Rechtslexikon 1988, Seite 394

Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 394 (Rechtslex. DDR 1988, S. 394); ?Verwarnung mit Ordnungsgeld Art und Grad der V. sind fuer viele rechtliche Bereiche bedeutsam. Im / Familienrecht z. B. wird zwischen bestimmten Verwandten ein / Eheverbot begruendet; fuer die Uebertragung des /? Erziehungsrechts kommen nur bestimmte Verwandte des Kindes in Betracht, und auch ein Unterhaltsrechtsverhaeltnis zwischen volljaehrigen Buergern {/ Unterhalt) kann nur zwischen bestimmten Verwandten entstehen. Im / Erbrecht ist die V. z. B. fuer die / gesetzliche Erbfolge und den Pflichtteilsanspruch Anknuepfungspunkt. Auch in Regelungen, die das / gerichtliche Verfahren betreffen, spielt die V. eine Rolle, z. B. beim Recht zur Verweigerung der / Aussage und bei den Gruenden fuer die / Ablehnung und Ausschliessung von Richtern und Schoeffen. Verwarnung mit Ordnungsgeld / Ordnungsstrafmassnahmen Verweis / Disziplinarmassnahme / Ordnungsstrafmassnahmen Verzicht - bewusste Aufgabe eines Rechts durch Erklaerung des Berechtigten gegenueber dem Verpflichteten oder gegenueber einem zustaendigen Organ. Mit dem wirksamen V. erlischt das Recht oder die Forderung. Ob er auf ein ihm zustehendes Recht verzichtet, obliegt grundsaetzlich der eigenverantwortlichen Entscheidung des / Glaeubigers. Im gesellschaftlichen Interesse gibt es dabei einzelne Beschraenkungen: Um den Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten zu sichern, legt ?21 Abs. 1 FGB fest, dass auf kuenftigen Unterhalt nicht verzichtet werden kann. Eine entsprechende Erklaerung waere also nichtig. Der V. auf das Eigentum an einem Grundstueck bedarf zu seiner Wirksamkeit der staatlichen Genehmigung (? 310 ZGB). Nach ? 286 AGB kann der Betrieb auf die weitere Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches verzichten, wenn der Werktaetige einen angemessenen Teil der Schadenersatzsumme vereinbarungsgemaess gezahlt hat und durch vorbildliche Arbeitsleistungen erwarten laesst, dass er kuenftig das sozialistische Eigentum achten wird. Mit der V.erklaerung erlischt der Anspruch des Betriebes in der angegebenen Hoehe. Im / gerichtlichen Verfahren ist ein V. auf prozessuale Rechte moeglich, z. ?.: V. auf / Rechtsmittel, V. auf den / Widerruf einer Einigung. Mit dem Rechtsmittel, gibt der Prozessbeteiligte sein Recht auf, die Entscheidung vom uebergeordneten Gericht ueberpruefen zu lassen. Der V. ist grundsaetzlich erst nach Erlass der Entscheidung moeglich. Wird er von allen Prozessparteien erklaert, fuehrt er zur / Rechtskraft der Entscheidung bereits vor Ablauf der Rechtsmittelfrist. Das gilt nicht in Arbeitsrechtssachen (? 83 ZPO). Verzug - Verletzung der Pflicht zur termingerechten ? Leistung durch / Schuldner oder / Glaeubiger. Der Schuldner kommt in V., wenn er innerhalb der vereinbarten oder vom Glaeubiger festzulegenden angemessenen Frist nicht leistet. Als Folge davon kann der Glaeubiger seine Gegenleistung (d. h. in der Regel die Bezahlung) verweigern und, nachdem er eine weitere angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat, vom / Vertrag zuruecktreten sowie / Schadenersatz verlangen. Waehrend des V. ist eine Geldschuld mit 4Prozent zu verzinsen (?? 85, 86 ZGB). Bei / Mietschulden ist zusaetzlich eine Gebuehr von 10 Prozent des rueckstaendigen Mietpreises zu zahlen (? 102 Abs. 2 ZGB). Der Glaeubiger kommt in V., wenn er eine ihm ordnungsgemaess angebotene Leistung nicht abnimmt oder eine erforderliche Mitwirkungshandlung (z. B. beim Dienstleistungsvertraeg eine Anprobe) unterlaesst. In diesem Falle hat der Schuldner die Sache weiter zu verwahren, kann aber Erstattung seiner / Aufwendungen und Schadenersatz verlangen (?? 87, 88 ZGB). Der V. kann weitere rechtliche Folgen ausloesen, wenn das im Vertrag festgelegt ist. Visitation / Durchsuchung Visum / Pass Voelkerrecht - System von Rechtsnormen, die Beziehungen zwischen souveraenen Staaten, zwischen und innerhalb von staatlichen internationalen Organisationen sowie zwischen diesen Organisationen und Staaten regeln. Normen des V. werden durch Vereinbarungen von Staaten bzw. Organisationen gebildet, deren Beziehungen sie regeln. Heute geschieht dies vor allem durch voelkerrechtliche Vertraege, aber auch das / Gewohnheitsrecht spielt im V. eine betraechtliche Rolle. Das gegenwaertig geltende V. widerspiegelt den Kampf der Sowjetunion und der anderen sozialistischen Staaten, der nationalen Befreiungsbewegung und der national befreiten, antiimperialistischen Staaten und entwickelt sich im Ringen der Kraefte des Friedens, der Demokratie und des Sozialismus um die Gewaehrleistung der internationalen Sicherheit und um die Durchsetzung der friedlichen Koexistenz von Staaten verschiedener oder entgegengesetzter Gesellschaftsordnungen. Dieses V. ist seinem Inhalt nach allgemeindemokratisch; es ist keine Entscheidung fuer oder gegen Sozialismus oder Kapitalismus; es wird nicht ausschliesslich durch antiimperialistische Kraefte bestimmt. Das grundsaetzliche Dokument des V. der Gegenwart ist die Charta der Vereinten Nationen, die von deren XXV. Vollversammlung in einer einstimmig angenommenen ?Deklaration ueber die Prinzipien des Voelkerrechts betreffend die freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Staaten in Uebereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen? bekraeftigt und praezisiert wurde (1970). Das V. wird von den einzelnen Staaten durchgesetzt, die dabei ausschliesslich voelkerrechtlich zulaessige Mittel anwenden duerfen. Die Annahme, das Gelten des V. sei mit Durchsetzungsinstanzen verbunden, die den einzelnen souveraenen Staaten uebergeordnet sind, ist unzutreffend. Damit voelkerrechtliche Normen in innerstaatlichen Rechtssystemen gelten, be- 394;
Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 394 (Rechtslex. DDR 1988, S. 394) Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Seite 394 (Rechtslex. DDR 1988, S. 394)

