Rechtslexikon 1988, Seite 411

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 411 (Rechtslex. DDR 1988, S. 411); ?funk- oder Fernsehfassung eines Werkes oder ueber die Sendung eines Werkes durch Rundfunk oder Fernsehen sowie weitere in ?38 Abs. 1 Gesetz ueber das Urheberrecht vom 13. September 1965 (GBl. 11965 Nr. 14 S.209; im folgenden Urheberrechtsgesetz genannt) auf gefuehrte Vertraege. Im W. soll vereinbart werden: Inhalt, Art und Umfang des Werkes sowie Art und Umfang seiner Verwendung; Termin der Lieferung des Werkes; Art und Weise des Zusammenwirkens zwischen Urheber und Einrichtung; Zeitpunkt fuer den Beginn der Verwendung, z. B. Tag der Auffuehrung eines Musikwerkes, geplantes Erscheinen eines Buches; Vertragsdauer oder Zahl der in den Verkehr zu setzenden Werkstuecke, z. B. Auflagenhoehe, oder Auffuehrungen oder Sendungen; Verguetung des Urhebers; Voraussetzungen und Formen der Aenderung oder Aufloesung des Vertrages (? 39 Urheberrechtsgesetz). In den grossen Bereichen des wissenschaftlichen und kuenstlerischen Werkschaffens, z.B. im Verlagswesen, werden die W. auf der Grundlage der vom Ministerium fuer Kultur in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Urheber und der Gewerkschaft entwickelten Vertragsmuster (?41 Urheberrechtsgesetz) abgeschlossen. Diese sind zwar keine Rechtsnormen, jedoch gelten ihre Regelungen als Vertragsinhalt, wenn die Vertragspartner ueber einzelne Punkte ihrer Vertragsbeziehungen nichts vereinbart haben (?41 Abs. 2 Urheberrechtsgesetz). Wurde der W. ueber ein noch zu schaffendes Werk geschlossen, hat sich der Vertragspartner nach dessen Uebergabe und innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist zur Abnahme des Werkes zu aeussern. Lehnt er die Abnahme ab oder haelt er Veraenderungen fuer notwendig, hat er hiervon den Urheber innerhalb der festgelegten Frist schriftlich zu unterrichten. Unterlaesst er dies, gilt das Werk als abgenommen. Werktag - Tag, der vom Gesetz nicht grundsaetzlich als Tag der Arbeitsruhe festgelegt ist. In der DDR sind mit Ausnahme der Sonntage und der gesetzlichen Feiertage alle Tage der Woche W., auch der Sonnabend, obwohl dieser seit Einfuehrung der durchgaengigen Fuenftagearbeitswoche im Jahre 1967 fuer zahlreiche Werktaetige ein / arbeitsfreier Werktag ist. Arbeit an einem Sonnabend ist der Arbeit an jedem anderen W. gleichgestellt. Werkwohnung - Wohnung, fuer die im Rahmen der vom Bezirkstag beschlossenen Grundsaetze der / Wohnraumlenkung und Wohnraumbewirtschaftung im Territorium einem Betrieb Aufgaben der Wohnraumlenkung uebertragen sind. W. sind werkseigene Wohnungen, die sich in Rechtstraegerschaft der Betriebe {/ Rechtstraeger) befinden, sowie sonstige von den Betrieben verwaltete Wohnungen und werkgebundene Wohnungen, die den Betrieben von den oertlichen Raeten fuer die Wohnraumvergabe zur Verfuegung gestellt worden sind und die in der Regel von Betrieben der Wohnungswirtschaft verwaltet werden. W. gleichgestellt sind Wohnungen in Gebaeuden, die sich in Rechtstraegerschaft volkseigener Gue- Werk wohnung ter befinden, sowie solche Wohnungen, die volkseigenen Guetern fuer ihre Werktaetigen zur Verfuegung gestellt werden. Auf genossenschaftseigene Wohnungen der LPG, Wohnungen, die sich in den von den LPG genutzten Gebaeuden befinden, sowie Wohnungen, die den LPG fuer ihre Mitglieder zur Verfuegung gestellt werden (/* LPG-Wohnung), finden die Bestimmungen ueber W. Anwendung (? 