Rechtslexikon 1988, Seite 41

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 41 (Rechtslex. DDR 1988, S. 41); ?Grundstueck sein. Ist derjenige, dem ein eingetragenes Recht zusteht, unbekannt, z.B. weil derjenige, auf dessen Namen das Recht eingetragen ist, bereits verstorben ist und Erben nicht ermittelt werden konnten, kann im Wege des A. bewirkt werden, dass der unbekannte Berechtigte ausgeschlossen wird und das Recht auf den uebergeht, der das A. beantragt hat. Die Kraftloserklaerung von Urkunden im Wege des A. ist moeglich, wenn eine Urkunde verlorengegangen ist oder vernichtet wurde, in der Rechte verbrieft sind, die nur unter Vorlage der Urkunde geltend gemacht werden koennen, und der Aussteller der Urkunde nicht selbst zu deren Kraftloserklaerung berechtigt ist (?465 ZGB). Mit der Kraftloserklaerung wird die Voraussetzung geschaffen, dass die Urkunde ersetzt oder das Recht ohne ihre Vorlage geltend gemacht werden kann. Das A. wird auf / Antrag desjenigen eingeleitet, der ein rechtliches Interesse am Ausschluss des Rechts bzw. an der Kraftloserklaerung der Urkunde hat oder zum Besitz der Urkunde berechtigt ist. Das Gericht macht die Einleitung des A. oeffentlich bekannt und weist dabei darauf hin, dass das Recht ausgeschlossen bzw. die Urkunde fuer kraftlos erklaert werden kann, wenn ihm nicht innerhalb einer bestimmten Frist Tatsachen mitgeteilt werden, die dem entgegenstehen. A. kommen in der gerichtlichen Praxis in der DDR selten vor. Beim Verlust eines Sparbuchs besteht eine einfachere Moeglichkeit, unberechtigte Verfuegungen ueber das Sparguthaben zu verhindern {/ Sparkonto mit Sparbuch). Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft der Ehegatten - Aufloesung des gemeinschaftlichen / Eigentums der Ehegatten nach Beendigung einer Ehe durch Ehescheidung oder Tod eines Partners oder ausnahmsweise bei bestehender Ehe. Die A. nach dem Tode eines Ehegatten ist Voraussetzung, um den Nachlass bestimmen zu koennen, wenn mehrere Erben vorhanden sind und eine Z Erbauseinandersetzung erforderlich wird. Bei der A. nach Ehescheidung geht es darum, die Anteile jedes Partners am bisher gemeinschaftlichen Eigentum festzulegen. Das Gesetz orientiert darauf, dass die Ehegatten sich darueber einigen (? 39 Abs. 1 FGB). Koennen sie das nicht, entscheidet auf ihren Z Antrag das Gericht im Z Ehescheidungsverfahren (? 13 Abs. 2 ZPO) ueber die Verteilung. Der Antrag kann auch noch bis zum Ablauf eines Jahres nach der Ehescheidung gestellt werden. Wird das gemeinschaftliche Eigentum bei Ehescheidung von den Partnern nicht geteilt und die Teilung auch nicht bei Gericht beantragt, wird nach Ablauf der Jahresfrist jeder Beteiligte Alleineigentuemer derjenigen beweglichen Sachen, die sich in seinem Besitz befinden (?39 Abs. 3 FGB). Das gilt also nicht fuer Grundstuecke und Sparguthaben, sie bleiben bis zu einer Teilung gemeinschaftliches Eigentum. Fuer die A. legt das Gesetz den Grundsatz fest, dass den Ehegatten gleiche Anteile am gemeinschaftlichen Eigentum zustehen, d. h., es geht davon aus, dass jeder Ehegatte nach Massgabe seiner Leistungsfaehigkeit das gemeinschaftliche Eigentum mitge- Aufhebungsvertrag schaffen hat. In seiner Richtlinie vom 27. Oktober 1983 (GBl. 1 1983 Nr. 32 S. 309) orientiert das Oberste Gericht dahingehend, dass die Gerichte bei der Verteilung der Gegenstaende