Rechtslexikon 1988, Seite 415

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 415 (Rechtslex. DDR 1988, S. 415); Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen sind das Patentgesetz, die VO über industrielle Muster vom 17.Januar 1974 (GB1.I 1974 Nr. 15 S. 140), die Neuererverordnung und die Schutzrechtsverord-nung vom 31. Januar 1980 (GBL 11980 Nr. 7 S. 49). Witwenrente ? Hinterbliebenenrente Wochenendgrundstück Nutzung von Grundstük-ken durch Bürger Wochenendzimmer / Fremdenzimmer Wochengeld / Schwangerschafts- und Wochengeld Wochenurlaub / Schwangerschafts- und Wochenurlaub Wohnheim / Feierabend- und Pflegeheim / Lehrlingswohnheim '/ Studentenwohnheim Wohnraumlenkung - Maßnahmen des sozialistischen Staates zur Erfassung, Verteilung und intensiven Nutzung des wachsenden Wohnungsfonds, um das in Art. 37 Verfassung festgelegte Grundrecht der Bürger auf Wohnraum {/ Recht auf Wohnraum) immer besser verwirklichen zu können. Mit der W. fördert der Staat entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen die Erhaltung, Modernisierung und planmäßige Erweiterung des Wohnungsbestandes, gewährleistet er die öffentliche Kontrolle über die gerechte Verteilung des Wohnraumes und sichert er die immer bessere Befriedigung der Wohnbedürfnisse der Bürger. Im Mittelpunkt der W. steht die Verwirklichung der sozialistischen Wohnungspolitik als Bestandteil der Sozialpolitik der Partei der Arbeiterklasse und des sozialistischen Staates mit ihrem Kernstück: Lösung der Wohnungsfrage als soziales Problem bis 1990. Die W. ist darauf gerichtet, jedem Bürger angemessenen Wohnraum bei stabilen niedrigen Preisen Mietpreis) zur Verfügung zu stellen und zur weiteren Verbesserung der Wohnverhältnisse den wachsenden Wohnungsfonds planmäßig zu erfassen und mit hoher gesellschaftlicher Wirksamkeit zu verwenden. Verantwortlich für die W. sind die staatlichen Organe, deren hierbei bestehende Rechte und Pflichten in Rechtsvorschriften, insbesondere im GöV und in der WLVO, festgelegt sind. Sie regeln Verantwortung und Aufgaben der Staatsorgane, das Verfahren der Wohnraumverteilung, die Mitwirkung der Bürger in / Wohnungskommissionen sowie die Zusammenarbeit der Räte der örtlichen Volksvertretungen mit den örtlichen und betrieblichen Wohnungskommissionen, Verantwortung und Aufgaben der / Rechtsträger, Eigentümer, Verwalter sowie sonstigen Verfügungsberechtigten von Wohngebäuden, Instandsetzung, Instandhaltung oder Modernisierung und Gewinnung von Wohnraum sowie die Zusammenarbeit der örtlichen Staatsorgane mit den Betrieben und den sozialistischen Wohnungsbaugenossenschaften, die Durchsetzung von Entscheidungen und die / Rechtsmittel gegen Entscheidungen der für die W. zuständigen Organe. Wohnraumvergabeplan Entsprechend dem Prinzip des demokratischen Zentralismus entscheidet der Ministerrat über Grundfragen der Wohnungspolitik und gewährleistet die einheitliche Anleitung, Koordinierung und Kontrolle der örtlichen Räte bei der W. Die grundsätzlichen Aufgaben der W. und der WohnungsWirtschaft werden von den Bezirkstagen als Teil der Gesamtentwicklung des Territoriums zusammen mit dem Fünfjahrplan beschlossen (§ 28 Abs. 2 GöV; § 5 WLVO). Das betrifft vor allem Entscheidungen, mit denen die sozialpolitische Wirksamkeit der Wohnraumvergabe und ihr Einfluß auf die Entwicklung der materiellen Produktion erhöht sowie volkswirtschaftlich wichtige Vorhaben gesichert werden. Dazu gehört unter anderem die Wohnraumversorgung von Familien mit 3 und mehr Kindern, von Schichtarbeitern oder von Werktätigen neu entstehender Betriebe bzw. volkswirtschaftlich wichtiger Produktionszweige im Territorium. Auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und der Beschlüsse der Bezirkstage treffen die Räte der Kreise die zur einheitlichen Verwirklichung der Wohnungspolitik im Territorium erforderlichen Festlegungen. Eine besonders hohe Verantwortung für die W. tragen die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden. Sie beschließen den / Wohnraumvergabeplan für das Planjahr, der von der Volksvertretung bestätigt wird (§ 8 WLVO), vergeben auf seiner Grundlage den Wohnraum an Wohnungssuchende Bürger und kontrollieren die zweckbestimmte Nutzung sowie gerechte Verteilung des Wohnraumes in ihrem Territorium. / Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften und / Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaften nehmen auf der Grundlage der dafür geltenden Rechtsvorschriften im Rahmen ihrer Wohnungsfonds Aufgaben der W. wahr. Sind Schwerpunktbetrieben und weiteren Betrieben mit / Werkwohnungen durch einen Beschluß des Bezirkstags Aufgaben, Rechte und Pflichten der W. übertragen, nehmen sie diese auf der Grundlage der WLVO und der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen wahr. Besondere Bedeutung für die Erschließung von Wohnraumreserven und die bessere Auslastung von Wohnraum hat der / Wohnungstausch. Auch für die W. gilt der Grundsatz der demokratischen Mitwirkung, der Einbeziehung der Betriebe, Genossenschaften, Einrichtungen sowie Ausschüsse der Nationalen Front und gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere des FDGB, der FD J und der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, sowie der Bürger in die Lösung wohnungspolitischer Aufgaben. Die Bürger arbeiten z. B. als Abgeordnete, Mitglieder der Wohnungskommissionen oder in anderen gesellschaftlichen Gremien aktiv an der Leitung und Planung auf dem Gebiet der Wohnungspolitik sowie an der Kontrolle der Nutzung des gesamten Wohnraumes mit. Wohnraumvergabeplan - Instrument der örtlichen Staatsorgane zur planmäßigen Verwirklichung der Wohnungspolitik im Territorium. Im W. sind die 415;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung des Ministers zum Befehl zur Verhinderung der Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind. Zur Sicherstellung dieser Hauptaufgaben sind in den zuständigen Diensteinheiten folgende spezifische operative Mobilmachungsmaßnahmen zu planen und vorzubereiten: die schnelle Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person zu empfangen. Der Briefverkehr und die Unterhaltung beim Besuch sind in deutscher Sprache zu führen.

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