3 DB zur WLVO). Betriebe mit werkseigenen Wohnungen, denen keine Aufgaben der Wohnraumlenkung uebertragen wurden, sind berechtigt, mit Zustimmung der ? GL den oertlich zustaendigen Raeten Vorschlaege zur Vergabe dieser Wohnungen zu unterbreiten. Bei werkgebundenen Wohnungen entscheiden die oertlichen Raete ueber das Nachzugsrecht, d. h. darueber, ob diese Wohnung auch dann eine werkgebundene Wohnung bleiben soll, wenn dem Mieter anderer Wohnraum zugewiesen wird. Betrieben mit W., denen Befugnisse der Wohnraumlenkung uebertragen wurden, obliegt eine besonders hoehe Verantwortung fuer die Versorgung ihrer Werktaetigen mit Wohnraum. Sie sind verpflichtet, Rechtsvorschriften und Beschluesse der oertlichen Volksvertretungen auf dem Gebiet der Wohnungspolitik anzuwenden, die gesellschaftlichen, sozialen und volkswirtschaftlichen Erfordernisse sowie Dringlichkeitskriterien und Belegungsnormative zu beruecksichtigen und Festlegungen zur Instandhaltung, Instandsetzung, Modernisierung und zum Um- und Ausbau von Wohnraum einzuhalten. Die Verantwortung der Leiter der Betriebe mit W. erstreckt sich auf alle grundsaetzlichen Massnahmen zur Verbesserung der Wohnverhaeltnisse der Werktaetigen, die in W. wohnen. Diese Massnahmen werden im Zusammenhang mit den Arbeits- und Lebensbedingungen geplant und in den BKV aufgenommen. Die Leiter der Betriebe haben bei der Vergabe der W. einheitliche Massstaebe anzulegen und eng mit den ? GL und den gewerkschaftlichen / Wohnungskommissionen zusammenzuarbeiten, Fuer den Abschluss und die Beendigung von Mietvertraegen ueber eine W. sind die Bestimmungen des ZGB ueber Wohnungsmiete (??94ff.) und der DB zur WLVO zu beachten. Bei werkseigenen Wohnungen wird der / Mietvertrag immer zwischen Betrieb (Vermieter) und Werktaetigem (Mieter) abgeschlossen; das gilt auch fuer werkgebundene Wohnungen, wenn es zwischen dem Betrieb und dem Rechtstraeger, Eigentuemer oder sonstigen Verfuegungsberechtigten so vereinbart worden ist. Wird der Mietvertrag ueber eine werkgebundene Wohnung nicht mit dem Betrieb, sondern dem Rechtstraeger, Eigentuemer oder sonstigen Verfuegungsberechtigten abgeschlossen, finden nicht die Bestimmungen zum Mietvertrag ueber eine W., sondern die Bestimmungen des ZGB zum Mietvertrag Anwendung. Der Mietvertrag bedarf der Schriftform. Der Abschluss eines Mietvertrages ueber eine W. setzt ein / Arbeitsrechtsverhaeltnis mit dem Betrieb voraus sowie die / WohnraumzuWeisung, aus der hervor- 411;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von politischer Untergrundtätigkeit zu beachtender Straftaten und Erscheinungen Terrorhandlungen Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden von - Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenze der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, ungesetzlich die. zu verlassen die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze Beihilfe oder anderweitige Unterstützung gewährten Agenten krimineller Menschenhändlerbande! Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, davon auf dem Territorium der und in anderen sozialistischen Staaten. Weitere Unterstützungshandlungen bestanden in - zielgerichteter Erkundung der GrenzSicherungsanlagen an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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