des gemeinschaftlichen Eigentums insbesondere die Interessen der unterhaltsberechtigten Kinder und die bisherigen und kuenftigen Lebensverhaeltnisse der Beteiligten zu beruecksichtigen haben, z.B. Alter, Gesundheitszustand und Grad der Erwerbsfaehigkeit der Beteiligten, das Interesse an bestimmten Gegenstaenden bei dem Ehegatten, dem das Z Erziehungsrecht fuer die Kinder uebertragen worden ist. Werden einem Ehegatten mehr Sachwerte zugeteilt, als ihm zustehen, hat er ggf. dem anderen einen entsprechenden Geldbetrag zu erstatten. Das Gericht kann ungleiche Anteile am gemeinschaftichen Eigentum festlegen. So hat der erziehungsberechtigte Ehegatte wegen der bei ihm lebenden unterhaltsberechtigten Kinder einen entsprechend hoeheren Bedarf an bestimmten Haushaltsgegenstaenden (z. B. Kuehlschrank, Waschmaschine). Ungleiche Anteile sind auch gerechtfertigt, wenn ein Ehegatte erhebliche Teile des gemeinschaftlichen Eigentums fuer persoenliche Beduerfnisse ausgegeben hat; wenn ein Ehegatte weder durch Erwerbstaetigkeit noch durch Arbeit im Haushalt einen angemessenen Beitrag geleistet hat; wenn ein Ehegatte sein Alleineigentum in groesserem Umfang zur Bildung gemeinschaftlichen Eigentums verwendet hat. Die vorzeitige A. bei bestehender Ehe ist auf Klage eines Ehegatten moeglich, wenn es zum Schutze der Interessen des Klagenden oder der minderjaehrigen Kinder erforderlich ist. Das gilt insbesondere dann, wenn die Ehegatten getrennt leben, weil einer oder beide nicht gewillt sind, die eheliche Gemeinschaft fortzusetzen (?41 FGB). Die Grundsaetze, nach denen das gemeinschaftliche Eigentum geteilt wird, sind die gleichen wie bei Ehescheidung. Nach der A. entsteht kein gemeinschaftliches Eigentum mehr, es sei denn, die Ehegatten vereinbaren schriftlich den Wiedereintritt der Eigentumsgemeinschaft. Aufhebungsvertrag - Vereinbarung zwischen einem Werktaetigen und seinem Betrieb ueber die Aufloesung des Z Arbeitsvertrages im gegenseitigen Einvernehmen. Der A. ist neben dem Z Ueberleitungsvertrag die dem Charakter der sozialistischen Arbeitsverhaeltnisse entsprechende Form der Beendigung eines Z Arbeitsrechtsverhaeltnisses, weil mit ihm die Interessen der Gesellschaft und die der Werktaetigen am besten in Uebereinstimmung gebracht werden koennen. Die Initiative zum Abschluss eines A. kann sowohl vom Betrieb als auch vom Werktaetigen ausgehen. Der Abschluss eines A. auf Initiative des Betriebes setzt voraus, dass dieser dem Werktaetigen vorher einen Z Aenderungsvertrag ueber die Aufnahme einer zumutbaren anderen Arbeit im Betrieb (Z Zumutbarkeit einer anderen Arbeit) oder - wenn das nicht moeglich ist - einen Ueberleitungsvertrag angeboten und der Werktaetige beides abgelehnt hat (?51 Abs. 2 41;
Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 41 (Rechtslex. DDR 1988, S. 41) Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 41 (Rechtslex. DDR 1988, S. 41)

Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung ausprägen zu helfen, Einen wichtigen und sehr konkreten Beitrag zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der mit der aufzuklärenden Straftat im Zusammenhang stehenden Beweismittel und unter Einbeziehung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse durch logisch richtiges schlußfolgerndes Denken möglich.

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