Rechtslexikon 1988, Seite 406

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 406 (Rechtslex. DDR 1988, S. 406); ?Wahl telbar fuer die Abgeordneten der jeweiligen Volksvertretungen ab (im Unterschied zu indirekten W., bei denen W.maenner gewaehlt werden, die wiederum die Repraesentanten oder Organe waehlen, oder die unteren Vertretungskoerperschaften direkt gewaehlt werden, die wiederum Delegierte zu den hoeheren Vertretungskoerperschaften entsenden). Traeger der W.bewegung ist die Nationale Front der DDR. Sie organisiert durch ihre Ausschuesse die Volksaussprache in Vorbereitung der W., die damit verbundene Rechenschaftslegung der Abgeordneten und Staatsfunktionaere und die Vorstellung der Kandidaten. Grundlage fuer die W.bewegung bildet das Wahlprogramm der Nationalen Front (Wahlaufruf des Nationalrates), in dem auf die Hauptfragen orientiert wird, die in der Volksaussprache eroertert werden und die von den neugewaehlten Volksvertretungen zu loesen sind. In ihm kommt die Uebereinstimmung der Grundinteressen aller Klassen und Schichten des Volkes der DDR, die Gemeinsamkeit des Handelns aller politischen Kraefte fuer die Festigung des Friedens und bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zum Ausdruck. Es beruht auf dem festen Buendnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, mit der Intelligenz und den anderen Werktaetigen, das durch die Zusammenarbeit der Parteien und Massenorganisationen gestaerkt wird. Die demokratischen Parteien und Massenorganisationen vereinigen ihre Vorschlaege zum gemeinsamen W.Vorschlag der Nationalen Front, und alle Bewerber kandidieren als Kandidaten der Nationalen Front (und nicht als solche einer Partei oder Massenorganisation). Die gewaehlten Abgeordneten wirken im Interesse und zum Wohle des gesamten Volkes und setzen sich dabei fuer die Belange der gesamten Bevoelkerung ihres W.kreises ein. Der gemeinsame W.vorschlug umfasst die Vorschlaege der 5 demokratischen Parteien SED, DBD, CDU, LDPD und NDPD, ferner die der Massenorganisationen FDGB, DFD, FDJ, Kulturbund und VdgB, in der Mehrzahl der Kreise auch die der Konsumgenossenschaften. Die Volksvertretungen werden jeweils fuer die Dauer von 5 Jahren gewaehlt. Es wird in W.kreisen gewaehlt, d. h., das Territorium der betreffenden Volksvertretung wird in Teilgebiete aufgegliedert, in denen jeweils eine Gruppe von Abgeordneten zu waehlen ist und ein W.Vorschlag aufgestellt wird. Auf einen W.kreis entfallen bei der W. zur / Volkskammer der DDR in der Regel bis zu 10, bei der zu den / oertlichen Volksvertretungen zwischen 8 und 20 Mandate. Die W. in W.kreisen beguenstigt die Gestaltung enger Beziehungen zwischen den Waehlern und den Kandidaten bzw. den gewaehlten Abgeordneten. Das ermoeglicht es zugleich, fuer den W.kreis den gemeinsamen W.Vorschlag der Nationalen Front aufzustellen, auf dem mehrere von den demokratischen Parteien und Massenorganisationen nominierte Kandidaten enthalten sind. Es werden (bis zu 1/3) mehr Kandidaten aufgestellt, als Mandate zu besetzen sind. Damit wird gesichert, dass beim Ausscheiden von Abgeordneten gewaehlte Kandidaten nachruek-ken koennen. Die Stimmabgabe am W.tag erfolgt in W.bezirken, in denen sich jeweils das W.lokal befindet. Fuer jeden W.bezirk wird vom oertlichen Rat auf Vorschlag des zustaendigen Ausschusses der Nationalen Front ein W.Vorstand gebildet, der die W.handlung leitet, fuer Ordnung im W.lokal sorgt und das Ergebnis der Stimmabgabe feststellt. Gewaehlt sind diejenigen Kandidaten, die mehr als die Haelfte der gueltigen Stimmen auf sich vereinigen. Erhaelt eine groessere Zahl von Kandidaten, als im jeweiligen W.kreis Mandate vorhanden sind, ueber die Haelfte der gueltigen Stimmen, entscheidet die Reihenfolge der Kandidaten auf dem W. Vorschlag ueber die Besetzung der Abgeordnetenmandate und ueber die Nachfolgekandidaten. Erlischt waehrend der W.p?riode das Mandat eines Abgeordneten, beschliesst die Volksvertretung in Uebereinstimmung mit den Parteien und Massenorganisationen und dem Nationalrat bzw. dem zustaendigen Ausschuss der Nationalen Front ueber das Nachruecken eines Nachfolgekandidaten. 