Rechtslexikon 1988, Seite 395

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 395 (Rechtslex. DDR 1988, S. 395); ?darf es einer entsprechenden Umsetzung, die eine innere Angelegenheit jedes Staates ist. Eine voelkerrechtliche Pflicht zur Umsetzung von V. in innerstaatliches Recht besteht dann, wenn sich der Staat ausdruecklich voelkerrechtlich dazu verpflichtet hat. In der Praxis haben sich mehrere Methoden und Formen der Umsetzung herausgebildet. Die gebraeuchlichste Methode ist die (allgemeine oder spezielle) Transformation. Dabei werden mit einem innerstaatlichen Rechtsakt geltende V.normen in innerstaatliches Recht transformiert, womit eine Aenderung des Adressaten, des Geltungsgrundes und ggf. auch des sozialen Inhalts der Normen bewirkt wird. Ein Fall allgemeiner Transformation findet sich in Art. 8 Abs. 1 Verfassung der DDR, mit dem die allgemein anerkannten, dem Frieden und der friedlichen Zusammenarbeit der Voelker dienenden Regeln des V. gewissermassen en bloc als verbindlich in unser Recht aufgenommen wurden. Die spezielle Form der Transformation wird hingegen vor allem angewandt, wenn Regelungen aus voelkerrechtlichen Vertraegen umzusetzen sind. Dies geschieht dann entweder durch Erlass eines entsprechenden / Normativaktes oder die unveraenderte Uebernahme des Wortlautes eines Vertrages in innerstaatliches Recht. Der Umstand, dass V.normen innerstaatlich nur gelten, wenn sie durch souveraene Entscheidungen des betreffenden Staates umgesetzt wurden, ist zu beachten, wenn diese Normen Grundlage fuer die Begruendung von Rechten und Pflichten im innerstaatlichen Rechtsverkehr sein sollen. Die blosse Veroeffentlichung, z.B. eines voelkerrechtlichen Vertragstextes, bewirkt noch keine innerstaatliche Rechtsverbindlichkeit. Werden voelkerrechtliche Vertragstexte ohne ausdruecklichen Hinweis auf innerstaatliche Rechtsverbindlichkeit veroeffentlicht, dann hat das meist informatorische Gruende. Volksabstimmung - Entscheidung der Buerger ueber eine Frage der Staatspolitik durch Stimmabgabe in einem wahlaehnlichen Verfahren (Referendum, Plebiszit). Nach Art. 53 Verfassung kann die ? Volkskammer der DDR die Durchfuehrung von V. beschliessen. Unter V. sind verschiedene Formen der unmittelbaren Mitwirkung der Buerger zu verstehen: Mit dem / Volksentscheid wird ein Gesetzentwurf zur Abstimmung unterbreitet; die Volksbefragung hat eine andere (nicht in Gesetzesform gefasste) Frage der Staatspolitik zum Gegenstand; beim Volksbegehren wird durch die Buerger (mit ihrer Unterschrift oder Stimmabgabe) der Antrag auf Durchfuehrung einer V. zu einer bestimmten Frage (bzw. eines Volksentscheids) gestellt. Bewaehrt haben sich / Volksaussprachen, mit denen wichtige Gesetzentwuerfe zur oeffentlichen Diskussion gestellt werden. Volksaussprache - Eroerterung eines Gesetzentwurfs in oeffentlicher Diskussion der Buerger. ?Entwuerfe grundlegender Gesetze werden vor ihrer Verabschiedung der Bevoelkerung zur Eroerterung unterbreitet. Die Ergebnisse der Volksdiskussion sind bei der endgueltigen Fassung auszuwerten? (Art. 65 Abs.3 Verfassung; / Gesetzgebung). Im Unter- volkseigener Betrieb schied zur / Volksabstimmung ermoeglicht es die V., die Stellungnahmen der Buerger bei der Ueberarbeitung des Gesetzentwurfs zu nutzen. V. fanden beispielsweise zu den Entwuerfen des FGB, des / Arbeitsgesetzbuches, des ZGB sowie des LPG-Geset-zes statt. In Vorbereitung der Plangesetze werden die Planaufgaben regelmaessig breit eroertert, und der endgueltige Entwurf gruendet sich auf eine Vielzahl von Vorschlaegen und Verpflichtungen zur Erschliessung volkswirtschaftlicher Leistungs- und Effektivitaetsreserven sowie zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. volkseigener Betrieb (VEB) - oekonomisch und rechtlich selbstaendige Einheit der materiellen Produktion oder eines anderen Bereiches der Volkswirtschaft (? 31 Kombinats-VO). Die Taetigkeit der VEB beruht auf der politischen Macht der Arbeiterklasse, dem / Volkseigentum an den Produktionsmitteln und der sozialistischen Planwirtschaft. In VEB arbeiten Kollektive von Werktaetigen nach sozialistischen Arbeitsprinzipien. Der VEB uebt seine Taetigkeit in Verwirklichung der Beschluesse der Partei der Arbeiterklasse und im Auftrag des sozialistsichen Staates auf der Grundlage der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften aus. Mit der umfassenden Intensivierung, insbesondere durch die breite Anwendung der Mikroelektronik, der flexiblen Automatisierung und anderer Schluesseltechnologien, mit der Erhoehung der Effektivitaet der Produktion und der gesellschaftlichen Arbeit sowie der Steigerung der Arbeitsproduktivitaet tragen die VEB entscheidend zum dynamischen Wirtschaftswachstum der sozialistischen Gesellschaft bei. Verbindliche Grundlage fuer die eigenverantwortliche Gestaltung des betrieblichen Reproduktionsprozesses sind die staatlichen Plaene, die die VEB unter Beachtung des Bedarfs der Bevoelkerung, der Volkswirtschaft, des Exports sowie der Erfordernisse des sozialistischen Staates zu erfuellen haben. Sie haben auf der Grundlage staatlicher Plankennziffern und anderer staatlicher Aufgaben, eigener Analysen und eigener langfristig-konzeptioneller Arbeit sowie in Rechtsvorschriften fuer die Planung festgelegter Methoden reale und anspruchsvolle Fuenfjahr- und Jahresplaene zu erarbeiten und sind fuer deren kontinuierliche und vertragsgerechte Erfuellung verantwortlich. Die VEB arbeiten nach der wirtschaftlichen Rechnungsfuehrung. Ihnen sind Fonds des Volkseigentums zur Nutzung und Bewirtschaftung uebertragen, die sie mit hoechstmoeglichem volkswirtschaftlichem Nutzeffekt einzusetzeri verpflichtet sind. Sie haben dabei das Volkseigentum zu schuetzen und zu mehren. Ferner sind sie verpflichtet, ihre wissenschaftlich-technische Arbeit konsequent auf die Erfordernisse der Leistungs- und Effektivitaetsentwicklung der Volkswirtschaft auszurichten, eine hohe Material- und Energieoekonomie zu gewaehrleisten, die wissenschaftliche Arbeitsorganisation zur Steigerung der Arbeitsproduktivitaet und zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingun- 395;
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Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der strafprozessualen unpolitisch-operativen Aufgaben der Linie Dazu die Herbeiführung und Gewährleistung der Aussagäereitschaft liehe Aufgabe Beschuldigtenvärnehmung. Beschuldigter wesent-. In den BeschurUigtenvernehmungen müssen Informationen zur Erkenntnis aller für die Aufklärung der möglichen Straftat und ihrer politisch-operativ interessanten Zusammenhänge in der Regel von einmaligem Wert. Es sind dadurch Feststellungen möglich, die später unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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