Dokumentation: Rechtslexikon [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1988, Autorenkollektiv, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), 1. Auflage, 1988 (Rechtslex. DDR 1988, S. 1-428). Redaktionskommission: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Dr. Erika Nast, Prof. Dr. Tord Riemann. Autoren: Dr. Ronald Brachmann, Marianne Brietzke, Peter Brietzke, Ingrid Dornberger, Siegfried Ernst, Rolf Gerberding, Prof. Dr. sc. Joachim Göhring, Irina Haße, Hans-Joachim Hellwig, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Günter Hildebrandt, Andreas Hoffmann, Dr. Heidemarie Junge, Joachim Knödel, Dr. Lothar Krumbie-gel, Dr. Hans-Jürgen Kulke, Prof. Dr. Elfriede Leymann, Dr. Gustav-Adolf Lübchen, Dr. Joachim Mandel, Dr. sc. Achim Marko, Ingetraut Matheus, Prof. Dr. Karl A. Mollnau, Andreas Morawe, Dr. Friedrich Mühlberger, Prof. Dr. sc. Manfred Mühlmann, Dr. Erika Nast, Heinz Mulitze, Helmut Neubert, Dr. Michael Niemann, Dr. Klauspeter Orth, Heinz Plitz, Prof. Dr. sc. Günter Puls, Herbert Püschel, Dr. Bärbel Richter, Prof. Dr. Tord Riemann, Dr. Helmut Rose, Regina Rosenfeldt, Dr. Peter Sander, Dr. Harald Schmidt, Dr. Martin Schmidt, Prof. Dr. sc. Wolfgang Seifert, Dr. Wolfgang Uhlmann, Peter Wallis, Dr. Friedrich Wolff, Ruth Wüstneck, Dr. Klaus Zieger.

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Lage der Untersuchungshaftanstalt im Territorium für die Gewährleistung der äußeren Sicherheit ergeben Möglichkeiten der Informationsgevvinnung über die Untersuchungshaftanstalt durch imperialistische Geheimdienste Gefahren, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle muß die Bearbeitung der Untersuchungsvorgänge stehen. Das ist der Schwerpunkt in der Tätigkeit der zuständigen Abteilung. Die für die Lösung dieser Aufgabe erforderlichen kadermäßigen Voraussetzungen hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ein wirksames Mittel zur Kontrolle über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Fristen, die im Zusammenhang mit der Verhaftung und Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und der Aufenthalt im Freien genutzt werden, um vorher geplante Ausbruchsversuche zu realisieren. In jeder Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit sind deshalb insbesondere zu sichern, Baugerüste, Baumaßnahmen in und außerhalb der ans tal:;äh rend dos goscnten Zci - raunes hoftvollzuges die und wich ,ins aller Mitarbeiter der Linie ist. is; die.

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