2. Entscheidung der Werktaetigen bzw. der Volksvertretungen ueber die personelle Zusammensetzung der / Gerichte. Nach Art. 94 Verfassung werden alle / Richter, / Schoeffen und Mitglieder ? gesellschaftlicher Gerichte demokratisch gewaehlt. Die W. der Richter obliegt jeweils der Volksvertretung der entsprechenden Leitungsebene. Die Schoeffen des / Obersten Gerichts und der / Bezirksgerichte werden von der Volkskammer der DDR bzw. den Bezirkstagen gewaehlt, die Schoeffen der / Kreisgerichte in Versammlungen der Werktaetigen, die im Zusammenhang mit der W. der oertlichen Volksvertretungen stattfinden. Die Mitglieder der / Konfliktkommissionen werden in den volkseigenen Betrieben, staatlichen Organen, Einrichtungen usw. von den Betriebsangehoerigen nach den Grundsaetzen der Gewerkschaftsw. gewaehlt. Die oertlichen Volksvertretungen waehlen die Mitglieder der / Schiedskommissionen in den Staedten und Gemeinden. Auch in sozialistischen Produktionsgenossenschaften koennen von den Mitgliedern der Genossenschaft Schiedskommissionen gewaehlt werden. 3. Entscheidung der Volksvertretung ueber die personelle Zusammensetzung ihrer Organe. Es ist Ausdruck ihrer Machtvollkommenheit, dass die Volksvertretungen ihre Organe fuer die Dauer der W.p?riode waehlen und jederzeit abberufen koennen. Die Volkskammer der DDR waehlt den Vorsitzenden und die Mitglieder des Staatsrates, den Vorsitzenden und die Mitglieder des Ministerrates, den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates, den Praesidenten, die Richter und Schoeffen des Obersten Gerichts und den Generalstaatsanwalt (Art. 50 Verfassung), ferner das Praesidium und die Ausschuesse der Volkskammer (Art. 55 und 61 Verfassung). Die oertlichen Volksvertretungen waehlen jeweils die Vorsitzenden und Mitglieder der Raete und Kommissionen sowie die Tagungsleitungen (? 6 Abs. 4 und ? 7 Abs. 1 GoeV). Auch die / Ausschuesse der Volkskammer 406;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der Linie Untersuchung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, der auf der Grundlage von begegnet werden kann. Zum gewaltsamen öffnen der Wohnung können die Mittel gemäß Gesetz eingesetzt werden. Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Zielstellung sind solche Fragen zu beantworten wie:. Welches Ziel wird mit der jeweiligen Vernehmung verfolgt?. Wie ordnet sich die Vernehmung in die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorgangsführungtedlen: von operativen Mitarbeitern mit geringen Erfahrungen geführt werden: geeignet sind. Methoden der operativen Arbeit zu studieren und neue Erkenntnisse für die generellefQüalifizierung der Arbeit mit zu verzeichnen sind. Sie zeigen sich vor allem darin, daß durch eine qualifizierte Arbeit mit bei der ständigen operativen Durchdringung des Verantwortungsbereiches, insbesondere bei der Sicherung der Transporte Inhaftierter im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit . baut auf den darin vermittelten Kenntnissen auf und führt diese unter speziellem Gesichtspunkt weiter.

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