auf Grund von Naturereignissen, Verkehrsstörungen oder anderen von ihm nicht zu vertretenden Umständen nicht pünktlich zur Arbeit erscheinen kann und eine / Nacharbeit für die ausgefallene Arbeitszeit nicht festgelegt wird (§ 115 AGB). Auch in den meisten Fällen einer / Freistellung von der Arbeit steht dem Werktätigen ein Anspruch auf A. zu. Für die durch den / Hausarbeitstag sowie durch / Feierta- ge ausfallende Arbeitszeit wird ein Ausgleich in Höhe des Tariflohnes gezahlt (§ 185 Abs. 5, § 169 Abs. 2 AGB). Auch die für die Zeit des Z* Erholungsurlaubs gezahlte Urlaubsvergütung ist eine A. / Geldleistungen der Sozialversicherung sind keine A., obwohl sie dem gleichen Zweck wie diese dienen und oft auch im Betrieb gezahlt werden. Auskünfte über Konten - Mitteilungen über das Bestehen eines Kontos, die Höhe des Guthabens und über Art und Umfang von Kontobewegungen. Konten geben Aufschluß über die Einkommensverhältnisse und die finanzielle Lage des Kontoinhabers. Es entsteht daher mit ihrer Errichtung ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen diesem und dem Kreditinstitut, das die Pflicht der Mitarbeiter zur Verschwiegenheit gegenüber jedem Dritten einschließt (§ 9 Abs. 2 Sparkassenstatut vom 23.10.1975, GBl. I 1975 Nr. 43 S. 703). A. dürfen daher an Dritte nur in den durch Rechtsvorschriften ausdrücklich bestimmten Fällen gegeben werden (§235 Abs. 2 ZGB). So ist die Einsichtnahme in Spar-, Giro-, Postscheck-und andere Konten einer als Täter oder Teilnehmer einer Straftat verdächtigen Person zulässig, und es dürfen A. erteilt werden, wenn zu vermuten ist, daß dadurch Beweismaterial gefunden wird (§ 108 Abs. 3 StPO). Bei anderen Personen ist die Konteneinsicht nur zulässig, wenn in Zusammenhang mit einer Straftat ein konkreter Anhalt dafür entsteht, daß Beweismaterial aufgefunden werden kann (wenn z. B. aus der Straftat erlangte Gelder auf das Konto des Ehegatten deponiert worden sind). Die Anordnung zur Konteneinsicht steht dem Staatsanwalt, bei Gefahr im Verzüge auch den Untersuchungsorganen zu (§109 Abs. 1 StPO). Auskunftspflicht - zusammenfassende Bezeichnung für die in verschiedenartigen gesellschaftlichen Beziehungen bestehende rechtliche Verpflichtung, einem anderen - in der Regel dem Vertragspartner -bestimmte Umstände offenzulegen. Der / Dienstleistungsbetrieb ist verpflichtet, auf Verlangen des Bürgers Auskunft über den Stand der Arbeiten zu erteilen (§168 Abs. 2, §189 Abs. 2, §199 Abs. 2 ZGB). Bei Zf hauswirtschaftlichen Dienstleistungen und Reparaturen ist dies praktisch nur dann bedeutsam, wenn die Zr Leistungszeit nicht eingehalten wird. Bei bestimmten / persönlichen Dienstleistungen dagegen (z. B. Besorgung von Vermögens- und anderen Angelegenheiten), die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die A. von wesentlich größerer Bedeutung für die allseitige Vertragserfüllung. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer jederzeit zur Auskunft auffordern; bei Beendigung dieser Dienstleistungen ist die A. als Rechenschaftspflicht ausgestaltet (§ 199 Abs. 2 ZGB). Im / Versicherungsverhältnis ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die von der Versicherungseinrichtung geforderten Auskünfte, z. B. über das Schadensereignis oder den Umfang des eingetretenen Schadens, wahrheitsgemäß zu erteilen (§ 252 Abs. 3 ZGB). Die A. des Veräußerers eines Grundstücks umfaßt z. B. Angaben über Größe und Grenzen des Grund- 44;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der tersuchungshaftanstalt sowie insbesondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbundene. Durch eine konsequent Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird die Aufgabe gestellt, daß Störungen oder Gefährdungen der Durchführung gerichtlicher Haupt Verhandlungen oder die Beeinträchtigung ihres ordnungsgemäßen Ablaufs durch feindlich negative oder provokativ-demonstrative Handlungen unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

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